Insolvenz, Was muss ich beim Nebengewerbe abführen.
Hallo, ich habe mal eine Frage. Ich bin in der Insolvenz und würde gerne neben meinem Hauptberuf ein Nebengewerbe anmelden. So sieht das Gewerbe aus: Ich kaufe Waren für ca 30 bis 35 Cent und verkaufe sie für 60 Cent. Nun habe ich mit meinem Insolvenzverwalter gesprochen und er sagte mir dass ich mein Nettogehalt plus meine EINNAHMEN zusammenrechnen soll und lt. Pfändungstabelle den entsprechenden Betrag an ihn abführen muss. Ich glaube wir haben aneinander vorbeigesprochen. Hat er recht oder muss ich mein Nettogehalt und den GEWINN zusammenrechnen? wenn ich mein Nettogehalt und die Einnahmen zusammenrechne, wovon soll ich dann neue Waren kaufen.
7 Antworten
Das Problem ist tatsächlich, dass die Einnahmen als Neuerwerb vollständig der Insolvenzmasse zustehen. Die Kosten dagegen muß nicht der IV bezahlen, weil er sie nicht verursacht hat. Somit macht es keinen Sinn, im lfd. Verfahren so eine Nebentätigkeit auszuüben.
Sprechen Sie mit dem IV, ob er ggf. die selbständige Tätigkeit gem. § 35 Abs. 2 InsO aus der Masse freigibt. Oder warten Sie, bis das lfd. Verfahren aufgehoben ist.
"Auch das gibts: Erst Insolvent, das heißt viele Leute bleiben auf ihrem Geld sitzen.
Dann noch versuchen, nicht alles zur Rückzahlung beizutragen.
Nun abgesehen von der moralischen Seite, mußt du jeden müden Euro angeben."
Ich führe jeden Monat Geld an den Insolvenzverwalter ab obwohl ich weit unter der Pfändungsgrenze liege und nicht zahlen müsste, also tue ich ja wohl alles was in meiner macht steht um die Gläubiger zu bedienen und auch wenn ich ein nebengewerbe anmelde werde ich alles tun um möglichst viel zurückzuzahlen.
Ja das mit dem Gewinn weiß ich wohl aber ich soll meine Einnahmen zugrundelegen.
Also angenommen ich verkaufe Waren für 1000€ dann muss ich Ware für 500 euro kaufen, mir bleiben also 500 € über. lt. Insolvenzverwalter soll ich aber nicht mein nettogehalt und die 500 € (Gewinn) zusammenrechnen und lt. Tabelle abführen sondern mein Nettogehalt und die 1000€ zusammenrechnen.
Und dann muss ich so viel abführen dass ich keine neue Ware mehr kaufen kann.
ja eben, deswegen denke ich dass wir aneinander vorbeigesprochen haben
Ich betreibe diesen handel noch nicht, ich informiere mich gerade erstmal nur wie das alles funktioniert.
Freiwillig gezahltes Geld an den Insolvenzverwalter verteuert für Dich nur die Kosten.
Deine Einnahmen sind nicht der Umsatz. Deine Einnahme ist der Gewinn.
also meinter der insolvenzverwalter nicht die einnahmen des gewerbes sondern die einnahmen die ich aus dem gewerbe habe???
Davon ist auszugehen. Warum fragst du ihn nicht selbst?
weil ich das gefühl hatte das wir aneinander vorbeirede.
habe ihm aber mittlerweile ne mail mit nem beispiel geschickt und die antwort war wirklich dass ich den umsatz/ die einnahmen des gewerbes mit zu meinem nettogehalt zählen muss.
dann ist es ein minusgeschäft, lohnt sich nicht.
tja dann muss ich eben noch ein jahr warten, dann bin ich raus.
Ich glaube dir. Trotzdem sage ich: Das kann doch wohl nicht wahr sein.
die neuen waren kaufst du, bevor das wort 'gewinn' auf deinem zettel steht.
gewinn ist da das, was dir übrigbleibt, nach abzug der betriebs-/geschäftskosten.
Der muss erstmal due gewerbliche Tätigkeit frei geben.
Dann musste über die Einnahmen-/Überschussrechnung den Unternehmerischen Gewinn ermitteln.
DAS wäre dann dein Bruttoverdienst.
Steuern usw. runter dann hastre das, was anzurechnen ist.
Das ist wie bei jedem anderen Job auch.
Das was du nach Aldi tragen kannst ist die bemessungsgrundlage.
Das Andere sind Kosten u. Aufwand.
Das findeste aber auch in § 850 a - .... ZPO
wenn das wirklich so ist, ist es für dich unmöglich, weiter diesen handel zu betreiben.
frag doch mal deinen verwalter, ob er das nicht begreift.