Ist es bei Insolvenz besser, das geerbte Haus abzulehnen?

5 Antworten

wir wissen, wenn er das erbe annimmt, muss er die hälfte an die isov abgeben

Wenn das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben wurde, dann geht es hier nicht um 50%, sondern um 100%, um die sich der Insolvenzverwalter kümmern wird.

das haus wird aber so schnell nicht verkauft

Sagt wer?

was ist also wenn das haus erst im nächsten jahr angenommen verkauft wird

Der Insolvenzverwalter hat alle Zeit der Welt, bis nächstes Jahr wird er warten können.

muss er solange noch weiterbezahlen wegen der restschuldbefreiung

Das sollte man mit dem Verwalter klären, denn wenn klar ist, dass sich eine Überzahlung ergeben wird, ist er womöglich kompromissbereit.

der ist es doch besser die erbschaft abzulehnen somit geht das erbe dann an seine kinder. und wie hoch sind die gebühren wenn man erbe bei gericht ausschlägt?

Wenn man die Ausschlagung selbst formuliert, ausdruckt und vor dem Notar unterschreibt, fallen meiner Meinung nach maximal 70 Euro Notarkosten an.

Wenn das Haus schuldenfrei ist, würde ich ggf. diesen Weg gehen und den Kindern den Verkaufserlös gönnen.

Sollte während des Insolvenzverfahrens der Erbfall eintreten, kann Dein Mann das Erbe per notarieller Erklärung binnen 6 Wochen ausschlagen.
Der BGH hat das Recht auf Ausschlagung während der Insolvenz ausdrücklich befürwortet. Nach der Ausschlagung fällt das Erbe an die Erben des zweiten Rangs.

lisamarie6 
Beitragsersteller
 19.08.2015, 13:02

ja und was kostet nun die ausschlagung . ich habe nun gelesen richtet sich nach dem wert des hauses.

racef0x  19.08.2015, 13:05
@lisamarie6

Erklärt man die Ausschlagung der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht, so fällt für diese Erklärung, abhängig vom Wert des Nachlasses, für den Ausschlagenden nach dem seit dem Jahr 2013 geltenden Gerichts- und Notarkostengesetz eine 0,5 Gebühr, mindestens jedoch eine Gebühr in Höhe von 30 Euro, an.

Schaltet man einen Notar für die Erklärung der Ausschlagung ein, so können beim Notar folgende Gebühren entstehen:

Wird die Erklärung vom Ausschlagenden selber erstellt und vom Notar lediglich die Unterschrift unter dem Dokument beglaubigt, dann kann der Notar, abhängig vom Nachlasswert, eine Gebühr von mindestens 20 und höchstens 70 Euro verlangen. Ist der Nachlass überschuldet, dann fällt hier also lediglich eine Gebühr in Höhe von 20 Euro an.

Lässt man den Notar nicht nur die Unterschrift unter der Ausschlagungserklärung beglaubigen, sondern die Ausschlagungserklärung selber beurkunden, dann kann der Notar eine 0,5 Gebühr nach Gebührentabelle B zum GNotKG, mindestens jedoch 30 Euro verlangen. Die Beurkundung einer Ausschlagungserklärung durch einen Notar kostet bei einem überschuldeten Nachlass demnach 30 Euro.

lisamarie6 
Beitragsersteller
 19.08.2015, 13:13
@racef0x

das heisst im klartext bei 70 euro ist schluss, weil ich komme da nicht mit mit der 0,5 gebühr

Hallo,

Ihr Mann befindet sich im Restschuldbefreiungsverfahren und damit haben Sie Recht, dass nur noch 50 % der Erbmasse in die Insolvenz fallen.

Allerdings kann Ihr Mann das Erbe nicht ausschlagen. Mit dem Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind sämtliche Verfügungsbefügnisse auf den Insolvenzverwalter übergegangen. Er übernimmt in diesem Fall die Position Ihres Mannes. Das Erbe ausschlagen kann in diesem Fall nur der Insolvenzverwalter und nicht Ihr Mann.

Er muss also einfach auf den Insolvenzverwalter zu gehen und den Sachverhalt offenlegen. Dies nicht zu tun oder neben dem Insolvenzverwalter zu handeln begründet möglicherweise eine Versagung der Restschuldbefreiung, die sicherlich gewünscht ist. Da das Gericht die Insolvenzbekanntmachungen in aller Regel prüft, wird der Insolvenzverwalter ohnehin benachrichtigt werden.

densch1248  13.06.2018, 04:19

"Allerdings kann Ihr Mann das Erbe nicht ausschlagen. Mit dem Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind sämtliche Verfügungsbefügnisse auf den Insolvenzverwalter übergegangen."

Es tut mir Leid aber was man so im Internet liest, scheint des so nicht zu stimmen.
Die Entscheidung "Nehm ich das Erbe an oder nicht?" ist offenbar ein höchstpersönliches Recht, das auch nicht auf den Insolvenzverwalter übergeht.

Lediglich wenn der Mann sagt "Ja, ich nehm an" geht jegliches dadurch erhaltene Vermögen in die hände des Insolvenzverwalters über, der 50% dem Schuldner überlässt.

Insofern kann er aus taktischen gründen durchaus sagen dass er das Erbe ablehnt.
Eine Versagung der Restschuldbefreiung darf ihm deshalb nicht passieren,

Klären Sie die Frage der Behandlung des Erbes und vor allen Dingen die möglichen Konsequenzen zur Restschuldbefreiung mit dem Insolvenzverwalter!

Ixh denke, dass ihr zu einem Fachanwalt gehen solltet.