Inkasso an Zigarettenhändler?
Hallo an alle,
ich wollte mir mal vor ein paar Monaten, Zigaretten am Automaten holen. Als der Automat mir mein Geld nahm und keine Zigarette ausgegeben hatte, habe ich mich ans Inkasso gewendet wegen einer ungerechtfertigten Berreicherung. Ich habe dies getan, da die angegebene Störnummer nicht existierte und die im Internet angegebene nur eine automatische Stimme war.
Meine Frage nun, bin ich jetzt im Recht mit dem Gang zum Inkasso oder könnte dies Ärger geben, da ich relativ wenig Beweise habe ?
Danke im voraus für die Antworten.
4 Antworten
Inkasso wirst du selbst bezahlen muessen. Bis jetzt hast du gegenueber dem Automatenaufsteller ja anscheinend noch gar keine Forderung geltend gemacht und der befindet sich somit noch lange nicht in Verzug.
Wenn du jetzt einen Dritten mit der Geltendmachung deiner Forderung beauftragt hast, wird dieser dir das natuerlich berechnen.
Da wäre der Automatenbetreiber der erste Ansprechpartner. Telefonnummer steht auf jedem Automaten drauf.
Du solltest Dich an den Automatenbetreiber wenden.
Auch, wenn Du keine Beweise hast, ließe sich Deine Geschichte eventuell über einen Abgleich beweisen: der Autmatenbetreiber muß feststellen können, daß 5 € zuviel im Automaten waren.
Ob Du allerdings jetzt nach ein paar Monaten noch eine Chance hast, bezweifle ich ...
Genau genommen hast du gar keine Beweise. Das könnte teuer werden. Für dich.
Wenn der Automatenaufsteller deine Forderung nach Erstattung des eingeworfenen Geldes bestreitet, kann eine solche Zeugenaussage durchaus hilfreich sein. Bislang hast du an den Aufsteller aber anscheinend noch gar keine Forderung gestellt. Eine solche Forderung kann sich auch nur auf den tatsaechlich eingeworfenen Betrag belaufen und nicht auch auf die Kosten, die dir durch die zu diesem Zeitpunkt voellig unnoetige Beauftragung eines Dienstleisters entstehen oder bereits entstanden sind. Nicht in Deutschland und wahrscheinlich auch noch nicht einmal in Trollhausen.
Ein Kollege stand neben mir, könnte das nicht zählen ?