Real Inkasso Ratenzahlung

6 Antworten

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Also. Zunächst die erste Frage, wie die Schuld begründet wird. Gab es eine Vertragskündigung? Wenn ja, wieviele Monate waren noch offen und wurden als Schadensersatz gefordert? Wie hoch war die Grundgebühr. Typischerweise dürfen als Schadensersatz nur rund 50% der Grundgebühren gefordert werden. Zumeist ist hier schon der erste ungerechtfertigte Kostenfaktor.

Wenn es keinen Hinweis auf Zusatzgebühren gab und man nichts unterschrieben hat, darf auch nichts gefordert werden. 100€ zusätzlich schonmal erst Recht nicht. Daher schreibe dort hin (Einschreiben) und fordere eine sogenannte Forderungsaufstellung. Weise die Forderung zurück und betone, dass die Raten, die du gezahlt hast, ausschließlich mit der Hauptforderung verrechnet werden dürfen, da sie dafür bestimmt waren.

Dann, wenn du die Forderungsaufstellung hast, kannst dich ggf. nochmal melden. Dann wird man sehen, was für Unfug eingerechnet wurde.

P.S.: Mit Inkassobüros verhandelt man nicht.

Lauridani 
Beitragsersteller
 04.09.2013, 10:56

ja es gab ne Vertragskündigung es waren noch ungefair 1 einhalb jahre offen (das war ein Handy, für einen guten freund der dann nach nem halben jahr verstorben ist). Es wurde nichts an Schadensersatz gefordert, da o2 einfach aufgehört hat abzubuchen un dich beweisen konnte das es nicht meine Schuld ist.

Eine Forderungsaufstellung wird mir in den nächsten Tagen zugtesant. Danke für den hilfreichen Tipp!

und nein in keinem einzigem Brief stand irgendwas von Gebühren ledeglich waren 30 € als Vergleichskosten aufgelistet. Die soweit ich jetzt weiß auch nicht geltend gemaht werden können.

mepeisen  04.09.2013, 12:55
@Lauridani

Wenn du die Infos hast, was in der Forderungsaufstellung steht, kannst du dich ja nochmal melden, Einfach die Frage erneut stellen (auf den zugehörigen Link klicken) und dann kann man schonmal sehen, was Unfug ist und was evtl. wirklich noich offen ist.

Lauridani 
Beitragsersteller
 05.09.2013, 10:35
@mepeisen

Okay werde ich machen. Danke

Die Frau am Telefon hat recht, Die Kosten dafür musst Du nun tragen.

Anders wäre es gelaufen, wenn Du Dich mit O2 geeinigt hättest. Hier wären nicht die Inkassokosten auf Dich zugekommen. Die Inkassofirma muss Dir allerdings eine Rechnung stellen auf welcher schüssig zu erkennen ist wofür Du bezahlen sollst. Es werden zum einem Mahnkosten von O2 sein welche Dir in Rechnung gestellt werden, zum anderem die Kosten die dem Inkasso entstanden sind und der Zinsanteil.

mepeisen  02.09.2013, 17:22

Unfug. Solange nichts schriftlich vereinbart wurde bzw. unterschrieben wurde, wurden auch die Unfugsgebühren nicht anerkannt.

Üblicherweise berechnet ein Inkasso-Büro auch Zinsen und Gebühren und da kommen schnell ein paar Hundert Euro zusammen. Du hast vieles schludern lassen und nicht immer optimal gehandelt. (Ich hätte z. B. der Inkasso-Sache widersprochen und direkt an O2 gezahlt und nicht an das Inkasso, )

Jetzt ist es wahrscheinlich zu spät. Kannst ja mal ein RA befragen, aber ich vermute, der kann auch nichts mehr ausrichten.

mepeisen  02.09.2013, 17:23

Zu spät ist es erst, wenn es einen Titel gäbe, den gibt es hier doch nach der Schilderung noch gar nicht.

Lauridani 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 11:03
@mepeisen

Wie meinst du das, das es keinen Titel gibt?

mepeisen  03.09.2013, 12:49
@Lauridani

Ein Vollstreckungstitel ist ein gerichtliches Dokument, das die Zwangsvollstreckung ermöglicht (Pfändung usw.). Der Gläubiger kriegt so etwas, wenn er beispielsweise einen Gerichtsprozess gewinnt oder wenn er einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt und du dem nicht widersprichst. So etwas bekommt man also durchaus mit.

Hallo, lass dir von der Inkasso einen Bescheid über geleistete Zahlungen geben, eine Art Kontoauszug, auf dem stehet was du wann und wieviel gezahlt hast. Da sierhst du, ob du evtl was vergessen hast.

Bei 200 Eur in Ratenzahlung, kommen keine zusätzlichen gebühren von über 100eur Zustande. Schließlich muss nichts gemahnt werden.

AchimP  02.09.2013, 15:46

Er war bei O2 bereits in Verzug (ob schuldhaft oder nicht, sei mal dahingestellt), daher sind grundsätzlich auch Gebühren und Zinsen gerechtfertigt. Die hätte er bei rechtzeitigem korrektem Handeln wahrscheinlich abwenden können, aber jetzt wohl nicht mehr.

Lauridani 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 15:49
@AchimP

klar verstehe ich auch, Zinsen und Gebühren sind immer dabei. Aber doch nicht über 100 € da stimmt doch was nicht?

AchimP  02.09.2013, 15:54
@Lauridani

Doch, das ist bei denen so üblich. Kannst es ja anfechten.

Lauridani 
Beitragsersteller
 02.09.2013, 15:48

Vielen Dank für eure Antworten!

und was, wenn ich nichts vergessen habe? Und die Zinsen und Gebühren nur offen sind? Kann ich dann irgendetwas dagegen machen?

killercreature  02.09.2013, 15:52
@Lauridani

Musst du zahlen, sollten aber nicht sooo hoch sein. Wenn doch gib der Verbraucherzentrale bescheid, sprich es mit einem Anwalt durch etc... wher dich wenns dir unrecht erscheint.

mepeisen  02.09.2013, 17:58
@killercreature

Das einzige, was man zahlen muss, sind Zinsen (5% über Basiszins) und Briefporto (2,50€ maximal je Schreiben). Der Rest ist unsinnig. Weder Kontoführungskosten noch Einigungsgebühren o.ä.

Die Inkassogebühren sind nach Meinung vieler Gerichte nicht erstattungsfähig.

Lauridani 
Beitragsersteller
 03.09.2013, 11:02
@mepeisen

Ich habe soeben mi der einer Frau von Real Inkasso telefoniert, sie meite das dazu auch Vergleichskosten kommen. Können bzw. Dürfen sie sowas berechnen?

mepeisen  03.09.2013, 12:56
@Lauridani

Nein. Vergleichskosten sind Kosten eines Rechtsanwalts, wenn er einen Streit beilegt, beispielsweise indem er mit der anderen Partei bespricht, ihr aufzeigt, wie Urteile aussehen usw.. Dass Abschließen einer Ratenzahlung löst so etwas überhaupt nicht aus. Du hast ja nicht die Zahlung selbst pauschal verweigert, sondern einfach nicht reagiert, nehme ich an.

Selbst wenn: Rechtsberatung (und das Beilegen eines Streits fällt durchaus darunter) ist einem Inkassobüro verboten.

Man kann denen ruhig sagen, dass man Beschwerde beim zuständigen Gericht einlegt, weil sie mit dem Fordern der Einigungsgebühr zugeben, verbotenerweise Rechtsberatung durchgeführt zu haben. Irgendetwas, auf keinen Fall einschüchtern lassen. Im Grunde würde ich mit denen aber gar nicht mehr telefonieren oder irgendwie verhandeln. Fordere die Forderungsaufstellung an.

Lauridani 
Beitragsersteller
 04.09.2013, 10:47
@mepeisen

Vielen Dank! das hilft mir sehr weiter! :)

ich habe vor 3 Monaten mit dem Real Inkasso wegen O2 eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen

Warum machst du sowas, hast du Geld zu viel?