Zahlungseingangsbestätigung?
Hallo Ich habe an euch mal eine Frage undzwar habe ich eine offene Forderung an ein Inkasso unternehmen am 18.12.2016 gezahlt und bis heute keine Eingangsbeatätigung des Geldes bekommen. Da ich diese aber gerne für meine Unterlagen haben möchte möchte ich das Inkasso Unternehmen darum bitten mir eine auszuhändigen. Wisst ihr wie man sowas schreibt bzw. findet ihr im Internet ich leider nicht eine Vorlage dafür ?
Vielen Dank schonmal im Voraus
3 Antworten
Einfach anrufen, AK nennen, und darum bitten. Wenn es dann nicht kommt kannst du immer noch schriftlich eine Anfordern.
Das ist dann auch kein Hexenwerk.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich Sie um eine schriftliche Bestätigung meines Zahlungseingangs in Höhe von - Betrag. Die Überweisung wurde am xx.xx.xxxx vorgenommen. Das zugehörige Aktenzeichen/die Vorgangsnummer/whatever lautet XYZ-123-XXX.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Zahlung zum Vorgang (Inkassonummer, Forderungsnummer oder was auch immer).
Mit freundlichen Grüßen
Datum, Unterschrift
Du hast doch Deine Kontoauszüge. Die sind im Falle eines Falles auch gerichtsfest.
dann hast du die verrechnung hoffentlich auch entsprechend dazu geschrieben (nur HF + 10€ Mahnauslagen), ansonsten wird es zuerst auf die Mahnauslagen angerechnet und die HF bleibt offen.
Das habe ich gemacht :)
Dann würde ich gar nichts weiter machen.
Das Inkasso wird sowieso irgendwann meckern und wahlweise deine Zahlung als Ratenzahlung verklären wollen oder sonst wie auf die noch fehlende Teilforderung aufmerksam machen.
Spätestens dann hast du deine schriftliche Bestätigung, dass dein Geld dort eingetroffen ist.
Am besten wieder posten wenn sich der inkassoladen meldet
Gerade über das Forum mitbekommen das ich nurnoch die Forderung vom Inkasso austehen meint ihr ich soll die nun auch noch zahlen oder nicht ?
Ich habe vergessen zu erwähnen das ich die Hauptforderung gezahlt habe und von den Inkassokosten nur 10 anstatt 60 Euro gezahlt habe.