wie finde ich meine kindergeldnummer heraus?

3 Antworten

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Du meinst wahrscheinlich die Kindergeldnummer deines Kindes.

Ruf bei der Familienkasse an und sag denen das Geburtsdatum, die Sozialversicherungsnummer und den Namen deines Kindes und erläutere das Problem. Entweder können die Dir das gebe oder schicken es Dir zu.

Falls du wirklich deine eigene meinst, wäre das eigentlich das selbe Prinzip, du könntest aber auch einfach deine Eltern fragen, die haben vielleicht noch was. Wobei, FALLS es sich wirklich um Deine Kindergeldnummer handelt, ist die für Dich ziemlich uninteressant. Weil einen Antrag für Kindergeld die Eltern beantragen müssen und nicht die Kinder. Weil das Kindergeld nur den Eltern zusteht, als finanzielle Unterstützung zur Versorgung der Kinder.

unhilfreich114 
Beitragsersteller
 16.08.2020, 15:58

Vielen Dank für deine Antwort, Ich meine schon meine eigene. Ich möchte mein Kindergeld auf meinem Konto überwiesen bekommen aus diversen privaten Gründen.

Loreley1980  16.08.2020, 16:12
@unhilfreich114

Das geht nicht, weil Dir das Geld gar nicht zusteht, sondern deinen Eltern. Dafür sind sie ja verpflichtet, dich zu versorgen. Das Geld ist dafür gedacht, einen Teil der Kosten zu decken, die du verursachst. Jetzt nicht negativ sehen, aber immerhin verbrauchst du ja den Strom, das Öl/Gas, das Wasser und Essen deiner Eltern. Außerdem müssen sie für Kleidung, Schulsachen, Geld für Schulausflüge usw. sorgen.

Das Geld wirst du nur bekommen, wenn deine Eltern es Dir geben.

Zustehen würde es Dir nur, wenn du während der beruflichen Ausbildung nicht daheim wohnen kannst. Dafür müsst ihr aber nachweisen, dass es 1. keine Möglichkeit gibt, die gleiche Ausbildung in deiner Nähe nicht gibt und 2. der Fahrtweg nicht zumutbar ist. Dann müssen deine Eltern dir eine angemessene Wohnung und Dein Essen finanzieren. Da reicht es aus, wenn sie die Miete direkt an den Vermieter überweisen, Dir den Kühlschrank auffüllen, dir ein Kommunikationsmittel (entweder Handy oder Festnetz) und Fahrtkosten zahlen (auch da reicht es, wenn die Kosten von Ihrem Konto weg gehen) und dir ein ausreichendes Taschengeld geben. Das Kindergeld müssen sie dir nicht geben, wenn sie alles andere zahlen.

isomatte  18.08.2020, 07:27
@Loreley1980

Sicher geht das, wenn die Eltern schon Kindergeld bekommen und das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt und gemeldet ist.

Dann kann das Kind bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, wenn die Eltern dem Kind nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen.

Auch spielen deine Aufzählungen in 1 und 2 keine Rolle, die spielen nur in Bezug auf BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) von der Agentur für Arbeit in einer betrieblichen Erstausbildung einer Rolle, sollte das Kind noch unter 18 sein.

Selbst wenn der Auszug dann z.B. durch die Ausbildung oder einen anderen wichtigen Grund notwendig wäre, ist noch lange nicht gesagt das die Eltern dann auch Barunterhalt zu zahlen hätten, selbst wenn sie es könnten, also leistungsfähig wären.

Denn es kommt auch darauf an was das Kind dann selber für ein Einkommen ( Vergütung ) hat, wohnt das Kind nicht mehr bei einem Elternteil, dann stünde einem Azubi oder Student derzeit 860 € an Unterhalt zu.

Die eigene Nettovergütung würde im Regelfall bis auf pauschale 100 € Freibetrag für Aufwendungen für die Ausbildung auf diesen Unterhaltsanspruch angerechnet, dazu käme dann noch das volle Kindergeld von derzeit min.204 €.

Kommt das Kind dann insgesamt auf diese 860 €, dann müssen sie auch keinen Unterhalt mehr leisten.

Außerdem müsste das Kind dann erst einmal BAB - beantragen, die Agentur für Arbeit berechnet dann anhand des Einkommens der Eltern und der eigenen Vergütung einen evtl.BAB - Anspruch und auch was die Eltern dann ggf.noch zu zahlen hätten.

Loreley1980  18.08.2020, 12:42
@isomatte

Solang das Kind unter 25 und in Ausbildung ist kann Kindergeld beantragt werden. Und auch bis zum 25 Lebensjahr sind die Eltern Unterhaltspflichtig bei Ausbildung.

Allerdings verfällt beides, wenn das Kind grundlos auszieht bzw. Grundlos nicht mehr bei den Eltern wohnt.
Der einzige Grund für das Kind, nicht bei den Eltern zu wohnen, wenn die Eltern zu weit von der Ausbildungsstätte weg wohnen.

Ich hab damals zusätzlich zu anderen Geldern das Kindergeld für mich und meine Geschwister auf mein Konto bekommen. Dafür gibt es aber nur unter ganz bestimmten Umständen die Zusage. Und das funktioniert auch nur bis zum 18. Geburtstag.

Aber den Grund wünsche ich niemandem

isomatte  19.08.2020, 09:52
@Loreley1980

Nicht nur wenn das Kind in Ausbildung ist, auch wenn es z.B. bei der Agentur für Arbeit als Ausbildung suchend gemeldet wäre, bestünde weiter Anspruch auf Kindergeld oder wenn das Kind einen freiwilligen Dienst wie z.B. ein FSJ - machen würde, dass natürlich nur solange das Kind noch unter 25 ist, etwas anderes habe ich auch gar nicht behauptet.

Desweiteren gibt es im Unterhaltsrecht keine Altersgrenze von 25 Jahren !

Das einzige was verwirkt werden kann wäre der Anspruch auf Barunterhalt, würde das Kind ohne wichtigen Grund bei den Eltern ausziehen, dass trifft aber zu 100 % nicht auf das Kindergeld zu.

Die Familienkasse interessiert nur ob die Eltern Unterhalt leisten, der Grund spielt ab 18 keine Rolle, wohnt das Kind aus welchem Grund auch immer nicht mehr bei einem Elternteil und kann eine eigene Meldeadresse vorweisen und bekommt von den Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, dann steht ihm zumindest das Kindergeld zu, deshalb gibt es ja diesen Abzweigungsantrag.

Das könnte z.B. bei Vollwaisen der Fall sein, hat aber mit dieser Situation nichts zu tun.

Eltern fragen !

Du musst aber min.18 sein, darfst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen und gemeldet sein und du darfst von ihnen nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen.

Auf deinem Kontoauszug ist diese z.B. angegeben mit der Gutschrift...😅!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung