Abzweigungsantrag wurde abgelehnt. Was tun?
Hallo Leute,
Kurz zu meiner Lage: ich bin von Zuhause ausgezogen, weil es immer wieder Stress zwischen mir und meiner Mutter gab. Ich konnte bei Ihr nicht mehr länger leben und bin deshalb ausgezogen. Da meine Mutter nicht bereit war irgendwas für meine neue Wohnung zu bezahlen habe ich kurzerhand einen Abzweigungsantrag gestellt. Heute kam das Schreiben von der Familienkasse dass mein Antrag abgelehnt wurde, weil mir meine Mutter angeblich Barunterhalt gewähre. Dies ist aber definitiv nicht der Fall. Was kann ich jetzt dagegen machen? Es sind jeden Monat über 200 Euro die mich natürlich sehr gut entlasten würden. Mache zur Zeit eine Ausbildung im öffentlichen Dienst und bin 20 Jahre alt. Die 200 Euro würden mir natürlich echt gut tun um Abends auch mal weg zu gehen Kino usw. und es steht mir ja auch meiner Meinung nach zu. Lohnt sich überhaupt ein Widerspruch gegen das Schreiben? Was soll ich am besten machen?
5 Antworten
Ja, lege Widerspruch ein und teile denen mit, dass du kein Bargeld bekommst.
Lohnt sich überhaupt ein Widerspruch gegen das Schreiben?
Ja natürlich! Wenn die Angaben Deiner Mutter nicht stimmen, musst Du natürlich widersprechen.
Deine Mutter kann ja nicht einfach behaupten, Unterzahlt zu zahlen, wenn sie das nicht auch beweisen kann z.B durch eine Quittung oder die Kontoauszüge
Natürlich lohnt ein Widerspruch, da der Fall dann erneut bearbeitet werden muss. Lege eine eidesstattliche Versicherung bei.
Allerdings gibt es auch Urteile wo die Abzweigung nicht erfolgreich war:
https://www.rechtsindex.de/recht-urteile/5548-urteil-tochter-begehrt-abzweigung-des-kindergeldes
richtig... aber das vergessen manche "Kids" auch gerne ;-)
Auch dann kann eine Bedürftigkeit des Kindes vorliegen, man müsste sehen was die Leitlinien des OLG dazu sagen, in Bezug auf absetzbare Aufwendungen für die Ausbildung des Kindes.
In diesem Link waren keine Aufwendungen des Kindes angegeben, manche OLG - gestehen dem Azubi eine Pauschale von 90 € - 100 € pro Monat zu, andere hingegen bestehen auf Nachweise über die notwendigen Aufwendungen, so kann man dann unter den Betrag kommen den die Düsseldorfer Tabelle für Azubis / Studenten ( 735 € inkl.Kindergeld ) vorsieht die nicht mehr bei einem Elternteil leben.
Hätte die Tochter in diesem Link angenommen notwendige Aufwendungen von 200 € nachweisen können, dann wäre das Urteil sicher anders ausgefallen und sie hätte zumindest einen Teil zugesprochen bekommen.
Ich hoffe, du bist auf die neue Wohnung umgemeldet. Die Meldebescheinigung und eine Eidesstatliche Versicherung, dass du von deinen Eltern kein Geld erhälst, beim Amt einreichen
Ja auf die Wohnung habe ich mich gleich 1 Woche nach Einzug angemeldet. Und danke für den Tipp :)
Schriftlichen Widerspruch einlegen und die Familienkasse bitten sich den angeblich gezahlten Barunterhalt von deiner Mutter an dich belegen zu lasen, damit sollte sie dann wohl ein Problem haben.
Naja, wenn die Klägerin natürlich mehr verdient als die Mutter - so wie in dem verlinkten Beispiel - dann ist natürlich die Bedürftigekeit an sich schon nicht mehr gegeben.