ich muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben, kann mein bestehender dispo gestrichen werden?
ich muss eine ev abgeben. bin aber nicht zahlungsunfähig sondern der Gläubiger will sich damit absichern. ich hab einen dispo. kann meine bank ihn dadurch streichen?
5 Antworten
Du kannst davon ausgehen, dass deine Bank den Dispo streicht, sobald sie Kenntnis erlangt von der EV. Und sie wird Kenntnis erlangen, weil du bei der EV alle deine Bankverbindungen angeben musst, um feststellen zu können, ob sich dort pfändbares Vermögen befindet. Wenn du deinen Dispo bisher ausgschöpft hast, hast du das Problem, diesen jetzt schnell ausgleichen zu müssen.
Ja, kann sie und wird sie auch tun. Sie wird dir dann bestenfalls ein Guthabenkonto anlegen.
Was mich wundert ist: Wenn man zahlungsfähig ist und Ratenzahlung leistet, wird der zuständige Gerichtsvollzieher i.d.R. den Antrag zur Abgabe der EV ablehnen, auch die Gerichte verfahren oft so, solange die Raten nicht ausbleiben, da die EV die Bonität und somit die Liquidität einschränken und damit erst eine Zahlungsunfähigkeit mit begünstigen. Zudem kann der GV auch erwirken, dass der Dispo zur Schuldenregulierung mit verwendet wird. Also ist das Interesse des Gläubigers hier fragwürdig. Allerdings muss man auch unterscheiden, zwischen den aus einem Titel heraus beantragten EV´s und einer "privaten" EV, die zulässig aber recht unbekannt ist. Diese wird nicht zwingend offen gelegt, erst dann, wenn der Erklärungsnehmer hier einen Anlass sieht und solange Zahlungen eingehen, gilt Obiges.
Das kann durchaus sein, sie werden ihr Geld haben wollen , damit dein Konto eben is, hast du Pfändungen ?
Das ist sogar sehr wahrscheinlich ...