In welcher Höhe kann ich Aufwandsentschädigung als Mieter bei Wohnungsrenovierung verlangen?

10 Antworten

Wieso musst du unbezahlten Urlaub nehmen, wenn der Vermieter dein Bad renoviert? Wieso musst du überhaupt Urlaub nehmen? Willst du daneben stehen und gucken, ob die Handwerker auch richtig fliesen?

Mich interessiert, wie hoch die Aufwandsentschädigung des Vermieters für unbezahlten Urlaub

Was für einen Aufwand hattest du denn`?

Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass nach 20 Jahren durchaus Renovierungen fällig sein können. Allerdings glaube ich nicht, dass ein Bad nach 20 Jahren so "abgewohnt" ist, dass es einer Komplettrenovierung bedarf. Hier kommt wohl der Vermieter seiner treuen Mieterin sehr entgegen. Diese hat danach ein modernes Bad und muss wohl mit einer Modernisierungsmieterhöhung rechnen.

Dass Fußböden nach 20 Jahren abgewohnt sein können, ist nachvollziehbar. Parkett muss es wohl sein, weil bisher auch Parkett drin liegt. Hier liegt durch den Austausch dann vermutlich keine Modernisierung vor, es sei denn, bisher ist minderwertiger Fußboden verlegt, was Qualität und Optik anbelangt.

Eine solche Wohnungsrenovierung sollte doch am besten so durchgeführt werden, dass die Wohnung bzw. die betroffenen Räume in der Zeit komplett ausgeräumt werden. Bad und Böden können dann auch gleichzeitig gemacht werden. Zeitaufwand für beides rund 2 Wochen.
In dieser Zeit ziehen die Mieter aus und gehen in eine Pension oder Ersatzwohnung. Die Einrichtung wird bei einem Umzugsunternehmen eingelagert oder in Lagerräumen, die der Vermieter sonst wie zur Verfügung stellt.

Evtl. verbliebene Sachen sind möglichst in Räumen zu lagern, die nicht betroffen sind und diese werden abgeschlossen.
In der Zeit der Renovierung haben die Mieter nichts in der Wohnung verloren. Zumindest nicht in der Zeit, in der Handwerker drin sind. Sie stehen höchstens im Weg.

Da man anderweitig möglichst in der Nähe der Wohnung untergebracht ist und mit den Renovierungen selbst nichts am Hut hat, gibt es auch keinen Grund für unbezahlten Urlaub. Wenn Mieters meinen, sie müßten beim Aus- und Wiedereinräumen dabei sein, können sie natürlich unbezahlten, aber auch bezahlten Urlaub nehmen, wie es üblich ist, aber der Vermieter kommt garantiert nicht für den Verdienstausfall auf, denn diesen haben Mieters in dem Moment selbst zu verantworten.

Es ist natürlich klar, dass diese Form der Sanierung für den Vermieter sehr aufwändig ist und durch die Erstattung der Auswärtsunterbringung hohe, zusätzliche Kosten entstehen, aber so ist es nun mal. Schließlich hat er auch 20 Jahre lang Miete kassiert und wird wohl in Zukunft auch etwas mehr verlangen.


bwhoch2  21.09.2017, 10:54

Und jetzt will ich noch anfügen, wie ich als Vermieter denken und handeln würde:

Musste ein Mieter 20 Jahre lang warten, bis endlich mal das Bad neu gemacht wird und neues Parkett verlegt wird, hat er auch ein wenig länger Zeit. Ich würde mich mit dem Mieter darüber unterhalten, wie man die Arbeiten am besten organisiert. Dabei würde ich davon ausgehen, dass sich der Mieter kooperativ verhält, auch mal gewisse Einschränkungen hin nimmt und mich ansonsten unterstützt.

Denkbar wäre bspw. folgendes:

1. Der Mieter nimmt eine oder zwei Wochen Erholungsurlaub und plant eine Reise wofür er auch einen kleinen Zuschuss von mir bekommen könnte.

2. Während seiner Abwesenheit wird das Bad saniert und vielleicht auch die Böden oder wenigstens einer der Böden. Dazu wird die Einrichtung des Zimmers raus- und in ein anderes geräumt oder in den Keller.

3. Nach Rückkehr steht das Bad in neuem Glanz wieder voll zur Verfügung und das eine Zimmer kann wieder eingeräumt werden. Nun kommt das nächste Zimmer dran und die weiteren nach und nach, wobei das Aus- und Einräumen immer zu Zeiten gemacht wird, wo Mieters zu Hause sind, also abends oder am Wochenende.

4. Mieters lassen die Handwerker auch in ihrer Abwesenheit in die Wohnung und schließen alle Zimmer ab, die nicht betroffen sind, sodass auch nichts weg kommen kann.

Somit ist es völlig unnötig, dass unbezahlter Urlaub genommen wird, man braucht keine Umzugsfirma, kein Möbellager und keine Auswärtsunterbringung für längere Zeit. Alles Faktoren, die enorm Kosten sparen. Verhält sich ein Mieter so kooperativ, ist nach der Renovierung womöglich nicht einmal eine Mieterhöhung notwendig.

Ist es aber notwendig eine Renovierung, wie in der ersten Antwort und somit mit maximalen Kosten durchzuführen, ist eine anschließende Mieterhöhung bis zur maximalen Obergrenze unumgänglich. Dies könnte man auch schon vorher ankündigen, um dem Mieter die Wahl zu geben, sich kooperativ zu verhalten oder sich vielleicht doch besser eine andere Wohnung zu suchen.

Geschahen diese Arbeiten in Absprache mit dem Vermieter? Dann sollte doch wohl vorab abgesprochen sein, inwieweit sich dieser an irgendwelchen Kosten beteiligt.

Gar nichts. Allenfalls ist eine Mietminderung angebracht, sollte der Vermieter die Baumaßnahmen veranlasst haben. 

Du hättest nicht zu Hause bleiben brauchen. Selbst Schuld, wenn du unbezahlten Urlaub genommen hast.

Wenig bis nichts. Für deinen unbezahlten Urlaub kann er übrigens nichts. Hier noch was zum lesen: http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/01197.htm Wenn du in deiner eigenen Immobilie Handwerker hast, von wem holst du denn hier den Schadensersatz...?

angels1313 
Beitragsersteller
 21.09.2017, 08:33

Es geht nicht um Schadensersatz sondern um Aufwandsentschädigung die mir laut Gesetz zusteht.

TreudoofeTomate  21.09.2017, 08:51
@angels1313

Welches Gesetz?