Ehrenamt im Altenheim! Aufwandsentschädigung?
Hi, ich würd gern ehrenamtlich was machen. am besten im altenheim. gibts in altenheimen immer eine aufwandsentschädigung?
ich hab zb von altenheimen gelesen, bei denen bis zu 60 leute ehrenamtlich tätig sind. kriegen die alle ne aufwandsentschädigung?
5 Antworten
Natürlich passt Ehrenamt und Aufwandentschädigung zusammen. Diese darf nur nicht mit einer Vergütung oder einem Gehalt verwechselt werden. Aufwandentschädigung bedeutet, dass die Aufwendungen, die man im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamtes hat, ausgeglichen werden. Für seine ehrenamtlich Tätigkeit soll man nicht auch noch einen Schaden haben. Viele caritative Einrichtungen und gemeinnützige Vereine zahlen den für sie ehrenamtlich Tätigen eine Aufwandsentschädigung. Diese ist kein Einkommen und muss nicht versteuert werden, siehe hier: http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/
"Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten
Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit als Betreuer, Erzieher oder eine
vergleichbare Tätigkeit der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter
Menschen sowie für Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung durch ambulante
Pflegedienste, z.B. Unterstützung bei der Grund- und Behandlungspflege, bei häuslichen Verrichtungen und Einkäufen, sind bis zu einer Höhe von jährlich 2.100,-EURO
(rückwirkend zum 01.01.2007) lohnsteuerfrei, wenn diese Tätigkeit für eine
gemeinnützige Einrichtung ausgeübt wird und der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger
Zwecke dient."
Frag doch mal direkt beim Heim nach, oder such mal im Internet unter dem Träger des Heims. Und frag da schriftlich an.
Ehrenamt heisst eigentlich: Nur für die Ehre, also umsonst. Es gibt jedoch tatsächlich Einrichtungen, die z.B. Fahrgeld bezahlen. Das musst Du aber vor Ort klären.
Gruß gigunelsa
Ehrenamt? Aufwandsentschädigung? Das passt irgendwie nicht zusammen...
"Ehrenamtlich Tätige können Aufwandsentschädigungen erhalten. Oft sind sie pauschaliert und auch im Rahmen bestimmter Grenzen steuerfrei (Beispiele: Übungsleiterpauschalen bei gemeinnützigen Vereinen von zurzeit bis zu 2100 Euro pro Jahr nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz oder die Entschädigungen für Kommunalpolitiker oder Schöffen)." (aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamt)
ja,eigendlich müssten sie, die Aufwandsentschädigung ist für Fahrgeld und andere geringe kosten die evt anfallen können