In Stromleitung gebohrt!
Hallo zusammen. habe hier eine Versicherungstechnische Frage. Schwiegervater wollte Tolle Gardinenstangen anbohren. Dabai hat ER in die Leitungen der "Rollos" gebohrt, und eine Leitung Komplett durchtrennt. Kann man einen solchen Schaden über die Versicherung Laufen lassen ? Hausrat o so? Kennst sich jemand aus ? LG und Danke
5 Antworten
Hallo,
eine Sachversicherung wie Gebäude- oder Hausratversicherung kommt hier nicht in Betracht, weil ein derartiger Schaden dort i.a.R. nicht gedeckt ist.
Bleibt noch die Möglichkeit, dass die PHV des Schwiegervaters eventuell leistungspflichtig sein könnte.
Hierzu müsste man aber wissen, wer Eigentümer der Stromleitung ist, sprich handelt es sich um Euer Eigenheim oder um eine Mietwohnung.
Im ersten Fall könnte der Bohrversuch eine Gefälligkeitshandlung darstellen, die nur dann über eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist, wenn ein entsprechender Zusatzbaustein im Vertrag vereinbart wurde.
Bei einer Mietwohnung könnte (!!) die PHV auch ohne diesen Zusatz in der Leistungspflicht sein.
In jedem Fall mag es sich lohnen, die Versicherung hierauf einmal anzusprechen und ggf. den Schaden zu melden.
Viele Grüße
Loroth
Kann man einen solchen Schaden über die Versicherung Laufen lassen ?
Das kommt darauf an, welche abgeschlossen sind:
Deine Hausratversicherung bietet nur für das Inventar, also für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Nicht aber für Installationen des Vermieters :-(
Deine oder die Haftplichtversicherung des Schwiegervaters leistet nur, wenn sog. Gefälligkeitsschäden ausdrücklich mitversichert sind.
Ansonsten hast du Pech: Wer jemanden um einen derartigen Gefallen bittet oder ihn gewähren lässt, schliesst dessen Haftung eines fahrlässig herbeigeführten Schadens konkludent aus und bleibt selbst auf dem Schaden sitzen - dass er das absichtlich gemacht hat, wirst du nicht behaupten können :-(
G imager761
Wenn dein Schwiegervater eine Haftpflichtversicherung hat, dann sollte die deinen Schaden zahlen.
Was aber nicht sicher ist, weil eine Haftpflicht nur: Nicht beabsichtigte Schäden haftet, das was bei euch geschehen ist, ist Schaden durch Hilfsleistung.
L. G. Aral59
... und nun öffnet Schwiegervater seine Geldbörse und gut ist, wenn es denn seine Leitung ist. Ist es nicht seine, nimmt er seine PH und die ordnet. Hat er keine PH, sollte er zum Rathaus. Die Damen und Herren Bürgermeister lassen immer wieder sammeln für Geschädigte, die sich solche Beiträge (rd. 50 EUR/Jahr) ersparen. Viel Glück.
Ja kannst du aber er über seine Privathaftpflicht
Nein, für Gefälligkeitsschäden ist der Verursacher nicht in Haftung zu nehmen und dessen PHV leistet nur bei entsprechender (Zusatz-)Vereinbarung hierüber :-)
G imager761