in Elternzeit, alleinerziehend , beantrage hartz 4 , muss ich aus meiner wohnung?

6 Antworten

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Zwingen können sie dich nicht, sie werden aber nur die angemessene Miete übernehmen, den Rest musst du selber zahlen.

susanne1987 
Beitragsersteller
 04.02.2010, 18:08

ok, danke. die sache ist ja nur, dass ich es zwangäufig wegen der elternzeit beantragen muss. gehe ja nach 2 jahren wieder arbeiten.

jennyblomma  04.02.2010, 18:13
@susanne1987

Ja, das Blöde ist, die warten keine zwei Jahre, sie werden dich auffordern die Wohnkosten zu senken, wahrscheinlich geben sie dir 6 Monate Zeit dazu und übernehmen erstmal die volle Miete. Nach 6 Monaten werden sie nur die angemessene Miete zahlen. Du wohnst alleine mit deinem Baby? Da sind 80 qm. auch zu groß. Die werden dir bestimmt auf die Füsse treten. Vielleicht findest du doch noch eine Lösung. Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut geht und es so wird wie du es dir wünschst. LG.

susanne1987 
Beitragsersteller
 04.02.2010, 18:18
@jennyblomma

ok, vielen Dank für die schnelle Antwort.

thomaszg2872  25.03.2010, 13:18
@jennyblomma

80 qu sind nicht zu groß, nur als 2-personen Haushalt bekommt sie höchstens 408,- warm. also 142,- selber tragen oder Nebeneinkommen 100,-, mfg,

Beantrage es erstmal. Ob sie Dich auffordern, eine günstigere Wohnung zu suchen, ist eine Einzelfallentscheidung des Sachbearbeiters. Es geht dann ja nur um 1,5 Jahre, die die Arge mehr bezahlen muss. Dem gegenüber stehen die Kosten, die die Arge wegen des erzwungenen Wohnungswechsels tragen muss: Umzug, Renovierung, Kautionsdarlehen. Außerdem muss er berücksichtigen, ob der Umzug zumutbar ist. Dabei sollte er bedenken, dass Du nach der Elternzeit in Deinen alten Job zurück kannst, also dann mit hoher Wahrscheinlichkeit die Wohnung wieder selbst finanzieren kannst.

Zwingen kann Dich Keiner, aber trotzdem werden sie Dir diese teure Wohnung NIE bezahlen.

VirtualSelf  04.02.2010, 20:23

falsch

hi susanne,

mit baby stehen dir für zwei personen bis 60 qm zu. manchmal gibt es bei alleinerziehenden einen kulanzuschlag von 5-10 qm. aber darauf kannst du dich rechtlich nicht berufen. zusätzlich kommen die angemessenen kosten der unterkunft u. die angemessenen betriebskosten und heizung. es gibt schon viele kommunen die rechnen nur noch nach der angemessenen kdu (kosten der unterkunft) u. lassen die größe der wohnung außen vor. vielleicht solltest du erstmal deinen antrag stellen u. garnix dazu selber sagen. lass die arge auf dich zukommen, dass die wohnung zu teuer ist u. lass dich erstmal schriftlich auffordern die kosten zu senken. das muss nicht unbedingt durch einen umzug geschehen sondern reicht schon wenn du schaust ob du die nebenkosten senken kannst. in den meisten fällen werden die momentanen tatsächlichen kosten bis zu 6 monate weiter getragen.

solltest du aufgefordert werden zu senken, kannst du anfangen über einen umzug nachzudenken. dann werden auch kosten für umzug, kaution und renovierung übernommen - nach antrag. vielleicht solltest du dir lieber gedanken machen, wie du zu unterhalt kommst seitens des kv. setze ihn in verzug u. lass ihn schriftlich seitens des jugedamtes oder eines anwaltes auffordern sich arbeit zu suchen um den mindestunterhalt zahlen zu können. dabei ist es für dich irrelevant ob er student oder arbeitslos ist. muss er sich einen kopf machen. aber er ist dir u. dem kind ggü. unterhaltspflcihtig.

Dir stehen 60 qm zu 400 - 450 € zu. In den ersten 6 Monaten wir niemend verlangen dass du umziehst. Danach muss die Wirtschaftlichkeit eines Umzugs gegen die laufenden Kosten berücksichtigt werden. Stell den Antrag und lass einfach auf dich zukommen.