In einem niederländischen Coffeeshop arbeiten - Könnte es Probleme mit dem deutschen Staat geben?

1 Antwort

Du bekommst keine Probleme mit den deutschen Behörden. Hauptsache Du bringst kein Marihuana über die Grenze nach Deu. Der Coffeeshop ist in NL legal. Informiere Dich aber, wie das mit der Versteuerung Deines Verdienstes läuft. Da könnte es dann evtl später Probleme geben, wenn Du etwas falsch machst.

vleeskroket 
Beitragsersteller
 24.12.2011, 15:28

wie sieht es dann aus mit meinem führerschein? ich nehme zwar kein weed mit über die grenze (fahre mit dem bus), dennoch darf ich als person mit führerschein doch nicht "breit" sein, oder?

Buschist  26.12.2011, 03:38
@vleeskroket

Hallo. Man muß unterscheiden: (Deutsches BtMG)

  1. Der Konsum von Btm ist nicht strafbar. Lediglich der Besitz/Erwerb,etc. (§29 BtMG) Nun argumentieren einige Menschen, dass dem Konsum immer ein Besitz/Erwerb vorausgeht. Das stimmt zwar, erfüllt den Straftatbestand des illegalen Besitzes jedoch nur, wenn man über das BtM einen längeren Zeitraum die "tatsächliche Verfügungsgewalt" also Besitz ausübt.

  2. Auslandsstraftat nach § 7 Abs.2 Nr.1 StGB:

Auch in den Niederlanden ist der Umgang mit Cannabis Produkten strafbar. Lediglich der Umgang im Kleinmengenbereich bis 5 Gramm bei Erwerb in einem genehmigten Coffeeshop wird geduldet. Sollte Dich die KMAR oder die Politie mit einer erheblich größeren Menge in NL erwischen und diesen Sachverhalt an die Deutschen Behörden weitermelden, hast Du Probleme mit der Justiz in Deutschland. siehe oben: (§7 StGB)

Als Lektüre unbedingt zu empfehlen ist folgendes Fachbuch:

Betäubungsmittelrecht 2. Auflage von den Autoren Patzak/Bohnen, erschienen im Beck Verlag. Zum erschwinglichen Preis von 24,90 Euro.

Wenn Du als Fs Inhaber mit dem Bus über die Grenze nach DEU fährst dann zeigst Du bei einer Kontrolle nicht Deinen Fs, sondern ein gültiges Grenzübertrittspapier. (Reisepaß, Personalausweis). Fragen der Beamten nach Besitz, Konsum oder irgendetwas anderem brauchst Du in gar keinem Fall zu beantworten. Mache bitte von diesem recht auch Gebrauch. Eigentlich ist es so, dass ein Konsum (welcher Straffrei ist) und in keinem Zusammenhang mit einem KfZ steht nicht der polizeilichen Meldepflicht an die Strassenverkehrsbehörde nach § 2 Abs 12 StVG unterliegt. Der Teufel ist manchmal ein Eichhörnchen: Viele Leute reden viel zu viel in polizeilichen Kontrollen. Wer bitte hindert den Beamten dennoch der Fs Stelle eine Meldung mit Bitte um Prüfung der charakterlichen Eignung zu schicken. Punkt 1.

Punkt 2 ist: Niemand kann sagen, wie die Fs Stelle dann reagiert. Fazit: Wer viel redet, kann viel Ärger bekommen. Schweigen ist Gold. fertig. Lasse alles was in irgendeiner Form mit Drogen zu tun hat in Holland (Mühlen,Blättchen,etc.) einfach alles. Dann geht eine Kontrolle auch zügig vorüber. Bleibe höflich und kooperiere bei der Kontrolle im Rahmen der Dir zustehenden Rechte.