In den Mietvertrag mit einschreiben

4 Antworten

und ich mir das leichter vorstelle Sie danach einfach aus dem Mietvertrag rausstreichen zu lassen,

Das stellst Du Dir aber zu einfach vor. Dazu Jemanden aus dem Mietvertrag zu entlassen gehören alle am Vertrag beteiligte Personen. In diesem Fall Du, Deine Mutter und der Vermieter (falls nur 1 Person).

julianko 
Beitragsersteller
 27.08.2013, 10:16

Wieso zu einfach, meine Mutter zieht ja freiwillig nächstes Jahr aus und somit wären wir ja zu zweit dafür das sie geht und der Vermieter hat ja dan auch kein Problem da ich ja weiterhin in der Wohnung bleibe und die Miete weiterzahle deshalb verstehe ich deine Antwort nicht.

anitari  27.08.2013, 10:55
@julianko

Einfacher gesagt, aus dem Vertrag "austragen oder austragen lassen" geht nicht. Jedenfalls nicht ohne Zustimmung des Vermieters. Und dieser ist dazu nicht verpflichtet.

julianko 
Beitragsersteller
 27.08.2013, 11:16
@anitari

Schon klar aber da ich ja weiterhin dort wohnen bleibe würde es ja denk ich mal kein Problem sein für den Vermieter. Ich weiss nicht ob das wichtig ist aber der Vermieter ist auch keine Privatperson sonder eine Firma (ESW) und für die ist es ja im Prinzip egal wer da drinnen lebt Hauptsache es wird jeden Monat die Miete bezahlt.

Ich möchte mich ja nur deswegen jetzt miteinschreiben lassen damit ich keinen Nachmieter Antrag stellen muss wenn meine Mutter dan wegzieht.

Oder wäre es besser es mit dem Nachmieter Antrag zu machen? Ich möchte einfach in der Wohnung weiterhin bleiben. Weil es ja im Moment noch alles über meine Mutter läuft.

anitari  27.08.2013, 11:54
@julianko

Ich weiss nicht ob das wichtig ist aber der Vermieter ist auch keine Privatperson sonder eine Firma (ESW) und für die ist es ja im Prinzip egal

Geraden denen ist es nicht egal bzw. tun die sich meißt sehr schwer damit jemanden aus dem Mietvertrag zu entlassen.

du machst was banderlok geschrieben hat. wenn der VM einverstanden ist, wird er vermutlich aber auch einen neuen MV für euch beide aufsetzen.

julianko 
Beitragsersteller
 27.08.2013, 09:41

Denkst du dadurch können höhere Kosten aufkommen das ich jetzt mit im Vertrag stehe? Nein oder ich lebe ja schon immer mit in der Wohnung und nur weil ich jetzt mit eingeschrieben bin zähl ich nicht als Untermieter oder ähnliches.

ohmeinegoettin  27.08.2013, 09:55
@julianko

kann schon sein.. wir kennen den vertrag nicht. aber der VM muss dich nicht "illegal" dulden...........

Du schreibst einfach, dass du (voller Name, geboren am / Ort) in den bestehenden Mietvertrag von (Name deiner Mutter) Adresse, Stockwerk, Wohnungsnr., etc. aufgenommen werden willst. Dann unterschreibt ihr beide. Das sollte eigentlich reichen.

schreib: Nachtrag zum Mietvertrag vom....

Herr/Frau julianko wird hiermit als gleichberechtigter Mieter in den Mietvertrag aufgenommen mit allen Rechten und Pflichten.

unterschrift Mieter.......Unterschrift Vermieter

Das müsste reichen

anitari  27.08.2013, 09:49

Unterschrift jetziger Mieter ...... Unterschrift zuziehender Mieter .....

Arkesilaos  27.08.2013, 10:27
@anitari

die jetzigen Mieter sind seine Mutter und julianko. Durch Unterschriften beider wird das Mietvehältnis rechtskräftig. Er ist kein zuziehender Mieter.