Immobilienkauf: Nutzfläche als Wohnfläche verkauft
Wir haben uns eine Immobilie gekauft. Haben es uns mehrmals angeschaut,da wurden wir auf die niedrige Raumhöhe nicht aufgeklärt und wir selber haben es nicht mit bloßem Auge bemerkt. Grundrisse haben wir erhalten per Email; die waren nicht leserlisch. Beim Notar wurde der Verkäufer nochmals gefragt, ob es irgendetwas am dem Haus gäbe, was wir wissen sollten, er verneinte. Nun haben wir die Hälfte des Kaufpreises bezahlt und das Haus zum renovieren bekommen. Ein Statiker war bei uns, der sollte überprüfen ob wir Wände abreißen dürfen. Während der Begutachtung ist dem Herren aufgefallen, dass unser komplettes Dachgeschoß eine Raumhöhe von nur 2,10 m hat. Laut Gesetz heist es, alle Räume die als Wohnfläche gelten müssen eine Raumhöhe von 2.40 mindestens haben. Alles andere dadrunter gilt als Nutzfläche. Wir haben das Haus als drei Familienhaus gekauft, so stand das auch in der Expose. Wir dürfen aber das Dachgeschoß nicht als eine normale Wohnung vermieten. Und wenn wir es vermieten, dann dürfen wir keine Nebenkosten verlangen, also nur als Nutzfläche vermietbar. So nun zu meiner Frage: Wir wurden darüber nicht aufmerksam gemacht, im Expose war es als 3 Familienhaus angegeben, im Kaufvertrag ist davon auch nichts zu sehen; es ist ein Standard Vertrag. Ahja, die Originalgrundrisse haben wir nach dem Unterschreiben beim Notar bekommen, wo die Raumhöhe sichbar ist. Per Email erhaltene Grundrisse konnte man keine Zahlen lesen, nur die Linien grad noch so erkennen. Wir haben bereits angefangen zu renovieren, von Kauf möchten wir nicht zurück treten. Wie müssten wir vorgehen, dass wir einen Nachlass auf das Kaufpreis bekommen, denn als Zwei Familienhaus ist es ja nicht das Geld Wert was wir an Kaufpreis zahlen sollen... Bitte gibt hilfreiche Antworten: Wie können wir Vorgehen, dass es am schnellsten und günstigsten erledigt wird ???
2 Antworten
Mir ist nicht bekannt, dass eine Wohnfläche über 2,40 sein muss. In welchen Gesetz steht dass?
Entscheidend dürfte sein, ob und was genau im notariellen Kaufvertrag zur Größe der Immobilie, Nutzfläche und Wohnfläche mit dem Verkäufer vereinbart worden ist. Bei einer belegbaren gezielten Täuschung des Verkäufers über die Größe ist unter Umständen sogar eine Minderung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Näheres z.B. hier: