Immobilienkauf: Nutzfläche als Wohnfläche verkauft

2 Antworten

Mir ist nicht bekannt, dass eine Wohnfläche über 2,40 sein muss. In welchen Gesetz steht dass?

Entscheidend dürfte sein, ob und was genau im notariellen Kaufvertrag zur Größe der Immobilie, Nutzfläche und Wohnfläche mit dem Verkäufer vereinbart worden ist. Bei einer belegbaren gezielten Täuschung des Verkäufers über die Größe ist unter Umständen sogar eine Minderung des Kaufpreises oder ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Näheres z.B. hier:

http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Ruecktritt-Kaufvertrag-Immobilie-Haus-Wohnung-Rueckabwicklung-Immobilienkauf-Hauskauf.htm