Kosten für Kauf eines unausgebauten Dachgeschosses

5 Antworten

Das kommt darauf an, die Frage ist zu pauschal. Ohne Fahrstuhl braucht es ca. €2000/m² zum Ausbau eines DG-Rohlings. Da Ihr das Dach mitmachen müsst, soll Euch die WEG etwas mit dem Preis entgegenkommen.

Um eine einigermassen vernünftige Werteinschätzung abzugeben, müsste man Vor-Ort sein und sich den Zustand des Hauses und der Gegend angucken, sowie die Teilungserklärung studieren.

Zunächst ist mir unklar, ob ihr nicht vielmehr von einem unausgebauten Dachboden denn einem Dachgeschoss sprecht. Der Unterschied ist erheblich und ich würde erst mal beim Bauamt nachfragen, ob der überhaupt als Wohnraum ausgewiesen werden kann (Bauantrag).

Und dann hängt es wohl eher von den Eigentümern denn Interessenten ab, ob und zu welchem Preis hier ein Verkauf angeboten werden wird.

G imager761

lasst euch ausrechnen, was es kostet da ne wohnung raus zu machen und guckt, was eine wohnung in der größe dann kostet...

die differenz wäre das allerhöchste maximum, was ich bereit wäre zu zahlen, aber eigentlich abschlag, weil stress und so, bis es überhaupt wohnung ist

auch die genehmigungen dafür werden paar euros alleine kosten

duesselheimer 
Beitragsersteller
 09.11.2011, 22:44

Der Weg ist nicht an das Maximum zu gehen, sondern realistisch die m²-Kosten für den Erwerb des Dachgeschosses im jetztigen Zustand abzuschätzen. Was wir an Kosten und Arbeit reinstecken müssen, können wir gut abschätzen, aber nicht den Grundwert der Fläche.

Surenhohn  09.11.2011, 22:58
@duesselheimer

es gibt eigentlich keine preise für so was, keine ahnung, so würde ich da dran gehen, um für mich nen preis im kopf erstmal zu haben

dann bietet ihnen halt 30% von dem kopfpreis an und guckt, was sie sagen^^

es ist ja nur nutzfläche, was willst du als ansatz nehmen?

den preis für garagen oder lagerhallen vielleicht? viel mehr ist es ja auch nicht, ka

kenne die Preise in eurer Gegend nicht, würde dafür aber nicht mehr als 50 T€ zahlen.

Ihr seid also die WEG-Experten? Ich wünsche Euch, dass ihr das juristisch in trockenen Tüchern habt. Auf welcher Beschlusslage habt ihr diese Umnutzung vor? Da werden Miteigentumsanteile draus, derzeit ist das Teileigentum. Ist das versicherungsrechtlich auch geklärt? Was meinen die Miteigentümer? Denn es verschieben sich die Kosten, bzw. es fallen neue an. Was ist mit dem Umlageschlüssel? Ich warne Euch vor bösartigen, teuren Folgen!! Und baurechtlich? Kennt ihr die Statik bzw. die Berechnung dazu? Wer haftet eigentlich für das Dach - Dachsparren - usw? Gelten die WEG-Beschlüsse ewig, oder kann eine Mehrheit von Euch eines Tages Rückbau verlangen? Vorsicht Leute! Geht lieber erst zum Anwalt, der von WEG und Baurecht Ahnung hat!

speeedi  11.11.2011, 07:23

Was hälst Du davon die Frage zu beantworten, als mit Deinem WEG-Halbwissen zu belehren?

doolboy  10.11.2011, 13:43

Nachtrag: Da ihr nicht um die Standards des EEG herumkommt (ihr nehmt den Miteigentümern die Pflicht ab, noch in der ablaufenden Frist, Dach und Kellerdecke zu dämmen), rate ich Euch, 200-300 € in die Hand zunehmen und einen Architekten für eine Basisberatung einzubeziehen.

Was ist mit den Rettungswegen - Stichwort Brandschutz und Feuerwehr? Das Dach muss zwei Öffnungen und eine Begehungsmöglichkeit u.a. auch für den Schornsteinfeger haben. Die würden dann durch die Privaträume führen? Wenn ihr das nicht prüfen lasst, habt ihr später ein massives Problem > Rückbau..... In der Landesbauordnung und in den Ausführungsverordnungen steht dazu einiges, ist aber Landesrecht und daher möglicherweise von Land zu Land unterschiedlich.