Immobilienkauf abgebrochen. Wer trägt die Notarkosten
Ich wollte mir eine, über eine Bank angebotene, Eigentumswohnung kaufen. Beim ersten Gespräch mit dem Makler erklärte ich unmissverständlich, dass ich den Energieausweis vorgelegt haben will. Da er den nicht in den Unterlagen hatte, versprach er, sich darum zu kümmern.
Es wurde ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
Kurz darauf erhielt ich die Information, dass der Verkäufer keinen Energieausweis hat. Kurze Zeit später schrieb der Makler per e-mail, dass ein Ausweis beantragt wurde.
Inzwischen hatte der Makler von einem Notar einen Vorvertrag anfertigen lassen.
Durch Urlaubszeit des Maklers und von mir, verzögerte sich schon aus diesem Grund die Vertragsunterzeichnung. Also auch genügend Zeit, um einen Energieausweis erstellen zu lassen........ dachte ich.
Der Makler vereinbarte vor der Urlaubszeit mit meinem Einverständnis für den 08.08. einen Termin zur Vertragsunterzeichnung beim Notar.
Am Freitag, d. 05.08., also einen Werktag vor der Beurkundung, teilte mir der Makler mit, dass kein Energieausweis beigebracht werden kann.
Darauf habe ich es am Montag d. 08.08. abgelehnt, den Kaufvertrag ohne den Ausweis zu unterzeichnen.
Gestern erhielt ich die Kostenrechnung des Notars für Entwurf einer Urkunde, Beurkundung von Verträgen usw.
Meine Fragen:
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Notar sich das Geld von mir holt, weil die entstandenen Kosten auf Betreiben des Maklers (der ja lt. Vermittlungsvertrag in meinem Namen handelte) entstanden sind ? Wenn ja....... Wo hole ich mir das Geld wieder? Vom Verkäufer, der rechtswidrig den Ausweis nicht vorgelegt hat? Bis einen Werktag vor der Beurkundung wurde ich ja in dem Glauben gelassen, der Ausweis würde mir noch vorgelegt.
Oder muss ich mir das Geld vom Makler holen, der mich vielleicht über eventuelle Folgen hätte informieren müssen, wenn der Notar bereits eingeschaltet wird, obwohl die geforderten Unterlagen noch nicht vollständig waren ?
Oder bleibe ich, trotz des rechtswidrigen Verhaltens des Verkäufers, auf den Kosten sitzen.
Schon mal eines vorweg........
Mir liegt nichts daran, den Verkäufer deswegen anzuzeigen, was ja eine Geldbuße bis 15000 € zur Folge haben könnte.
Dieser Beitrag.....
.....hilft mir nicht wirklich weiter
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
3 Antworten
Gehe ich recht in der Annahme, dass der Notar sich das Geld von mir holt, weil die entstandenen Kosten auf Betreiben des Maklers (der ja lt. Vermittlungsvertrag in meinem Namen handelte) entstanden sind ?
So wird es wohl sein...
Wenn ja....... Wo hole ich mir das Geld wieder? Vom Verkäufer, der rechtswidrig den Ausweis nicht vorgelegt hat? Bis einen Werktag vor der Beurkundung wurde ich ja in dem Glauben gelassen, der Ausweis würde mir noch vorgelegt.
Höchstens beim Verkäufer, auch wenn das schwer wird...
Oder muss ich mir das Geld vom Makler holen, der mich vielleicht über eventuelle Folgen hätte informieren müssen, wenn der Notar bereits eingeschaltet wird, obwohl die geforderten Unterlagen noch nicht vollständig waren ?
Nein, er ist nur Vermittler und kein Berater, er hat weder was mit dem Termin noch mit dem Ausweis zu tun. Gegenüber Verkäufer und Notar handelt er nur in Deinem Namen als Erfüllungsgehilfe und hat alles in Absprache mit Dir getan...
Oder bleibe ich, trotz des rechtswidrigen Verhaltens des Verkäufers, auf den Kosten sitzen.
Das halte ich für wahrscheinlich, ein Verfahren gegen den Verkäufer dürfte nur in einem Vergleich enden und die Kosten in die Höhe treiben...
Wenn es tatsächlich dem Wortlaut entsprechend der Beschreibung so erfolgt ist, dann ist DER MAKLER wohl für die Notarkosten zuständig.
Es wurde unmissverständlich erklärt, das ein Energieausweis vorliegen MUSS.
Wenn also der Makler vom AUFTRAGGEBER, dem Verkäufer dahingehend getäuscht wurde und er, der Makler dennoch, obwohl KEIn Energieausweis vorlag, den Notartermin vereinbarte, dann war der Gute einfach ZU SCHNELL!!!
Es MUSS einem Makler bekannt sein, das vertragliche GRUNDLAGEN **zunächst ** zu erfüllen sind und erst dann wird der Notar beauftragt.
Ja ja, die Gier nach der Provision läßt da mal wieder grüßen.
Also, von mir bekäme der Notar KEIN Geld!!!
Im Zweifel ließe sich konkret darüber TREFFLICH STREITEN.
Sicher handelt der Makler in Deinem Auftrag. Aber so wie Du schreibst, lautete der Auftrag anders: Notar nur wenn alle Unterlagen gesichtet sind.
Der Makler hat hier Musik bestellt die keiner hören/bezahlen will. Er ist also selbst verantwortlich!
Ja, das ist richtig, es ist mit Zustimmung geschehen. Aber ist der Makler hier nur als Vermittler tätig, der Pass wurde ja schließlich gefordert.
Ist es nur ein Problem zw. Käufer und Verkäufer?
Ja, die Entscheidung, Entwurf und Termin trotz fehlenden Passes dennoch zu machen, lag ja bei Dir, der Makler wird Dir ja auch keine Garantie auf seinen Namen abgegeben haben, dass der Pass dann vorliegt, sondern nur die Aussage des Verkäufers weitergeleitet haben, insofern trifft ihn keine Verantwortung...
Sonst wäre dies anders, zumindest unklarer...
Tja, vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Hatte ein bisschen gehofft, dass jemand zufällig einen vergleichbaren Fall kennt, oder mit welcher Gesetzesgrundlage ich meine Forderung gegenüber dem Verkäufer begründen kann. Ich finde nämlich nichts Passendes. Ich werde ihm auf jeden Fall schreiben und meine Forderung stellen. Noch mal Dank für Eure Mühe
WaMaDe
Für solche speziellen Fälle gibt es meist keine vergleichbaren Fälle, man kann das nur anhand ähnlicher Fälle und des gesunden Menschenverstands einschätzen. Aber das kann ja auch trügen, insofern: Viel Glück...
Danke !!!!! Werde es wohl durchziehen.
Nein, die Unterlagen waren nicht da, und der Fragesteller hat in diesem Wissen einer Terminvereinbarung trotzdem zugestimmt...
Das ist laut Fragestellung falsch, alles ist in Absprache und mit Zustimmung des Fragestellers geschehen...