strassenverkauf mit reisegewerbe
guten morgen, ich habe ein reisegewerbe und stehe auf wochenmärkten. nun sagte ein kollege ich darf 1 stunde an jeden beliebigen platz stehen und verkaufen ohne eine genehmigung der stadt zu haben. außer bei aldi und co , da das ja private sind. stimmt das so , wer hat erfahrung damit
5 Antworten
Du darfst nicht einmal 1 Stunde stehen sondern musst vorher eine Genehmigung einholen.
kostet das etwas ? möchte über dörfer fahren kann doch nicht in jeder gemeinde erst eine genehmigung holen. oder ???
es gibt gesetzlich Ausnahmen von der Tätigkeit mit Reisegewerbekarte (§55a GewO). Einer Genehmigung durch die Stadt bedarf es trotztem. I.d.R. private Verkäufe oder Erzeugnisse der eigenen Landwirtschaft. Jede Stadt entscheidet da im Einzelfall. Aber einer Genehmigung bedarf es immer. http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=55&paid=55a
Du brauchst eine Reisegewerbekarte (Ornungsamt):
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, braucht eine Erlaubnis. Zuständig ist die Verwaltung, in dessen Bezirk der Gewerbetreibende seinen Wohnsitz hat.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben selbständig oder unselbständig Waren/Leistungen anbietet oder Bestellungen aufnimmt bzw. als Schausteller tätig wird.
Wichtiger Hinweis: Vorerlaubnisse können nicht erteilt werden. Eine Ausübung von Tätigkeiten des Reisegewerbes im Sinne des § 55 II der Gewerbeordnung ist ohne Reisegewerbekarte nicht zulässig.
Sie brauchen folgende Unterlagen: Vollständig ausgefüllter Antrag Ein aktuelles Lichtbild Personalausweis (Ein polizeiliches Führungszeugnis wird gegen eine Gebühr von 13,- Euro von der zuständigen Stelle beantragt.) (Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird gegen eine Gebühr von 13,- Euro von der zuständigen Stelle beantragt.)
ich bin seit über 1 jahr selbstständig und habe eine reisegewerbekarte
Vielleicht verwechselt er das mit den Straßenmusikanten. Von denen meine ich mal gehört zu haben, daß die eine Stunde irgendwo stehen und musizieren dürfen - und dann müssen sie den Standort wechseln.
Ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, einige erlauben nur 20 Minuten. Dann muss man mind. 200 m weitergehen. Dort darf man dann wieder 20 Minuten bleiben etc.
Schau hier . Unter Punkt 6 solltest du das Finden was deine Frage vielleicht beantwortet http://www.potsdam.ihk24.de/produktmarken/starthilfe/existenzgruendung/brancheninfo/handel/Reisegewerbe.jsp