Kleinanzeigen Verkauf rückgängig machen
Hallo!
Ich habe bei Ebay Kleinanzeigen meinen Acer PC reingestellt. Nach 2 Tagen hab ich mich mit einem Käufer auf 500 Euro geeinigt (über Email), Jetzt hab ich mich doch entschieden, den PC zu behalten (privat Gründe).
Der Käufer hat keine Kontaktdaten von mir Bezahlt wurde er auch nicht.
Muss ich den PC trotzdem verkaufen?
9 Antworten
Auch bei Ebay-Kleinanzeigen kommt mit konkreter Vereinbarung und hier nachweislicher Einigung ein wirksamer Kaufvertrag zustande :-O
Ob der Käufer sich die Mühe macht, deine Anschrift herauszufinden, um auf Vertragserfüllung und Herausgabe oder Schadensersatz, auch in Höhe eines vergleichbaren, aber tuereren gebaruchten Acer-PC klagen zu können, weisst du nicht.
Das er beides kann, ist allerdings Fakt :-O
G imager761
also er kann sich das so lange noch überlegen bis es bezahlt wurde, vorher gild der verkauf noch nicht als beschlossen. es ist eine reservierung, So lange er nicht bezahlt hat und du deine daten nicht mitgeteilt hast gilt der verkauf nicht als abgeschlossen.
Es ist noch kein Vertrag zustande gekommen. Im privaten Bereich tritt Er ein, wenn die eine Partei bezahlt oder eben die andere Seite, den PC schon los geschickt hat. Beides trifft bei euch noch nicht zu. Bis dato kann man zurück treten.
Ausnahme wäre natürlich: Wenn es einen unterschrieben Vertrag gäbe. Aber ich denke nicht, dass dies bei euch der Fall ist.
Du hast natürlich recht. Ich habe den Punkt "Email überlesen". Für mich hörte es sich so an, als wäre nur ein gegenseitiges Interesse abchecken gewesen. Telefonisch z.B
Auch eine telefonische Einigung wäre ein gültiger Kaufvertrag gewesen.
Ihr bewegt Euch in einer rechtlichen Grauzone. Auf jeden Fall solltest Du den Käufer über das nicht mehr zustande kommen des Deals hinweisen. Wenn er zu Dir kommt um den PC zu holen entsteht Ihm ein Schaden den Du dann ersetzen musst.
Es reicht eine E-Mail aus die ihm rechtzeitig mitteilt, das der Kauf nicht mehr zustande kommt. Da Du kein Händler bist hat er auch kein Anrecht auf Ersatzleistungen.
Über den E-Mail-Verkehr ist bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen! Daher die Grauzone!
Daher die Grauzone!
Was ist denn die Grauzon bei einem gültigen Kaufvertrag? Wieso darf er zurücktreten? Wieso muss er keinen Schadensersatz leisten?
darauf hat er keine Antwort -lach
bin zwar kein jurist, aber ich denke mal schon da ein Vertrag zu stande gekommen ist. Aber vielleicht kannst du mit dem Käufer ja nen Deal abmachen
Rechtsirriger Blödsinn. Natürlich kam mit Einigung nach Angebot ein wirksamer Kaufvertrag zustande, der derart auch erfüllt verlangt werden kann oder zu Schadensersatz berechtigt :-O