Imbiss im EG, Gerüche Treppenhaus durch die Hintertür?

3 Antworten

Wenn ihr euch zusammenschließt, hat eure Aussage gegenüber dem Vermieter deutlich höheres Gewicht.

Das kann erst mal ein nochmaliges, freundliches Erinnerungsschreiben sein, daß er tätig werden muss.

Wenn das nicht fruchtet, könnt ihr Maßnahmen androhen, wie z.B. den Mieterschutzbund einschalten, die Mieten kürzen, oder ähnliches.

Es sollte aber immer alle einer Meinung sein, wenn ein Schreiben an den Vermieter raus geht und jeder sollte es unterzeichnen.

Klar musst du zu einem gewissen Teil Geruch hinnehmen, da du, wie du selber sagtest, von Anfang an wußtest, dass dort ein Imbiss ist. Aber dass man dort die Tür offen lässt, sodass der Geruch durch Treppenhaus abzieht geht zu weit. Und dass der Dunstabzug nicht benutzt werden kann, ist das Problem des Imbissbetreibers.

Somit ist der Geruch als ein Mangel an deiner Wohnung einzustufen, denn du bist dadurch beeinträchtigt, die Wohnung ungestört zu nutzen. Die Hausverwaltung wäre also sehr wohl in der Pflicht etwas zu tun, und hätte auch Möglichkeiten dafür.

Durch diesen Mangel hast du das Recht, die Miete zu mindern. Da die Hausverwaltung nicht willens ist, etwas zu tun, solltest du das Recht nutzen, um damit Druck zu machen. Um wieviel du die Miete mindern kannst, darf ich dir nicht sagen, denn das wäre verbotene Rechtsberatung. Entweder fragst du einen Anwalt oder beim Mieterverein, oder du schaust mal in http://mietminderungstabelle.de/ nach änhlichen Fällen.

Ferner kannst du überlegen, im Landratsamt die Lebensmittelaufsicht zu informieren. Der Dunstabzug hat zu funktioneren, der ist nicht umsonst da. Und wenn der schon verstopft ist, will ich nicht wissen, wie es in anderen Ecken des Imbiss aussieht.

Stinkt es im Treppenhaus könnte man sicher die Miete mindern. Nur leider nich viel.

Bleibt also nur die direkte Klage - gegen den Vermieter deiner Wohnung. Oder gegen die WEG oder direkt gegen den Nachbarn.