Im Schrebergarten Wasser verlust.?
Hallo, ich habe ein Problem. Ich habe einen Schrebergarten mit Wasseranschluss übernommen. Die Laube und Inventar muste ich Kaufen, dass Grundstück zahle ich eine Pacht. Der Vorgängen hat dort Gartenschlauch als Wasserleitung gelegt, wurde woll auch vom Wasserwart abgenommen. Jetzt bei mir, ist dieser Schlauch im letzten Jahr im Garten kaputt gegangen und es trat Wasser aus. Insgesamt ca. 1000€ Schaden. Der Verein sagt mein Problem. Aber warum? Ich habe die Wasserleitung NICHT gelegt oder Abgenommen. Ein Freund sagte mir das das auch NICHT zulässig sei. Dafür gibt es Erdleitungen. Tja, ich bin da unwissend und Gutgläubig meiner Kleingärtnerischen Arbeiten nachgegengen und habe dieses einfach nicht gewust. Was nun? der Verein sagt ich muss zahlen. Bitte um HILFE.
5 Antworten
Normalerweise gilt: Gekauft wie gesehen. Du wusstest von dem Schlauch und hast es billigend in kauf genommen. Wenn bei Abnahme durch den "Wasserwart" der Schlauch in Ordnung war kannst Du dem Verein keinen Vorwurf machen.
Falls Dich der Verkäufer nicht ausreichend darüber informiert hat das ein Schlauch als Wasserleitung dient, kannst Du diesen eventuell in Haftung nehmen.
Der Verkäufer war der Verein. Und das dort ein Plastik Wasserschlauch als Erdleitung verlegt wurde wuste ich nicht und wurde auch nicht darüber Informiert.
also ich bin auch Kleingärtner und in unserer Anlage gibt es auch ständig Wasserschäden, insbesondere auch durch unsachgemäße Technik oder nicht entleerte Leitungen im Winter. Ganz grundsätzlich haftet man als Pächter dafür, da die gesamten baulichen Anlagen im Garten ja Eigentum und nicht gepachtet sind. Wenn tatsächlich der Verein Verkäufer war, müsstest du dem Verein nachweisen, dass der Wasseraustritt tatsächlich nur aufgrund der nicht geeigneten Leitung eingetreten ist- dann könnte ggf. noch eine kleine Chance bestehen, den Verein in Regress zu nehmen. Ansonsten wäre wie noch zu klären ob ggf. eine Versicherung den Schaden übernimmt.
Irgendwann geht jeder Schlauch oder jede Leitung kaputt. Dafür ist nicht derjenige verantwortlich, der die "Wasserleitung" abgenommen hat. Reparaturkosten mußt du selbst tragen. Vergleiche das mal mit deinem PKW. Der TÜV hat die eine Plakette für die nächsten 2 Jahre gegeben. Während dieser Zeit gehen die Bremsen kaputt. Haftet der TÜV dafür? Nein.
Du wirst leider auf den Reparaturkosten sitzen bleiben.
Hast du eine Versicherung welche hier zum Zuge kommen könnte?
Privathaftpflicht o.ä.?
Unwissenheit schützt aber nicht.
Ich lebe in Ö und weiß nicht wie teuer Wasser bei euch ist aber um 1000€ kann ich das halbe Dorf fluten, ich mein, das muss doch auffallen.
Das ist mir schon klar, ich bezweifle nur ob dieser Betrag überhaupt stimmen kann, hast du das irgendwie geprüft? Nur ein Loch im Schlauch kann das unmöglich gewesen sein.
eine schlauchverschraubung ist geplatzt und dann 2-3 Monate 1/2" leitung gefluttet
Verbrauch ist über einen Schacht mit Wasseruhr zu ersehen. Bis dort ligt auch richtige Erdleitung.
Klar Danke! Hätte ich ich gesehen hätte ich es Abgestellt.