Im Mietvertrag steht nichts über den Konsum von Cannabis?
Hallo
In meinem Mietvertrag steht nichts darüber, ob ich auf meinem Balkon Cannabis rauchen darf oder nicht. Zum Rauchen im Allgemeinen steht da nichts drin.
Könnten mich meine Vermieter nun rausschmeissen, wenn sie es durch Nachbarn o.ä. erfahren würden?
Falls sich meine Nachbarn belästigt fühlen, wäre dies sehr nervig, da es nur ca. 10min pro Tag sind, wo sie den Duft riechen könnten. Ich versuche mich auch immer darauf zu achten, dass die Nachbarn nicht gleichzeitig auf dem Balkon sind.
8 Antworten
Fristlos rausschmeißen kann er dich nicht und das cannabisrauchen stellt auch keine größere geruchsbelästigung als tabakrauchen dar, deswegen zieht es nicht, wenn die nachbarn sagen, sie fühlen sich vom cannabisgeruch belästigt.
Ich denke, das wird keine probleme geben, wenn du es so machst wie geschrieben.
Danke! :)
Nun, zum rauchen kann ich nicht viel sagen.
Cannabis allerdings ist immer noch illegal und dementsprechend bezweifle ich, dass dein Vermieter erwähnen muss, dass du es nicht darfst. Das tut das Gesetz ja schon.
Im Mietvertrag wird zum Beispiel auch nie stehen, dass ein Heroinsüchtiger seine Spritzen nicht im Müll entsorgen soll, weil es schlichtweg klar ist, dass illegale Sachen verboten sind.
Spätestens, wenn deine Nachbarn mehr als einmal deswegen die Polizei gerufen haben, wird sich dein Vermieter schon melden.
Entweder ist er so freundlich und teilt dir mit, dass du diesen illegalen Scheiss lässt oder er teilt dir mit, dass du dir ne andere Bude suchen sollst.
Soweit ich informiert bin schon. Allerdings erst, wenn er dich bereits einmal abgemahnt hat. Aber nicht fristlos.
Alleine das Rauchen nicht, es muß zu einer Beeinträchtigung der Mieter kommen, d.h. das Treppenhaus danach riechen oder andere Mietparteien durch das Rauchen auf dem Balkon gestört sein. Erst einmal wäre dann eine Abmahnung oder ein Anspruch auf Unterlassung möglich. Da aber Konsum auch regelmäßig Besitz voraussetzt (Konsum ist nicht strafbar, was man damit erklären kann, daß eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung in Deutschland allgemein straffrei ist), kann man mit hübscher Regelmäßigkeit auch die Polizei antanzen lassen.
Da bräuchte es nicht lange, um eine fristlose Kündigung zu ermöglichen. Ein Mietvertrag berechtigt zur freien persönlichen Entfaltung, aber nicht zur Verübung von Straftaten.
Da der Besitz strafbar ist, würde ich als Nachbar einfach die Polizei rufen, dann gibt es keine Diskussion über "Geruchsbelästigung".
Lol, dann steht die Polizei vor der Türe, ich schmeiss mein Zeug aus dem Balkon und schon können die mir nichts mehr nachweisen
Darüber wirst Du in Deutschland auch nichts im Mietvertrag finden, denn irgendwie muß ja das Zeug auf den Balkon gekommen sein und der Besitz steht unter Strafe (§ 29 Betäubungsmittelgesetz). Damit erwartest Du hier eine Mietklausel, die eine grundsätzlich strafbare Handlung inkludierte. Nicht Dein Ernst, oder?
So komisch es klingen mag: des Rauchen auf dem Balkon könnte sogar eher zu einer Abmahnung und Kündigung führen als in der Wohnung (BGH, Urt. v. 16.01.2015, Az. V ZR 110/14, hier bezogen auf Tabakkonsum).
Kein Vermieter muss es dulden, dass in der von ihm vermieteten Wohnung fortgesetzt Straftaten begangen werden. Was wäre denkbar:
Cannabis rauchen
Illegales Glücksspiel
Sexualstraftaten
Hehlerei
uvm.
Das sind durchaus alles Straftaten, die die Nachbarn nicht unbedingt stören müssen und es sind Straftaten, die schwierig festzustellen und zu beweisen sind, so lange sie hinter verschlossenen Türen stattfinden und in einer Lautstärke, die andere Bewohner nicht belästigt.
Insofern ist es sehr schwierig für einen Vermieter, Beweise zu erhalten, die ihm ermöglichen, z. B. eine rechtlich sichere Abmahnung zu erteilen, die den Sinn hat, weitere Straftaten der abgemahnten Art künftig zu unterbinden.
Gerüchte, Gerüche nutzen gar nichts, wenn er sie nicht verifizieren, bzw. Handlungen ganz konkreter Personen zuordnen kann. Wer kann schon sicher sagen, dass das, was er auf dem Balkon riecht, eindeutig Cannabis-Rauch ist, der z. B. aus der Wohnung oder dem Balkon von unterhalb stammt. Räucherstäbchen, Duftkerzen u. ä. gibt es in zahlreichen Varianten. Warum nicht auch als Variante "Cannabis"?
Sollte es dem Vermieter jedoch so sicher zugetragen werden, dass es keinen Zweifel gibt, kann er natürlich abmahnen und im Wiederholungsfall fristlos kündigen.
Es gibt zwar im Mietrecht keinen konkreten Grund "Verübung von Straftaten", die zur Kündigung berechtigen, jedoch läßt sich das mit Sicherheit als Störung des Hausfriedens begründen.
Leute, die es einfach nicht wollen, dass in ihrer nächsten Umgebung fortgesetzt Straftaten verübt werden, fühlen sich massiv gestört, wenn trotz polizeilicher Ermittlungen und trotz Strafverfolgung der Täter, diese weiterhin so tun können, als wenn nichts gewesen wäre.
Grundsätzlich dürfte aber gelten: Solange sich niemand belästigt fühlt und niemand die Polizei ruft, wird auch ein Vermieter, der nicht im Gebäude wohnt, kaum etwas dagegen unternehmen.
Auf den Mietvertrag, in dem nichts steht und auch nicht auf das Rauchen in Mietrechtsurteilen etc. kannst Du Dich jedenfalls nicht berufen.
Es muss ja nicht illegal sein...Wenn er ein Cannabis - Patient ist....
Es gibt keine Cannabis-Patienten.
Ansonsten habe ich oben schon ausführlich beschrieben, dass es für den Vermieter sehr schwierig ist, angebliche Straftaten auch so sicher belegen zu können, dass er daraus eine Abmahnung oder gar eine Kündigung ableiten kann. Durch die Erlaubnis, dass in bestimmten Fällen Ärzte Cannabis verschreiben dürfen, wird die Sache natürlich nicht gerade einfacher, denn nun muss auch das in Betracht gezogen werden.
Wäre es aber ein Grund, mir den Vertrag zu künden?