Im Media Markt geklaut was tun?
Also ich bin heute mit einem Freund in den Media Markt gegangen und wir wollten ein Spiel klauen. Als wir aber merkten das eine Frau uns gesehen hat und es den Mitarbeitern gesagt hat habe ich das Spiel aus meinem Rucksack genommen und es in ein Regal geworfen. Als die Mitarbeiter in meinem Rucksack nachgeguckt haben, haben sie natürlich nichts gefunden aber sie meinten das sie es auf Video haben. Dannach bin ich rausgegangen. Aber mir ist eingefallen das ich einmal was gekauft hatte und dann meinen Namen, Adresse und Postleitzahl sagen musste(vor 2 wochen). Was passiert nun? BITTE helft mir
14 Antworten
Wie schon gesagt worden ist, ist der Diebstahl erst begangen wenn der Laden verlassen wird. Und man quasi an der kasse vorbeigegangen ist.
Ein Versuch ist in den meisten solchen fällen Schwer nachweisbar.
Imendeffekt hast du schwein gehabt und glück gehabt das die Frau dich gesehen hat. Denn dir sollte klar sein das die Artikel elektronisch gesichert sind und die grenzen dafür soweit ich weiß schlecht zu umgehen sind.
Man muss denen nie die Adresse sagen, es sei denn, dass sie es für eine Lieferung brauchen. Da du das Spiel nicht rausgeschafft hast, war es auch kein Diebstahl und du hättest denen nicht einmal deinen Rucksack zeigen müssen.
Unterstellungen und falsche Anschuldigungen ebenfalls. Das Spiel blieb im Laden und damit war es kein Diebstahl. Ein versuchter Diebstahl kommt bei Ladengeschäften eher nicht in Frage. Das betrifft eher Aktionen direkt zwischen Personen.
Die mssen dann aber beweisen das es ein versuch war diebstahl zu begehen.
Es ist erst Diebstahl, wenn man durch den Kassenbereich durch ist und die Ware nicht bezahlt hat...
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Taschen, Rucksäcke usw darf nur die Polizei durchsuchen.
Passiert nichts, ein Band wie du etwas in den Rucksack steckst zählt nicht, wenn du es wieder weggelegt hast. Viele Menschen gehen mit Rucksack rein wollen aber auf einmal mehr kaufen als geplant und verwenden ihr Rucksack als Einkaufswagen, die müssen also erst einmal beweisen ob du es wirklich klauen wolltest.
Hi anonym,
ich fasse mich sehr kurz, da ich keine Zeit für weite Ausführungen habe.
Abweichend von vielen Meinungen hier liegt ein vollendeter Diebstahl vor und kein Versuch.
Grund dafür ist, dass das Spiel in eine sog. Gewahrsamenklave verbracht wurde (Rucksack). In diesem Fall wechselt der Gewahrsam sofort und die Diebstahl ist vollendet. Selbst wenn das Spiel danach zurückgebracht wird, ändert das nur noch den Strafrahmen.
Die an anderer Stelle gemachten Ausführungen zum Verlassen des Kassenbereichs gelten hier nicht.
Wie alt bist du eigentlich? Das spielt ebenfalls eine Rolle.
Im Übrigen zweifle ich daran, dass man dich identifizieren kann, jedoch habe ich davon keine wirkliche Ahnung.
Viele Grüße, JS
versuchter diebstahl ist strafbar