Im Supermarkt wurde an der Kasse meine Tüte kontrolliert?
Das die Kassiererin jetzt ein Blick in meine Tüte geworfen hat, fand ich total unverschämt Alter. Als wär ich ein Gauner oder so ein Müll. Ich hab folgendes im Internet gelesen. Hier der Text:
"Tatsächlich können Mitarbeiter eines Marktes das Anheben der Taschen im Einkaufswagen verlangen. Dabei wird aber nicht das Tascheninnere kontrolliert."
So daraus verstehe ich, das sie kein Recht darauf hat ! Was soll dann dieser Schmarrn überhaupt !
Das lass ich mir nicht gefallen. Ich werde mich auf jeden Fall beschweren ;)
15 Antworten
War das bei der Norma oder Plus bzw. Netto?
Ja, die Kassiererinnen bekommen von der Geschäftsleitung die Anweisung, Verdächtige zu bitten, die Tasche zu öffnen.
Beschwere Dich bei der Hauptzentrale. Wenn du Glück hast, schicken sie Dir als Entschuldigung einen kleinen Gutschein.
Beschwere Dich auch, weil sie Dich als Verdächtigten gesehen haben.
Richtig, sie dürfen das nicht.
Deswegen : beschweren. Mach die zur S au.
Mir egal. Das dürfen die aber nicht. Ihr heult ja auch hier immer rum wenn es um Rechte geht. Jetzt geht es hier um mein Recht.
Wieso soll ich der Verdächtige sein ? Klingt ziemlich bescheuert :S
@ international90
Wo ist jetzt dein Problem? In vielen Läden gibt es sogar Schliessfächer, wo man seine Taschen deponieren kann, damit fällt die Kontrolle schon mal weg.
Oder man zeigt gleich an der Kasse dass die Tasche leer ist, weist du, wieviel heute geklaut wird?
Man darf einfach nicht in die Tüte gucken und Punkt
Du hast ja schon Recht, sie dürfen nicht in deine blöde Tüte gucken, aber man kann es auch übertreiben und dir steht es doch frei, dich per Rechtsanwalt zu beschweren.
Dazu hättest du keine Frage stellen müssen, denn im Internet kann man alles nachlesen, wann Geschäftsmitarbeiter in deine Tüte gucken dürfen oder auch nicht.
Drucke dir mal alle Link aus und gehe zu deinem Anwalt und der wird dir schon die richtige Antwort geben.
Wenn die Leute aber einen Verdacht hätten, dann darf der Hausdetektiv dich festhalten und die Polizei darf dann gucken.
Mal ehrlich, was spricht denn dagegen, dass man an der Kasse kurz der Kassiererin zeigt, dass nichts in der Tasche ist, was aus dem Laden ist.
Wenn man ein reines Gewissen hat, dann tut das nicht weh, wenn man das freiwillig macht.
Dir geht es hier doch nur darum, wer Recht hat, nächstes Mal gehe halt ohne Tüte einkaufen.
Das meinte ich ja.......deswegen ist das nicht unverschämt, wenn es kontrolliert wird.
Sag mal, worüber regst du dich denn so auf? Und worüber willst du dich denn beschweren? Die können (und dürfen) dich bitten worum sie wollen. Sie kann dich auch bitten die Hosen runterzuziehen oder, dass du einen Kopfstand machst. Es liegt allein an dir ob du der Bitte nachkommen möchtest oder nicht.
Wenn du vorher deine Rechte nicht kennst, was du tun musst und was nicht, dafür kann niemand anderes was.
Ansonsten ist es natürlich vollkommen richtig, dass es niemand anderen etwas angeht was du in deinen Taschen hast (außer der Polizei unter bestimmten Voraussetzungen). Aber ich glaube kaum, dass die Kassiererin dir die Taschen weggenommen und reingeschaut hast. Sondern sie wird dich einfach gebeten haben und du hast sie freiwillig reinschauen lassen. Also wo ist hier bitteschön das Problem?
Die Anwälte sagen, das die kein Recht darauf haben und Tschüss !
Mit deiner Einwilligung hast du das Recht erteilt!
Genau so siehts aus.
die Angestellten im Supermarkt sind von der Geschäftsleitung in aller Regel angewiesen, dass sie einen Blick in mitgebrachte Taschen werfen.
Sie haben darauf theoretisch kein Anrecht, das ist schon richtig...
ABER: die Alternative wäre, dass sie die Polizei zu Hilfe rufen und sie dich so lange festhalten bis diese eingetroffen ist. Theoretisch könntest du dann auch sagen, dass die kein Recht haben deine Tasche zu kontrollieren. Auch das wäre eigentlich richtig. Der Nächste Schritt wäre dann, dass sie dich mit zur Wache nehmen und warten, bis eine gerichtliche Anordnung zur Kontrolle deiner Taschen da ist, dann musst du sie aber kontrollieren lassen!
Es ist also ganz einfach der für alle Seiten einfachere Weg, da einfach mitzuspielen und der Kassiererin den Blick in die Tasche zu erlauben...
Ebenso hat der Supermarkt auch das Hausrecht, das heisst sie können dir jederzeit wenn du da so ein Theater machst dann zusätzlich auch noch ein Hausverbot erteilen
Ist mir völlig Wurst wenn sie darauf hingewiesen wurden und ich bin von meinen Eltern darauf hingewiesen worden, von niemandem angepöbelt zu werden und was jetzt ?
du betrittst deren Laden, da gelten dann eben auch deren Spielregeln. Deine Eltern sind da unerheblich. Wenn die Kassiererin zu dir nach Hause kommt und deine Tasche sehen will, dann kannst du dich auf deine Eltern berufen. Im Supermarkt nicht
Quatsch wenn die kein Recht darauf haben, dann ist die Polizei in diesem Fall auf meiner Seite. Ich hab doch vorher weder was geklaut, noch ein Mist gebaut. Die Polizei kontrolliert jemanden nur, wenn er verdächtig ist. Die Kassiererin kann doch nicht sagen "Dieser Kunde sieht danach aus" Man kann ja sowas nicht nach Aussehen beurteilen. Also hab ich ihr Recht ok ?
jeden Tag lassen tausende Kunden ihre Taschen kontrollieren ohne ein Problem damit zu haben. Das ist ein vollkommen üblicher und ganz normaler Vorgang.
Wenn da nun einer ankommt und sagt "nein, darfste nicht", dann hast du selbst dafür gesorgt, dass da ein begründeter Verdacht im Raum steht. Die Polizei zu rufen ist ihr Recht
du hast es einfach noch nicht verstanden wie Recht und Gesetz funktionieren...
Es ist schon so, dass sie kein Anrecht drauf hat zu verlangen dass du ihr die Tasche öffnest. Aber das bedeutet nicht im Umkehrschluss dass du automatisch im Recht wärst!
Die Kassiererin hat lediglich nicht das Recht in deine Privatsphäre einzudringen indem sie in deine Tasche schaut. Aber der Supermarkt hat ein Recht drauf Maßnahmen zu ergreifen dass in ihrem Laden nichts gestohlen wird. Deshalb darf die Kassiererin dich eben drum bitten sie in Ihre Tasche schauen zu lassen. Das kannst du nun entweder freundlicherweise erlauben oder es eben verweigern. Wenn du es aber verweigerst, dann bedeutet das nun mal nicht, dass die Sache damit einfach so "erledigt" wäre, denn dann immer noch das Recht des Supermarkts im Raum sich gegen Diebstahl zu schützen. Da nun die Kassiererin als Privatperson nicht das recht hat in deine Tasche zu schauen muss sie eben jemanden holen, der das darf.
Das Recht dazu haben Polizeibeamte im Dienst auf richterliche Anordnung.
Die Kassiererin kann also die Polizei rufen und das Spiel kann von vorne los gehen, du kannst es ihnen ohne richterliche Anordnung direkt im Laden verweigern, wenn sie keine richterliche Anordnung haben, und die Polizei wird sich diese erst einmal besorgen müssen. Dazu werden sie dich eben erst einmal mitnehmen und du musst dann auf der Wache so lange warten, bis ein Richter diese Anordnung erteilt (diese wird er erteilen, wenn du dich so vehement einer Kontrolle verweigerst, weil du damit den Verdacht nährst)
Du liegst falsch mit deiner Ansicht, dass du da als einziger im Recht wärst weil die Kassiererin deine Privatsphäre nicht verletzen und deine Tasche nicht kontrollieren darf und du das einfach verweigern und gehen kannst.
Zu sagen, dass das Marktpersonal grundsätzlich nicht die Taschen kontrollieren darf stimmt nicht.
Erste Möglichkeit, man fragt ob man mal schauen darf. Da steht es selbstverständlich jedem frei "Nein" zu sagen und wenn kein begründeter Verdacht besteht (jemand hat dich beim Klauen beobachtet) wird das kommentarlos hingenommen und da ruft auch niemand die Polizei; allerdings würde ich mir denjenigen ganz genau ansehen und wenn der das nächste Mal im Laden auftaucht ein wenig im Auge behalten, weil ich es seltsam finde, wenn einer sich scheut, eine leere Tüte mal kurz aufzuhalten. Zweite Möglichkeit, du hast deinen Einkauf in der Tasche zur Kasse gebracht, statt einen Einkaufswagen zu benutzen. In dem Fall musst du die Tasche auf Verlangen vorzeigen, weil du ein kleines Teil beim Auspacken übersehen haben könntest. Sollte letzteres der Fall sein, wird von einem Versehen ausgegangen, was es in 99% auch tatsächlich war.
Und wenn das Kassenpersonal fragt, ob es in die Tasche schauen darf (!) ist das nicht, weil sie dich persönlich verdächtigen (die fragen den vor dir und den hinter dir nämlich auch), sondern um den Spitzbuben die gerade den Markt betreten oder hinter dir in der Schlange stehen zu signalisieren "Wir passen auf, lass es lieber!"
Man darf nicht in die Tüte kein Blick werfen ohne nachzufragen und Punkt
Wo hab ich etwas anderes behauptet und Fragezeichen
Genau. Und deshalb beschwerst Du Dich. Die verdächtigen jeden, der vorher woanders einkaufte und eine Tasche dabeihat.