Im guten glauben gestohlene Uhr gekauft, was nun?

8 Antworten

Hat Dein "Kumpel" die Uhr nun gestohlen oder wurde sie gekauft, danach aber nicht bezahlt? Von dem Unterschied hängt einiges ab:

Bei Diebstahl (Mitnahme ohne Wissen und Einverständnis des Eigentümers) hast Du kein Eigentum erworben, so dass der Bestohlene die Uhr von Dir zurückverlangen kann.

Ist die Uhr dagegen verkauft, aber nicht bezahlt worden, ist Dein "gutgläubiger Erwerb" geschützt - außer Du wusstest, dass derjenige, der sie Dir verkauft hat, nicht der rechtmäßige Eigentümer war.

Was hat gestohlen mit nicht bezahlt zu tun?

Du hast die Uhr von deinem Kumpel gekauft,der muss den Kaufpreis bezahlen...

du darfst die uhr auf jeden fall zurückgeben an den rechtmässigen eigentümer. und dann musst du zusehen ob du das geld von deinem kumpel zurück bekommst

es könnte passieren weil die nicht Bezahlt ist das der Ursprüngliche besitzer die zurück fordert und du musst dan versuchen das geld von deinen "Freund" wieder zu bekommen.

Hey,

wenn du wirklich nichts davon wusstest, dann solltest du es auf jeden Fall klar stellen. (Besonders, wenn sich die Polizei bei dir meldet).

Da der Gegenstand ihm nicht gehörte, ist der mit dir abgeschlossene Kaufvertrag nichtig.

Grüße