Diebstahl aus Briefkasten. Was tun?

8 Antworten

Die Zustellerin hat fahrlässig gehandelt. Die wird ja wohl gesehen haben, dass dein Briefkasten nicht voll funktionsfähig war. Das Päckchen darf nur durch den Schlitz des Briefkastens gesteckt werden, wenn es dadurch keine Beschädigungen gibt.

Einfach den defekten Briefkasten aufmachen und rein legen, verstößt gegen der ihre Dienstvorschriften/Anweisungen.

Sie hätte eine Benachrichtigung zustellen müssen.

Einer deiner Nachbarn ( kann aber auch eine andere dritte Person außerhalb des Hauses gewesen sein ) hat sich des Diebstahls und sehr wahrscheinlich der Verletzung des Briefgeheimnisses strafbar gemacht.

Deinen Vermieter würde ich schriftlich auffordern, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang deines Schreibens Abhilfe zwecks des Briefkastens zu schaffen.

Beschreibe den Mangel und forder den Vermieter auf, diesen zu beseitigen.

Reagiert er nicht oder ablehnend, setzt du ihn noch mal eine Nachfrist von einer Woche. Mit der Ankündigung ab dem 1.08.2015 die Kaltmiete ( nicht die Warmmiete ) um 2 % abzusenken.

Alle Schreiben an den Vermieter kopieren und am besten von einen Zeugen für den Inhalt und die Zustellung unterschreiben lassen.

Mehr ist leider nicht drin. Kenne die Rechtssprechungen dazu. Wenn der Vermieter dir daraufhin kündigt, ist diese Kündigung unwirksam, da du ein berechtigtes Interesse an der Minderung und diese auch förmlich angekündigt/bzw. ausreichend Zeit zur Beseitigung des Mangels gegeben hast.

Wegen deines Päckchen, kannst du versuchen alle deine Nachbarn anzuzeigen. Das dürfte aber nicht so förderlich für das nachbarliche Klima sein. Eventuell fühlen sich manche noch zu Unrecht verdächtigt und zeigen dich deswegen an.

Wenn du eine Anzeige machst, dann heißt das leider nicht, dass du dein Päckchen wieder bekommst.

Du kannst nur ein formales Schreiben an alle Nachbarn aufsetzen, dass am .. .. .... dein Päckchen aus deinem Briefkasten entwendet wurde und es wohl jemand aus deinem Haus war.

Schreib dann weiter, dass derjenige der das Päckchen hat, wieder heraus geben soll, andernfalls eventuell alle Nachbarn angezeigt werden würden.

Verwende in den Nachbars Schreiben keine namentliche Anrede. Das kommt nicht so gut.

Egal ob du was hochwertiges oder ein anderes etwas hochwertiges an dich verschickt:  Am besten immer per Einschreiben oder Paket.

ein Päckchen hat keine Sendungsverfolgung.

Ein Paket hat eine Sendungsverfolgung, und ist versichert.

Bei einem gerwerblichen Versender trägt dieser das Risiko eines Verlustes.

JannikMueller 
Beitragsersteller
 25.06.2015, 18:11

Dann war es ein Paket, welches in den Briefkasten passt. Der Versender war Amazon, diese sagen allerdings nur, dass die Sendung zugestellt wurde.

freejack75  25.06.2015, 18:12
@JannikMueller

dürfen die sagen, müssen es jedoch beweisen. Und Du hast ja kaum unterschrieben.

FordPrefect  25.06.2015, 18:28
@freejack75

Nein. Das ist ein Päckchen - nur dass Amazon eine Rückmeldung über die erfolgte Zustellung erhält als Massenversender. Das läuft elektronisch über den Scan des Zustellers. Das ändert aber nichts daran, dass

a) es ein unversichertes Päckchen war, und

b) die Ware gestohlen wurde aus dem Machtbereich des Empfängers.

Fazit: Ware weg und Geld auch.

Bobbymowick  25.06.2015, 18:10

Zumindest bis 500 €

die Polizei wird da nichts unternehmen denn nur weil ihr sprich entweder Vermieter noch du den Briefkasten repariert bekommt sieht das nach grob fahrlässig aus. So ein Briefkasten kostet nicht die Welt sprich den kannste dir auch leisten und ggf Vermieter in Rechnung stellen und wenn er nicht zahlt nimmste das auf eigene Kappe

Ein Päckchen? Das wird garnicht dokumentiert zugestellt, darüber gibt es weder Sendungsverfolgung noch Benachrichtigungskarte. Schön, dass sich die Zustellerin trotzdem an Einwurf dieser gewöhnlichen Sendung erinnert.

Ein Paket? Eine Anzeige gegen Unbekannt bringt dir nun deine bezahlte Ware nicht wieder und dürfte ergebnislos eingestellt werden. Wozu also Anzeige erstatten?

Ein Briefkasten ist kein Tresor. Dennoch muss der verschliessbar sein, wozu man den VM schriftlich auffordert, eine Frist setzt und danach jemanden auf seine Kosten damit beauftragt, den tu reparieren und ein persönliches Schloss anzubringen.

Nur: Wenn man das weiß, und meint, sich dennoch selbst wertvolle Sendungen genau dorthin liefern zu lassen, statt an eine Paketstation oder Postfiliale zur persönlichen Abholung (https://www.paket.de/pkp/appmanager/pkp/desktop?_nfpb=true&_nfls=true&_pageLabel=pkp_portal_page_branchdirect_info), kann man ihn dafür nun nicht haftbar machen.

G imager761

ParagrafenMoral  25.06.2015, 19:46

Ein Postmitarbeiter hat seine Vorschriften. Diese besagen auch, dass keine Päckchen in einen defekten Briefkasten zu werfen sind.

Normalerweise sind Postzusteller angewiesen überhaupt keine Post in defekte Briefkästen einzuwerfen, sondern diese in einer Filiale zur Abholung lagern zu lassen, bis der Mangel behoben ist.

FordPrefect  26.06.2015, 12:16
@ParagrafenMoral

Diese besagen auch, dass keine Päckchen in einen defekten Briefkasten zu werfen sind.

Irrelevant. Selbst wenn es solche Vorschriften gäbe, würden sie die erfolgte Zustellung nicht hindern.

Eine Anzeige bei der Polizei machen, auch wenn die nicht viel bringen wird.

Außerdem einen Zettel an den BK mit der Bitte an den Zusteller alle Größeren Sendungen ab sofort in die Filiale zu benachrichtigen wegen Diebstahl.

Ps wenn es nur das schloss am Bk ist und es ein Standardschloss ist. Das kostet im baumarkt etwa 15 €. Vielleicht eine Überlegung selbst ein neues einzubauen.