Im Fitnessstudio ausversehen etwas kaputt gemacht, muss ich zahlen?
Hallo Leute,
mir ist vorhin beim trainieren ein kleines Misssgeschick passiert. Bei einer Übung bin ich mit der Langhantel ( für Knie-Kreuzheben ) unten gegen den Spiegel gekommen und da ist ein Riss erstanden. Etwa 20cm bei einem geschätzt 2,50m Spiegel. Habe eine Übung für den Rücken gemacht und leider haben wir im Studio keine Halterung für die Hantel und somit habe ich die hintere Seite in eine Ecke gelegt damit die Hantel stabil bleibt. Hat 100x funktioniert, aber heute leider irgendwie nicht.
Nun, ich habe es dem Chef gesagt und er fragte ob ich eine Haftpflicht Versicherung hätte. Ich meinte nein, aber mein Vater...
Ich habe mit meinem Vater gesprochen aber der stellt sich total quer und meinte ich habe es zu verantworten was ich kaputt mache.
Muss ich den Spiegel denn jetzt aus eigener Tasche zahlen.. Ich meine es ist doch ein Fitnessstudio ( ein etwas kleineres ) und da kann ja immer was passieren. Man kann ja nicht immer wenn irgendwas da passiert aus eigener Tasche zahlen, oder über seine eigene Haftpflicht, falls vorhanden.
4 Antworten
Der Ablauf:
Die Glasversicherung sollte den Schaden regulieren. Da der Schaden durch einen dritten (dir) verursacht worden ist, könnte es sein das die Glasversicherung bei dir Regress nehmen möchte. Sollte das passieren, meldest du den Schaden deiner Haftpflichtversicherung (Vater). (bitte nicht vorher). Deine Haftpflichtversicherung wird dann überprüfen, ob du überhaupt zur Zahlung verpflichtet bist. Sollte festgestellt werden, dass man versucht unberechtigte Ansprüche gegen dich durchzusetzen, wird deine Versicherung dich Schützen. Sollte die Forderung berechtigt sein, wird reguliert …
Du kannst also alles getrost auf dich zukommen lassen. Vorausgesetzt du hast eine Haftpflichtversicherung (Vater). Doch das sollte selbstverständlich sein ….
Eltern haften für ihre Kinder!!!!
Selbst ich als ein normaler Mieter habe diese!
Sollte das Fitnesscenter keinerlei Schaufenster haben, dann brauchen die diese Zusatzversicherung zu Cent-Beträgen auch nicht.
Dann ist somit sofort die Haftpflicht in der Bütt!
Die Tatsache, dass sein Vater haftpflichversichert ist, ist doch völlig irrelevant. Entscheidend ist, ob der Fragesteller versichert ist. Und das ist gerade nicht der Fall!
Kinder sind grundsätzlich über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert, solange sie nicht volljährig und unverheiratet bzw. ohne Lebenspartner sind.
Auch Volljährige, unabhängig vom Alter, sind über die Privathaftpflicht der Eltern weiterhin versichert, solange sie noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung machen oder studieren.
Auch wenn der Lehre ein Studium folgt, inkl. der üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten, gilt der Versicherungsschutz weiter bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder der Beendigung des ersten Studienganges.
Muss der Sohn vor oder nach der Berufausbildung zur Bundeswehr und dort seinen Grundwehrdienst oder den Zivildienstes ableisten bleibt der Versicherungsschutz über die Eltern auch während dieser Zeit bestehen.
Der Versicherungsschutz der Privat-Haftpflichtversicherung ist nicht an die häusliche Gemeinschaft mit den Eltern gebunden.
Natürlich ist der Sohn im Rahmen der elterlichen PHV mitversichert. Allerdings ist Versicherungsnehmer und somit alleiniger Vertragspartner der Vater bzw. die Mutter. Wenn die sich weigern den Schaden zu melden schaut Sohnemann in die Röhre. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus dem Versicherungsvertrag direkt in Anspruch nehmen, Mitversicherte nicht.
Wenn du was kaputt machst zahlt des deine versicherung da du noch keine hast zahlt sie die von deinem Vater da der es nicht will wirst du wohl zahlen müssen sry aber so viel wird es nicht kosten ;)
Den Schaden welchen man verursacht hat man auch zu verantworten. Zur Sicherheit hat man für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung. Entweder regelst Du das, indem Du selbst bezahlst oder über die Versicherung. Der Studiobesitzer kann nichts dafür und dem kann egal sein wie Du das regelst.
Selbstverständlich musst du für den Schaden aufkommen. Du kannst deine Patzer schließlich nicht auf den Geschädigten abwälzen. Für solche Geschichten gibt es immerhin Haftpflichtversicherungen.
Daher ein Tipp für die Zukunft: Gönn' dir die 5 Euro monatlich und schließ eine Haftpflichtversicherung ab.
Wer sagt denn, dass das Fitnessstudio eine Glasversicherung hat????