Im Fitnessstudio ausversehen etwas kaputt gemacht, muss ich zahlen?

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Der Ablauf:

Die Glasversicherung sollte den Schaden regulieren. Da der Schaden durch einen dritten (dir) verursacht worden ist, könnte es sein das die Glasversicherung bei dir Regress nehmen möchte. Sollte das passieren, meldest du den Schaden deiner Haftpflichtversicherung (Vater). (bitte nicht vorher). Deine Haftpflichtversicherung wird dann überprüfen, ob du überhaupt zur Zahlung verpflichtet bist. Sollte festgestellt werden, dass man versucht unberechtigte Ansprüche gegen dich durchzusetzen, wird deine Versicherung dich Schützen. Sollte die Forderung berechtigt sein, wird reguliert …

Du kannst also alles getrost auf dich zukommen lassen. Vorausgesetzt du hast eine Haftpflichtversicherung (Vater). Doch das sollte selbstverständlich sein ….

Eltern haften für ihre Kinder!!!!

robe53  25.06.2014, 21:10

Wer sagt denn, dass das Fitnessstudio eine Glasversicherung hat????

Jackie2013  25.06.2014, 21:17
@robe53

Selbst ich als ein normaler Mieter habe diese!

Sollte das Fitnesscenter keinerlei Schaufenster haben, dann brauchen die diese Zusatzversicherung zu Cent-Beträgen auch nicht.

Dann ist somit sofort die Haftpflicht in der Bütt!

Jenny991  25.06.2014, 20:04

Die Tatsache, dass sein Vater haftpflichversichert ist, ist doch völlig irrelevant. Entscheidend ist, ob der Fragesteller versichert ist. Und das ist gerade nicht der Fall!

Jackie2013  25.06.2014, 20:28
@Jenny991

Kinder sind grundsätzlich über die Familienhaftpflicht der Eltern mitversichert, solange sie nicht volljährig und unverheiratet bzw. ohne Lebenspartner sind.

Auch Volljährige, unabhängig vom Alter, sind über die Privathaftpflicht der Eltern weiterhin versichert, solange sie noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung machen oder studieren.

Auch wenn der Lehre ein Studium folgt, inkl. der üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten, gilt der Versicherungsschutz weiter bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder der Beendigung des ersten Studienganges.

Muss der Sohn vor oder nach der Berufausbildung zur Bundeswehr und dort seinen Grundwehrdienst oder den Zivildienstes ableisten bleibt der Versicherungsschutz über die Eltern auch während dieser Zeit bestehen.

Der Versicherungsschutz der Privat-Haftpflichtversicherung ist nicht an die häusliche Gemeinschaft mit den Eltern gebunden.

robe53  25.06.2014, 21:12
@Jackie2013

Natürlich ist der Sohn im Rahmen der elterlichen PHV mitversichert. Allerdings ist Versicherungsnehmer und somit alleiniger Vertragspartner der Vater bzw. die Mutter. Wenn die sich weigern den Schaden zu melden schaut Sohnemann in die Röhre. Nur der Versicherungsnehmer kann Rechte aus dem Versicherungsvertrag direkt in Anspruch nehmen, Mitversicherte nicht.

Wenn du was kaputt machst zahlt des deine versicherung da du noch keine hast zahlt sie die von deinem Vater da der es nicht will wirst du wohl zahlen müssen sry aber so viel wird es nicht kosten ;)

Den Schaden welchen man verursacht hat man auch zu verantworten. Zur Sicherheit hat man für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung. Entweder regelst Du das, indem Du selbst bezahlst oder über die Versicherung. Der Studiobesitzer kann nichts dafür und dem kann egal sein wie Du das regelst.

Selbstverständlich musst du für den Schaden aufkommen. Du kannst deine Patzer schließlich nicht auf den Geschädigten abwälzen. Für solche Geschichten gibt es immerhin Haftpflichtversicherungen.

Daher ein Tipp für die Zukunft: Gönn' dir die 5 Euro monatlich und schließ eine Haftpflichtversicherung ab.