Betrunken die Tasche einer betrunken Freundin verloren? Zahlt die Haftpflicht?
Anscheinend hab ich im Suff die Tasche einer Freundin umgehabt, welche dann später verloren gegangen ist. Wir waren nur zu 2. unterwegs und keiner weiß wirklich etwas über den verbleib. Könnte ich jetzt meine Haftpflich anrufen und den Fall so schildern und die zahlen oder ist das Eigenverschulden/Vorsatz bla bla?
10 Antworten
Ruf einfach an, die werden dir bestimmt eine Auskunft geben
Melden kannst du es aber zahlen wird sie nicht Eigenverschulden, sonst hätte man jedes Wochenende eine neue Tasche+ Handy.
Nein, die Versicherung zahlt in diesem Fall nicht.
Hört sich ja nicht gerade rosig an -.-
Muss die Versicherung denn wirklich alle Details des Hergangs so genau wissen?
Klar: wenn Du sagst "Ich war besoffen", dann kannst Du die Sache gleich vergessen.
Sofern es sich als Falschaussage beweisen läßt. Für jede Falschaussage vor Gericht, die unerkannt bleibt einen Cent und die Altersversorgung ist gesichert....
Man kann sich darüber streiten, ob die Weglassung von Tatsachen gleich eine Falschaussage sein muss. Der Übergang ist fließend.
Korrekt ist natürlich: wirklich fair gegenüber der Versicherung wäre so ein Vorgehen nicht. Auf der anderen Seite: sind Versicherungen selbst immer fair?
Ja, muss sie. Die Schadensschilderung hat nämlich wahrheitsgemäß zu erfolgen.
So wahrheitsgemäß, wie eben erinnerlich.
Sobald eine Falschaussage in der Schadensmeldung ist, ist der versicherer von der Leistung frei.