Im Auftrag zur Kenntnis unterschreiben mit Vollmacht bzw als Vertretung?
Hallo, gerne möchte ich in Erfahrung bringen, ob dass möglich ist. Ehemann möchte einen Kredit aufnehmen und Die Ehefrau soll zur Kenntnis unterschreiben auch wenn der Ehemann den Kredit alleine aufnimmt. (hat wohl etwas mit der Zugewinn Gemeinschaft zu tun?)
Soweit OK. Nun ist die Frau aber verhindert. Mutter krank und kann den Termin nicht wahrnehmen.
Kann nun eine dritte Person für die Ehefrau zur Kenntnis unterschreiben?
Vielen Dank für eure Zeit.
2 Antworten
Hallo Baerchen9090,
wenn nur einer von Euch ein Darlehen aufnehmen möchte und ihr beide nach dem gesetzlichen Güterstand, die sog. "Zugewinngemeinschaft" verheiratet seid (also ohne Ehevertrag), kann es sehr gut sein, dass Eure Bank eine sogenannte Zustimmungserklärung verlangt. So holt sich die Bank das Einverständnis des jeweiligen Ehepartners.
Eine Zustimmung dann von einer dritten Person, außer der jeweiligen Ehefrau oder Ehemann einzuholen, macht an der Stelle eigentlich kein Sinn und wird daher vermutlich auch nicht akzeptiert werden.
Entweder der Unterschriftstermin wird krankheitsbedingt verschoben oder, wenn abzusehen ist, dass es generell nicht möglich sein wird, sich die Zustimmung vom anderen Ehepartner einzuholen (auch für eine längere Zeit nicht), ist ein Gespräch mit der Bank notwendig.
Je nach Umstand und Vertragsinhalt (Darlehenssumme etc.) lässt sich die Bank ggf. darauf ein, auf die Zustimmungserklärung zu verzichten.
Viele Grüße,
Meryem von Interhyp
Nein, es geht ja um die Bestätigung persönlichen Wissens