Wohnungsrückgabe- müssen beide Mieter (Ehepartner) zwingend anwesend sein? Oder geht Vollmacht?

1 Antwort

Mit einer persönlich unterzeichneten Vollmacht der Ehefrau muss dir der Vermieter die Kaution aushändigen (was bereits bei der Rückgabe der Wohnung, noch dazu in bar unüblich wäre). Wenn das der V. so handeln will, soll er, sollte die nur recht (und von Vorteil sein).

Bitte zwei getrennte Vollmachten, eine für die Empfangsberechtigung der Kaution und die andere für die Rückgabe der Wohnung.

Das ist so rechtlich nicht zu beanstanden und vom Vermieter abzuwickeln.

Frohe Ostern!

albatros

claudia71042 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 13:03

Doch noch eine Frage: Er kann rechtlich nicht auf persönlicher Anwesenheit der Ehefrau bestehen? Kann der Ehemann mit ihrer Vollmacht dann praktisch allein handeln oder muss eine zusätzliche Person bevollmächtigt werden?

claudia71042 
Beitragsersteller
 31.03.2018, 13:01

Super, vielen Dank für die kompetente Antwort!