Was bedeutet „eine empfindliche Freiheitsstrafe“?
Was bedeutet, der Beschuldigte muss mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe rechnen, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden wird? Heißt das, dass Bewährung absolut ausgeschlossen ist?
11 Antworten
Nein, das heißt es nicht. Aber wenn er zu mehr als 2 Jahren verurteilt wird, kann es halt keine Bewährung geben.
Muss der Beschuldigte halt Glück haben, dass das Gericht nicht höher als 2 Jahre geht, sonst ist Bewährung wirklich ausgesclossen. Steht so im Gesetz.
Das heißt, das die Strafe wahrscheinlich >2 Jahren liegen wird, denn bis zu 2 Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden... alles was darüber liegt, bedeutet automatisch Haftantritt
Das hängt vom Delikt ab.
Wenn das Urteil >2 Jahre haft lautet, ist eine Bewährung ABSOLUT ausgeschlossen
Das ist natürlich richtig... es gibt nunmal Straftaten, deren Mindeststrafe eine Bewährung von vornherein ausschließt (Raub mit fünf Jahren z.b)
Vielleicht solltest du den § mal nachlesen. 5 Jahre sind Höchststrafe, nicht Mindeststrafe. https://dejure.org/gesetze/StGB/249.html
Schwerer Raub: MIndesstrafe 3 Jahre.
Raub mit Todesfolge: Nicht unter 10 Jahren
Mea culpa! Du hast natürlich recht!
aber auch die drei Jahre können natürlich nicht zur Bewährung ausgesetzt werden ;)
Ja, das heißt es. Es gibt Delikte, bei denen eine Bewährung gar nicht möglich ist, weil die Strafandrohung zu hoch ist. Bewährung ist nur bei Strafen bis zu 2 Jahren möglich.
das bedeutet über zwei jahre solche strafen werden in aller regel nicht mehr zur bewährung ausgesetzt
Das dürfte so etwas wie ein "Denkzettel" sein.
Wie meinst du das ?
Er wird unter Androhung disziplinarischer Maßnahmen in seine Schranken gewiesen.(Displizinierung). Die Bank würde ich am deiner Stelle nicht wechseln.
Kann der Beschuldigte, da er keine Vorstrafen hat am Ende vielleicht doch Bewährung bekommen ? Also ist das möglich oder absolut gar keine Chance ?