Darf man im Fahrrad-Wohnwagen, außerhalb von Camping- und Stellplätzen, schlafen um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen?
Bei Wohnwagen(Auto) sagt man: "Eine Übernachtung außerhalb von Camping- und Stellplätzen ist aufgrund der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt."
Gilt das auch bei einem Fahrrad-Wohnwagen?
5 Antworten
Nicht im Naturschutzgebiet. Je Nacht eine andere Stelle.
Und natürlich keinen Müll zurücklassen.
Nicht mal das, wie aktuell an der Ostsee erlebt werden kann (Kieler Nachrichten).
Das ist so banal behauptet nicht möglich, wie viele aktuell im Bereich der Ostsee erleben dürfen (Polizei/Ordnungsamt/Bußgeld).
Notschlaf nur dann, wenn der Platz an der Strecke zum Ziel sich befindet.
Also hinfahren zum Schlafen kostet.
Viel Glück.
Wenn man auch so blöd ist, seinen Notschlaf an einer Stelle zu verrichten, die nicht auf einer Strecke zu irgendeinem Ziel (das man spontan nennen kann) liegt, sondern an einem Ort, wo es einfach nach Camping aussieht...
Ein Fahrradwohnwagen darf mit Erlaubnis des Grundbesitzers oder im öffentlichen Raum überall aufgestellt werden. Man darf ihn auch bewohnen.
Mir wäre keine Regelung bekannt, die das für Fahrradwohnwagen anders Regelt als für "normale" Wohnwagen oder Wohnmobile.
Wichtig ist: Es darf nicht nach Camping aussehen (keine Stühle und Tische raus stellen, keinen Grill aufbauen etc.) und es müssen die üblichen Parkvorschriften eingehalten werden.
Ja - du darfst nur nicht campen (Klappstühle, Grill, zusätzliches Zelt und so)
Ich kenne die genauen Umstände nicht. Aber auf einem Parkplatz darf man zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für eine Nacht übernachten solange man nicht campt. Allerdings muss man Naturschutzgebiete etc. beachten (was viele "Naturfreunde" irgendwie oft vergessen.
Wiederherstellung ist schon richtig, aber nicht hinfahren an die Küste und festellen, ich bin müde.
Und, was heißt das jetzt? Dass meine Aussage (Zitat) "Ja - du darfst nur nicht campen (Klappstühle, Grill, zusätzliches Zelt und so)" trotzdem falsch ist? Immerhin hast du das durch "Nö" behauptet.
Wenn nicht geschlafen werden darf, wie bei denen in der Kieler N., hilft auch der fehlende Klappstuhl wenig/nichts, fürchte ich.
Wenn nicht geschlafen werden darf
In dem Fall hätte ich knallhart den Polizisten gefragt, was er mir denn vorschlägt. Nach meiner Maßgabe als Fahrer bin ich zu müde und nicht mehr fahrtüchtig. Das wird sicher nicht besser, wenn ich mich eine Nacht lang mit Kaffee wach halte. Dass ich im übermüdeten Zustand weiterfahren soll, möge er mir bitte schriftlich geben.
Verteuert nur die ganze Sache. Zudem, es könnten die im weißem Kittel gebeten werden, und wann die mit der Heilung fertig sind, kann keiner so richtig sagen.
Ich habe auch noch keinen erleben dürfen, der auf der linke Autobahnspur schlafen muss, wegen Müdigkeit.
Du bezeichnest also jemanden, der sagt "okay, ich sollte lieber an die Seite fahren und eine Runde schlafen, bevor das hier zu kriminell wird", als psychisch krank?
Spannend.
Ich habe auch noch keinen erleben dürfen, der auf der linke Autobahnspur schlafen muss, wegen Müdigkeit.
Na hoffentlich! Man fährt ja auch auf 'nen Parkplatz, bevor es zu schlimm wird. Und macht dann was gegen die Müdigkeit.
Genau darum gehts, auf einen Parkplatz, aber nicht auf den, der 50 km weg ist und zufällig an der Küste sich befindet.
Ja, wie oben in dem anderen Kommentar geschrieben. So blöd darf man sich halt auch nicht anstellen.
Deine Argumente werden immer absurder. Es gilt das Gesetz.
Es gilt das Gesetz. Du versuchst immer mehr "Ausreden" an den Haaren herbei zu ziehen.
Eben, deshalb bekommen die ja hier auch die Polizei an die Tür und den Bußgeldbescheid. Ausreden haben die nicht nötig.
Dann haben sie nicht gesetzesgemäß gehandelt. Oder es liegt ein Auslegungsfehler vor. Wo ist mein Fehler?
Aber gut jetzt - du willst Recht haben - es sei dir gewährt.
Deine Behauptung, Zitat:
Ich kenne die genauen Umstände nicht.
Dann belese Dich und höre auf rumzunölen und auf irgendein Recht zu pochen.
Hier sind die vom Ordnungsamt mit Polizei und verhängen eben die Bußgeldbescheide, wegen der Umstände befürchte ich.
Ist ja gut - hast ja Recht. Zitat: "Dann haben sie nicht gesetzesgemäß gehandelt. Oder es liegt ein Auslegungsfehler vor. Wo ist mein Fehler?"
SO - jetzt beruhigen wir uns mal und holen uns noch eine Tasse Kaffe.
Nö, siehe Kieler Nachrichten, Polizei, Ordnungsamt, Bußgeld für einige, die im WoMo geschlafen hatten.