Illegal im Kleingarten wohnen?
Wer kann rechtliche Auskunft geben? Unsere Kleingartenparzelle können wir kaufen und werden Eigentümer, müssen uns aber nach dem BKlG halten. Wir dürfen auch dort nicht dauerhaft wohnen, kontrollieren würde dies das Bauamt. Was ist, wenn man einen 1.Wohnsitz woanders anmeldet und trotzdem im Garten wohnt? Reicht dem Bauamt der Nachweis, das der Wohnsitz offiziell woanders ist, oder werden weitere Überprüfungen von denen stattfinden?
3 Antworten
Wenn ihr woanders gemeldet seit wohnt ihr ja offiziell nicht im Garten. Wie oft ihr in eurem Garten übernachtet is euch überlassen
steht in welchem Gesetz? ich kann in meinem Garten so oft schlafen wie ich es will, solange ich dort nicht meinen Hauptwohnsitz habe, in den neuen Bundesländern wohnen manche von Mai bis Oktober im Garten die haben da Dusche, Toilette etc. drin
dann schau mal ins kgv gesetz mein freund,bin schon 20 jahre im vorstand,glaub mir ich weiß wo von ich rede,
tja da hat so jeder Kleingartenverein seine eigene Auffassung drüber, und wie du wissen solltest sind einige Gesetze nicht mal das Papier wert auf dem se gedruckt sind
es gibt unterschiede in den einzelnen bundesländern,aber im großen und ganzen fast gleich.http://34932.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=stdtindex&USER=user34932&threadid=1108557532&page=4
es sind gesetze ob gut oder nicht ,das steht auf einem anderen papier.
Gott ist Deutschland ein beklopptes Land.
Das Bundeskleingartengesetz gilt für alle, egal ob West oder Ost, alte oder neue Bundesländer! Und dort heißt es, dass das dauerhafte Wohnen nicht gestattet ist. Im § 3, Absatz 2: "Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche...nicht zum dauerhaften Wohnen...". Gegen gelegentliches Übernachten hat sicherlich keiner etwas. Man sollte es aber nicht übertreiben, zumal dann auch noch andere Dinge zu klären sind. Außerdem sollte man immer einen Blick in die Gartenordnung werfen, dort steht auch einiges drin. Vergesst nicht, Kleingarten ist Kleingarten und KEIN reiner Erholungsgarten, sonst droht die kleingärtnerische und finanzielle Gemeinnützigkeit verloren zu gehen.
Gibt es keine Ausnahmen wenn die Laube bei mir mehr ein Festgemauertes Haus von über 70 qm mit dem Wohnrecht ? unsere Kolonie hat mehrere Übergrosse Häuser weil sie früher mal eine Siedlung war ,soweit ich informiert bin.Kann man da gar nichts machen.
erstmal kaufen in dem sinne ist nicht,du bezahlst ihn ,du hast ihn dann gepachtet so lange bist du ihn wieder verkaufst.Die parzellen gehören der stadt
euch überlassen ist nicht richtig,bin selber im vorstand unseres kgv,ab und an da schlafen kein problem,aber nicht auf dauer