Ich wohne im Ausland, muss ich Bestattungskosten uebernehmen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ja mußt du. Du bist als Sohn bestattungspflichtig. Da spielt es auch keine Rolle wie lange ihr euch nicht gesehen habt. Solltest du nicht "sofort gefunden" bzw. benachrichtigt werden,dann wird dann Vater von Amts wegen bestattet. D.h. das preiswerteste Begräbnis und wenn sie dich dann "ermittelt" haben (bzw. Unterlagen aus der Wohnung deines Vaters gefunden haben (deine Adresse), bekommst du die Rechnung zugeschickt.  Solltest du gleich angeschrieben werden, dann kannst du auch die Beisetzung veranlassen und die dann so gestalten wie du willst.

Das hat auch nichts mit der Staatsbürgerschaft zu tun, sondern mit eurem Verwandschaftsgrad.

Sandra

 

 

 

LosSpurs 
Beitragsersteller
 15.04.2011, 15:41

Danke Euch, sehr hilfreich. Hatte mir da nie Gedanken drueber gemacht, bin froh, dass ich jetzt ein bisschen besser Bescheid weiss.

Die Beerdigungskosten werden mit dem Erbe verrechnet! Kommt für Dich dabei ein Minus raus, kannst Du das Erbe ablehnen (Sandra, liege ich hier richtig?)! Deines Vaterers Asche kommt dann in ein Urnengrab! 

Morticia20  15.04.2011, 16:11

Nein leider nicht. Die Bestattung muß bezahlt werden, auch wenn das Erbe abgelehnt wird. Normalerweise wird die Best. über durch die Erbmasse bezahlt, wenn aber nichts da ist, oder abgelehnt wird, dann muß man die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Das ist besonders über wenn man keinen Kontakt mehr hatte, oder (hatten wir auch schon) niemals Kontakt bestand. Da kann man aber über sehr guten Anwalt versuchen rauszukommen.

Sandra