ich will einen Minijob absagen aber das problem dass ich schon einen Tag arbeitete und habe den vertrag bekommen aber habe noch nicht unterschrieben?
ist das reicht ???oder ??
Ich entschuldige mich bei Ihnen dafür, Dass ich den Job nicht ausüben kann
ich kann morgen und am 22.6 kommen und umsonst (als Entschuldigung) Arbeiten, wenn Sie es möchten.
nehmen Sie es mir bitte nicht übel
5 Antworten
Du hast das Arbeitsverhältnis bereits aufgenommen - und auch ein mündlicher AV entfaltet seine Gültigkeit - und soweit eine Probezeit vereinbart wurde - hast Du i.d.R. (nach § 622 BGB ) eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einzuhalten, ansonsten 4 Wochen zum 15. bzw. Ultimo eines Monats.
Danke dir für die Mühe 🌷🌷🌷😘
Arbeitsverträge kan man auch müdlich schließen - die Schriftform ist nicht verpflichtend - Du musst also kündigen
das wäre natürlich die einfachste Variante ....
Du sagst einfach das dieser Job nichts für dich ist. Und umsonst arbeiten musst du und darfst du auch nicht.
Danke 😘😘😘
Du hast noch nichts unterschrieben. Du musst dich also auch für nichts entschuldigen. Rufe einfach an, dass du nicht unterschreiben wirst und also auch nicht mehr kommst. Fertig.
Du hast noch nichts unterschrieben.
Aber FS hat seine Tätigkeit bereits aufgenommen - ergo besteht ein AV - wenn bisher auch nur mündlich.
Richtig, habe aber praktisch noch nie erlebt, dass jemand darauf bestanden hat. Als Minijobber ist die Firma am wenigstens von ihm abhängig. Dann wird dieser Tag eher als Probetag gewertet und der Arbeitsvertrag geschreddert.
sehr hilfreich Danke sehr 🌺🌺🌺🌺🌷🌷🌷
Arbeite da nicht umsonst. Wenn du nichts unterschrieben hast musst du dich nicht entschuldigen.
Wenn du nichts unterschrieben hast
Das ändert nichts daran, dass ein verbindlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen ist!
ne, erst wenn unterschrieben wurde
Sorry, das ist schlicht und einfach Unsinn!
Es gibt für den Schluss von Arbeitsverträgen keine Formvorschrift!
Mit anderen Worten:
Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden (außer bei befristeten Arbeitsverträgen vor Arbeitsantritt), sie kommen auch mündlich zustande oder faktisch durch einvernehmliches (konkludentes) Handeln (Angebot und Annahme von Arbeit).
Well jes but actualy no.
Er hat dann wahrscheinlich ekeine Beweise dafür also bringt das nichts
Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass diese Tatsache, dass Arbeitsverträge nicht schriftlich geschlossen werden müssen, inzwischen weitgehend "Allgemeinwissen" sein sollte - jedenfalls bei den Usern, die sich hier zu arbeitsrechtlichen Fragen äußern. Aber so ist das wohl mit Untoten ...
Aber es sollte sogar für solch einen Ahnungslosen wie Dich eine Kleinigkeit sein, durch Recherche im Internet seinen Fehler (und damit seine Ahnungslosigkeit) bestätigt zu finden.
Trotzdem von mir nur EIN Beispiel aus ungezählten möglichen Seiten:
Ein Arbeitnehmer arbeitet mehrere Monate bei einem Arbeitgeber. Dann beruft sich der Arbeitgeber darauf, dass kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliege. Der Arbeitnehmer sei also gar nicht bei ihm angestellt. Stimmt das?
Nein, natürlich nicht. Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich vereinbart werden. Auch durch mündliche Abreden oder das schlüssige Verhalten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsteht ein Arbeitsverhältnis, aus dem der Arbeitnehmer sämtliche Rechte herleiten kann.
Quelle: https://www.afa-anwalt.de/muss-ein-arbeitsvertrag-schriftlich-geschlossen-werden/ .
Ist schon gut, Du musst mir nicht danken für diese "Lehrstunde"!🤣😅😂
Ich glaube dir schon, nur wenn er keine Beweise hat kann das ganze eben nicht vor gericht gehen, beziehungsweiße würde der kläger wohl kaum gewinnen bei aussage gegen aussage.
Okay.
Aber erstens hat er ja einen Vertrag bekommen (wenn auch - noch - nicht unterschrieben); und das ist nun ein unschlagbarer Beweis.
Und zweitens dürfte es dafür auch Zeugen geben - nehme ich jedenfalls an.
Ich denke nicht dass das reine raussenden eines Arbeitsvertrags einen Mündlichen Vertrag vorraussetzt. Es önnte ja sein das er sich unsicher war und der Arbeitgeber es ihm geschickt hat falls er sich dafür entscheidet.
Ja es hätte zeugen geben können, aber das wissen wir überhaupt nicht. Ist hier wohl eher 50:50
Ist wohl einfach rechtlich sehr schwer umzusetzen denke ich. Wie wenn jemand an den Rand eines Weinberges vorbeigeht und der Winzer meint gesehen zu haben er hätte was davon genommen. Sicher wäre es diebstahl aber rechtlich schwer zu verfolgen
Danke dir 😊😊😊🌹🌹❤
Gerne ^^
und das wiederum zwingend schriftlich unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist. Außer der AG gibt sich einfach mit der Aussage - "ich komme nicht mehr" zufrieden.