Kann mein Auto gepfändet werden,weil ich den Unterhalt nicht zahlen kann?

4 Antworten

Zum "Unterhaltsschuldner" wirst Du, wenn Du den Unterhalt nicht (bzw. nicht vollständig) in der Höhe zahlst, der im Unterhaltstitel festgelegt wurde.
Gibt es denn überhaupt einen Unterhaltstitel gegen dich?
Sollte ein solcher vorliegen, der nach "alten Bedingungen" berechnet wurde, hast Du die Möglichkeit, diesen abändern zu lassen (Abänderungsklage), wenn Du nun weniger oder kein Einkommen mehr hast (denn es steht auch dir selbst ein Selbstbehalt zu).

Lass dich am besten von einem Anwalt beraten. Bei einem geringen Einkommen kannst Du beim Gericht einen Beratungsschein für eine Erstberatung (10 Euro) beantragen.

Hallo ,

lass Dich mal von einem Anwalt beraten ! Dein Selbsterhaltungssatz muss Dir gewährleiistet sein! Ggf. steht Dir Aufstockung von deiner Ex oder vom Amt zu !

Hol Dir bei Gericht einen Anwaltsberatungsschein! Kostet um die 20,00 Euro. Damit kannst Du zu einem Anwalt deiner Wahl , bevorzugt Familienanwalt gehen!

Der zeigt Dir alle Möglichkeiten für dich auf!

GLG und viel Erfolg , wünscht Dir ,clipmaus :-))

Hallo ABI400,

Sie schreiben:

Kann mein Auto gepfändet werden,weil ich den Unterhalt nicht zahlen kann ?<

Antwort:

Wenn keine schriftliche, behördliche Regelung zu Ihren Gunsten vorliegt, kann die Pfändung sicherlich erfolgen!

Anders sieht die Sache aus, wenn Sie im Zusammenhang mit dem Ihnen zustehenden Existenzminimum eine behördliche Bestätigung beschaffen, daß Sie den PKW zwingend benötigen, um Ihre persönlichen Dinge zu erledigen!

Es gibt ein sogenanntes "pfändungsfreies Einkommen", siehe z.B. unter folgendem Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndung#Pf.C3.A4ndungsfreigrenzen

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

100 Prozent sicher bin ich mir nicht, aber ich kann es mit nicht vorstellen, immerhin bist du darauf angewiesen