Ich sollte jetzt für die freiwillige Versicherung bei der AOK 12.000€ bezahlen obwohl ich keine Leistung in anpruch genommen habe und arbeitslos,ist das okay?
6 Antworten
in Deutschland besteht Versicherungspflicht, d.h. man muss sich selbst versichern, wenn man keinen Arbeitgeber hat, oder einen anderer Leistungsträger (Arbeitsamt/Jobcenter), der für die Beitragszahlung aufkommt.
auch wenn man kein Einkommen hat, muss man die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung aufbringen. der monatliche Beitrag liegt bei ca. 170 Euro.
wenn man der Krankenkasse trotz mehrerer Nachfragen den Einkommensfragebogen nicht ausfüllt und zurückschickt oder alles schlichtweg ignoriert, ist diese per Gesetz dazu verpflichtet den Höchstbetrag anzusetzen. so grob gerechnet würde man dann auf deinen Forderungsbetrag kommen. und der ist dann auch rechtens.
wenn du noch keine 23 Jahre alt bist, kannst du dich für die besagte Zeit bei Mutter oder Vater familienversichern. das geht aber nicht automatisch, sondern muss extra beantragt werden.
wenn du 23 oder älter bist und keine Schule besuchst, dann hast du keinen Anspruch mehr auf Familienversicherung. womit wir dann wieder bei der Beitragszahlung durch dich selbst wären.
du solltest den persönlichen Kontakt mit der AOK suchen (nicht telefonisch oder schriftlich). erkläre deine Situation und gebe die angeforderten Unterlagen vor Ort ab. bitte um Einstufung zum Mindestbeitrag und gleichzeitig um eine Ratenzahlung. denn wenn du das nicht tust, dann hast du nicht nur horrende Beitragsschulden, sondern du hast keinen vollen Leistungsanspruch mehr (nur noch Notfall- und Schmerzbehandlungen) und der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür.
Hier passt etwas nicht, bzw. es fehlen viele wichtige Details.
Wie warst du denn vor deiner Arbeitslosigkeit krankenversichert?
Hast du einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt? Wenn nicht - weshalb?
Von was lebst du denn überhaupt?
Bist du verheiratet? Wenn ja - wie ist deine Ehefrau krankenversichert?
Wenn tatsächlich ein Beitragsrückstand von 12.000 € aufgelaufen ist, ist das deine eigene Schuld.
Du hättest deiner Krankenkasse natürlich dein tatsächliches Einkommen mitteilen müssen.
Wenn du das nicht tust, wirst du zum Höchstbetrag eingestuft.
Wem hast du das "gesagt"? Das muss natürlich schriftlich erfolgen
... das verstehe ich. Es werden erst solche aberwitzigen Verträge abgeschlossen, die benötigten Unterlagen nicht eingereicht, die Kasse schätzt den Beitrag, und dann hat man/Frau keine Zeit, in die Beratung zu gehen.
Die gesetzlich festgelegten Zinsen für die Schuldner sind sicherlich auch nicht bekannt, oder?
Man/Frau ist ja auch rd. um die Uhr mit der Arbeitsuche beschäftigt und für solche banalen Dinge gibt es dann eben keine Zeit?
Ja, warum nicht? Verträge, die abgeschlossen wurden, werden doch eingehalten, oder geändert, oder übersehe ich etwas?
Nein, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, zahlt der Jobcenter deinen KK Beitrag
Dann ist es korrekt. Wer soll es denn sonst zahlen, wenn nicht du
Tja, in Deutschland besteht nun mal krankenversicherungspflicht.
ich beziehe von niemanden etwas und habe auch keine Einkünfte
Ich habe eine antwort gegeben aber mir wurde gesagt ich hätte nicht geantwortet,obwohl ich der aok mitgeteilt habe das ich kein einkommen habe und noch bei meinen Eltern lebe,ausserdem kann sich ein solcher Rückstand wohl kaum in einem halben jahr anhäufen oder ?!