Würde die Vollkasko den Hagelschaden bezahlen?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo SusanneV,

der Hagelschaden ist ein Teilkaskoschaden. Es greift also die vereinbarte Selbstbeteiligung der Teilkasko. Eine Stufung nach Schadenregulierung erfolgt nicht.

Ich gehe davon aus, dass ein möglicher Schaden erstattet wird.

Als Voraussetzung laut unserer Versicherungsbedingungen geben wir den Garagentarif, wenn der Pkw nachts regelmäßig in einer abschließbaren Einzel-/Doppelgarage abgestellt wird.

Dass es Ausnahmen gibt oder das Fahrzeug tagsüber nicht ständig in der Garage steht, ist eigentlich klar.

Schau bitte in deinen Versicherungsbedingungen, was zum Thema Garage/Carprot steht. Alternativ frage bei deiner Versicherungsgesellschaft nach.

Schöne Grüße

Sandra vom Social Media-Team

SusanneV 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 13:31

Danke für Deine Antwort....

Ja klar müsste sie zahlen .

Jedoch nicht die Vollkasko.-, sondern die Teilkasko-Versicherung. 

Das Fahrzeug sollte nur überwiegend in der Garage stehen. 

SusanneV 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 13:29

Danke für Deine Antwort. Mir ist das mit der Voll-und Teilkasko schon klar. Es geht mir nur darum, ob der Versicherer auch bezahlt, wenn der Schaden durch meine Fahrlässigkeit herbeigeführt worden wäre....

MoechteAWissen  10.07.2017, 13:36
@SusanneV

Keine Soge. Nicht deswegen.

Wenn du  mal genauer über deine Frage nachdenkst, sollte dir auch sehr schnell klar werden, weshalb die Versicherung den Schaden NICHT ablehnen kann ;-)

SusanneV 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 13:39
@MoechteAWissen

Kannst Du mir auf die Sprünge helfen....

DerHans  10.07.2017, 14:15
@SusanneV

IN EINER Garage dürften Hagelschäden eher selten auftreten

MoechteAWissen  10.07.2017, 14:32
@SusanneV

Sonst  dürfte kein Mensch mehr sein Auto...



… mit in Urlaub nehmen

… berufliche Übernachtungen einplanen

… spontan das Fahrzeug stehen lassen. (Beispielsweise wenn Alkohol in Spiel ist)

… und, und , und   


Solch eine Klausel wäre überhaupt nicht vereinbar. Sie würde im Widerspruch zum alltäglichen Gebrauch stehen. 

SusanneV 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 14:57
@MoechteAWissen

Da hast Du natürlich recht und das ist mir auch klar. Wenn man aber sein Auto am eigenen Wohnort nicht in die Garage stellt und es kommt zu einem Hagelschaden, was ist dann? Würde das nicht unter Fahrlässigkeit fallen?...

MoechteAWissen  10.07.2017, 15:37
@SusanneV

selbst wenn  wir von  leichter (einfachen) Fahrlässigkeit ausgehen, begründet dies keine Leistungsfreiheit.

 

Ich würde sagen ja, aber frag doch einfach deine Versichung.

Ich hatte mal ein altes Auto und da wurde auch gezahlt

Vermutlich nicht, aber nachfragen macht klug.

SusanneV 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 13:36

..und weil ich klug sein will, bin ich bei GF angemeldet und frag da nach....

maja0403  10.07.2017, 13:42
@SusanneV

Naja wir hier sind aber nicht bei deiner Versicherung angestellt. Du hast einen Vertrag unterschrieben mit der Angabe, dass du bei dir zuhause das Auto in die Garage/Carport stellst. Die Versicherung "belohnt" dich dafür indem du ein paar wenige euros weniger bezahlst.

Und jetzt kommst du an und willst den Hagelschaden bezahlt haben, der garnicht hätte passieren können wenn du dein Auto ins Carport gestellt hättest. Da muß die Versicherung doch mit Dummheit gepudert sein wenn sie das macht.

Ich lasse mir z.B. grundsätzlich keine Werkstattsbindung andrehen, weil ich bestimmen will, in welche Werkstatt mein Auto geht. Dafür zahle ich dann aber auch ein paar euro mehr.

SusanneV 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 13:52
@maja0403

Jetzt komm mal wieder runter. Wenn Du eine Frage nicht beantworten willst, dann lass es einfach. Meinem Auto ist nix passiert. Das kann man meiner Frage auch entnehmen....

Hagel zahlt die Teilkasko. Die ist natürlich in der Vollkasko integriert, aber der Unterschied ist trotzdem ziemlich wichtig.

Welche Konsequenzen dieses Verhalten hat, kannst du in deinen Bedingungen nachlesen. Üblich ist z.B. eine erhöhte Selbstbeteiligung. Auf keinen Fall verlierst du den kompletten Versicherungsschutz.  

SusanneV 
Beitragsersteller
 10.07.2017, 13:35

Danke für Deine Antwort....