Haushaltshilfe eine Verwandte...wird das Überprüft?
Die Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe. Sie darf jedoch nicht bis zum 2. Grag verwandt sein oder verschwägert.
Meine Frage: wird das überprüft, ob dies der Fall ist?
Muß die Haushaltshilfe das verdiente Geld bei der Steuer angeben oder nur wenn es über 400 € ist?
Danke
4 Antworten
Der Antragsteller bestätigt, dass es KEINE Verwandtschaft ist. Da es sich um ein amtliches Dokument handelt, begeht er Betrug, wenn er wissentlich die Unwahrheit angibt. Oft genug ist es schon durch einen "dummen" Zufall herausgekommen, wenn z.B. ein anderer eine ähnliche Leistung beantragt, diese abgelehnt wird und die Person dann sagt: "Aber der hat..." und schon wird eingestiegen und die Leistung vollumfänglich zurückgefordert und ein Strafverfahren eingeleitet. Ich spreche aus Erfahrung, denn ich habe ständig damit zu tun- und die Dummheit der Menschen ist hier manchmal spektatulär. Das einkommen ist zu versteuern, deswegen benötigt die leistende KK grundsätzlich die Steuernummer und meldet an das FA. Und, wenn die Person Leistungen der ARGE bekommt, ist auch eine Meldung dorthin zu machen, denn dann wird ALG II gekürzt. Also rechnen Sie damit, dass eine KK, die sorgfältig mit Versichertengeldern umgeht, sich ggf. weiterführende Infos über die die Haushalthilfe durchführende Person einzuholen.
Sicher wird das überprüft, sonst wäre die Regelung nicht geschaffen worden. Das Amt prüft nicht, Du musst beweisen dass das so nicht ist. Im Zweifel macht das Amt "dicht". Wenn das Haushaltshilfe Leistende steuerpflichtig ist, ist das für das jenige Einkomen und das FA entscheidet ob dies zu versteuern ist.
Wenn es darum geht, ob die Krankenkasse eine bestimmte Zahlung übernehmen soll, guckt sie bekanntlich ganz genau hin.
Aber wie will sie das überprüfen, wenn die Nachnamen verschieden sind? Lassen die sich den Stammbaum schicken oder wie?
Es wird nicht so genau überprüft. Könnte doch auch eine "Nachbarin" sein.