Ich pflege meine Freundin Pflegegrad 3 ,Wohngeld?
Hallo.Ich habe die Pflege meiner Freundin übernommen,sie hat Pflegegrad 3'Ich bekomme manchmal etwas Süßes oder Kaffee für mich und meine Tochter.Muss ich etwas beachten,weil ich Wohngeld bekomme?Ich bekomme kein Geld von ihr!!
1 Antwort
Du machst das doch nicht beruflich,was sollte es da zu beachten geben,selbst wenn du von ihr etwas vom Pflegegeld bekommen würdest wäre das nicht auf Sozialleistungen anrechenbar,da es zweckgebunden ist,deine kleinen Aufwendungen musst du keinen auf die Nase binden !
Davon gehe ich aus,dass die FS - mit ihrer Tochter einen eigenen Haushalt führt und zur Pflege in den Haushalt der Freundin geht !
Das ist korrekt,wichtig ist nur,dass es überhaupt anrechnungsfrei bleibt und wenn es nur bei der pflegebedürftigen Person ist,der Rest spielt doch keine Rolle,wer will denn nachweisen wer wem was unter der Hand gegeben hat.
Muss ja nicht gleich Geld sein,kleine Geschenke reichen da als Aufmerksamkeit ja auch schon aus.
Nicht ganz. Wenn sie nicht im Haushalt der Freundin pflegt und diese ihr das Pflegegeld auszahlt (für die erbrachten Pflegeleistungen), ist es Einkommen. Anrechnungsfrei - weil zweckbestimmt - ist es nur bei der pflegebedürftigen Person.