ALG I + Wohngeld bei einer WG
Hallo :)
Ich lebe seit 3 Jahren mit einem Freund in einer WG zusammen. Ursprünglich kam das zustande, weil er bei seiner Frau ausgezogen ist (sind aber immer noch verheiratet) und durch die Unterhaltsverpflichtungen nicht so viel Geld hatte und ich für die Ausbildung dorthin gezogen bin, also auch nicht viel Geld hatte. Und eine WG ist nun mal günstiger (und schöner) als alleine wohnen.
Nun habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde leider nicht übernommen. Zum Wintersemester werde ich dual studieren, also auch wieder genug Geld verdienen.
Ich bekomme also ALG I und möchte, da das zum Leben nicht ausreicht, noch Wohngeld beantragen. Zusätzlich dazu bemühe ich mich natürlich in der Zwischenzeit im einen Job.
Nun habe ich schon oft gelesen, dass es Probleme gibt, wenn man in einer WG lebt, da angenommen wird, dass man zusammen ist und somit mein Mitbewohner mit für mich aufkommen muss. Dies will er aber natürlich nicht und ich auch nicht.
Fakt ist: wir haben getrennte Schlafzimmer, Arbeitsplätze, jeder in einem eigenen Zimmer, aber Wohnzimmer, Küche, Bad, Flur, Bügeleisen etc nutzen wir zusammen und gehen auch zusammen einkaufen etc, so dass es im Kühlschrank keine getrennten Fächer oder Ähnliches gibt. Miete, Strom, Telefon, Essen, Putzmittel etc zahlt jeder zur Hälfte.
Kann uns das Amt da nun einen Strick draus drehen?
Bin dankbar für jeden Tipp! :)
4 Antworten
Da Wohngeld für die Mietkosten und nicht zur Sicherung deines Lebensunterhalts gedacht ist, wird es auf die Höhe deines ALG1 ankommen,ob du Wohngeld bekommst oder ALG2- Ergänzung beantragen musst. Das sagt dir das Wohnungsamt.. bzw. du bekommst ggf. einen Ablehnungsbescheid, den du dann beim Jobcenter vorlegen kannst wg. ALG2- Antrag.
Urteil Bundessozialgericht vom 27.01.2009, Az. B 14 AS 6/08 R:
Eine Wirtschaftsgemeinschaft liegt erst dann vor, wenn aus einem Topf gewirtschaftet wird. (..) Auch der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Sanitärartikeln aus einer Gemeinschaftskasse begründet noch keine Wirtschaftsgemeinschaft."-
Du kannst ja mal für einen groben Überblick nach einem Wohngeldrechner und dann nach einem ALG2- Rechner googlen; das ist abhängig von deinen Daten /Unterkunftskosten etc. Letztlich ist es aber eh keine Frage der "Auswahl". Wohngeld ist eine vorrangige Leistung und muss vor ALG2 in Anspruch genommen werden. Nur wenn dein Bedarf mit ALG1+ Wohngeld nicht gedeckt wird, kommt ALG2 in Frage.
was die machen können ist gucken kommen ob das auch stimmt dass ihr getrennte zimmer habt und das nur ne zweckgemeinschaft und keine eheähnliche gemeinschaft ist. ist halt immer schwer das zu beweisen
Und worin unterscheiden diese sich nun genau? Getrennte Zimmer und Betten haben wir ja nun, aber was müssen wir noch "erfüllen"?
ihr müsst schriftlich beweisen, dass der mietvertrag z.b. getrennt gezahlt wird. entweder steht es im mietvertrag oder aber ihr könnt dies über die bankbewegungen nachweisen. da du aber schon geld vom staat bekommst, weiß ich nicht ob du wohngeldansprüche hast. ich denke nicht! aber du kannst mal beim amt nachfragen.
Ich habe die Miete bisher immer (incl Strom, Essen etc) auf sein Konto überwiesen und er das zum Vermieter. Es gibt aber einen Untermietvertrag.
du kannst es probieren, aber ich habe mal harz4 bekommen und wohngeld stand mir zu diesem zeitpunkt nicht zu.
Ich bekomme aber ja ALG I. Dazu könnte ich wohl noch Hartz4 beantragen ODER Wohngeld, sagte mir das Arbeitsamt, aber beides nicht. Und da ist mir das Wohngeld lieber, da es nicht mit so vielen Auflagen verbunden ist.
wenn das amt dir dies sagte, dann los!:-) scheint doch alles gut zu gehen.
Eigentlich nicht, aber zur Sicherheit getrennt einkaufen, (ihr könnt ja zusammen gehen, aber getrennt bezahlen) Kühlschrank schön gesäubert nach deins und meins lagern.
Naja, das Problem ist: Es gibt kein Deins und Meins. Es wird zusammen eingekauft und meist auch zusammen gegessen, jeder nimmt sich das, worauf er eben Lust hat.
Aber okay, dann werden wir wohl nun den Kühlschrank fiktiv trennen und die Hälfte auf eine Seite, die andere auf die andere Seite.. wie absurd.
nein! das ist quatsch! der kühlschrank in einer wg muss nicht getrennt werden! untermietsvertrag und überweisungen zeigen, dass ihr eine wg habt und jeder selbst zahlt und ihr nicht eheähnlich zusammenlebt.
Naja, er ist ja auch noch verheiratet und er ist gut 20 Jahre älter als ich. Ist also eigentlich offensichtlich, dass wir nicht "eheähnlich" zusammen leben, sondern eben nur als Freunde.
Was sind schon 20 Jahre Altersunterschied, kuckk doch Herrn Heester.....
Vielen Dank für diese sehr hilfreiche Antwort!
Kann ich das irgendwo nachlesen, ab welchem ALG I Betrag ich was beantragen kann/muss?