Ich möchte mich kündigen lassen. Wie sieht eine gute Kündigung aus?

6 Antworten

Ich möchte mich Kündigen lassen.

Warum sollte sich Dein Arbeitgeber der Möglichkeit aussetzen, dass Du eine Kündigungsschutzklage anstrengst?

Du jedoch kannst jederzeit - ohne Begründung - kündigen, allerdings musst Du dann auch die Konsequenzen tragen.

Gelenkrheuma 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 13:46

Ich möchte nicht dagegen klagen, gibt es auch kein Grund zu. Ich möchte da nicht mehr Arbeiten und er kann sich das nicht mehr leisten mich zu bestätigen unsere Vorstellungen gehen da auseinander.

Kuga50  21.08.2020, 13:51
@Gelenkrheuma
Ich möchte da nicht mehr Arbeiten 

Dann kündige doch einfach und rede nicht um den heißen Brei herum.

DerHans  21.08.2020, 13:55
@Gelenkrheuma

Du möchtest aber auf Kosten der Allgemeinheit AlG 1 kassieren.

Gelenkrheuma 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 14:10
@DerHans

Ja korrekt. Ich bin 38Jahre alt. Arbeite seitdem ich 16j alt bin. Seit 14jahren in diesem Betrieb. Wollte die Betriebsstätte übernehmen mit einem Kollegen der jetzt hinter meinem Rücken die Firma mit seiner Frau gekauft hat. Was mich aber mittlerweile nicht mehr interessiert. Ich habe als ich es erfahren habe gesagt das ich mehr Geld verdienen möchte Sie können und wollen das nicht bezahlen. Aber sie haben mir angeboten mich zu kündigen. Damit ich Arbeitslosen Geld bekomme. Damit ich mein Haus bezahlen kann meine Familie ernähren kann damit ich LEBEN kann. Und nach den Jahren hab ich mir das mal verdient. (Quasi die pause) der plan ist eh die Selbstständigkeit. Ich möchte einfach nur eine vernünftige Kündigung die fair ist..

Sehr geehrter Herr Gelenkrheuma (was für ein Name....hihihi).

Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis betriebsbedingt, ordentlich und fristgerecht zum ..........

Mit freundlichen Grüßen

Original-Unterschrift des Arbeitgebers bzw. des/der Vertretungsberechtigten

 .

Hiermit bestätige ich, Herr Gelenkrheuma, die originalunterzeichnete Kündigung vom _____ (Datum des Kündigungsschreibens) am __________ (Datum einfügen) erhalten zu haben. 

 

Ort, Datum, Unterschrift Gelenkrheuma

Fertig.

Gelenkrheuma 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 14:40

Danke :) - und mit dem Namen, mir ist nix anderes eingefallen. ;)

Eine gute Kündigung gibt es nicht. Aber du brauchst nur zum Chef gehen und kündigen.

Gelenkrheuma 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 13:35

Mh, dann halt eine Nett formulierte Kündigung. In meiner ersten Kündigung steht drinne, dass ich quasi darauf bestanden habe das ich eine Kündigung erhalte.

ronnyarmin  21.08.2020, 13:37
@Gelenkrheuma

Das entsprach der Wahrheit. Somit war das ein gutes Schreiben.

DerHans  21.08.2020, 13:39
@Gelenkrheuma

Denkst du dein Arbeitgeber will dann eine Strafe riskieren, wenn er dir ein Gefälligkeitsschreiben erstellt?

na, das würde ich mir aber dreimal überlegen. Es gibt keine GUTEN Kündigungen, die vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Frag, ob Ihr n Aufhebungsvertrag machen könnt (Fristen fürs Amt beachten) oder kündige selbst.

Gelenkrheuma 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 13:37

Geht das nicht im Sinne von: Leider beenden wir das Arbeitsverhältnis fristgerecht innerhalb von vier Wochen usw und als Grund: die Auftragslage aber trotzdem viel Glück für die Zukunft usw?

Wenn du diese Kündigung selbst herbei geführt hast, wirst du trotzdem eine Sperre erhalten. Der Arbeitgeber wird dir zuliebe, der Arbeitsagentur ganz sicher keine Falschaussage machen.

Gelenkrheuma 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 02:14

Der Arbeitgeber hat mich gekündigt. Gab einen anderen Grund an obwohl ich die Kündigung wollte. Alles so gelaufen wie ich es mir gewünscht habe. ;)

Gelenkrheuma 
Beitragsersteller
 21.08.2020, 13:44

Der "Arbeitgeber" war ein Freund der Familie. Er kündigt mich weil es am Geld gescheitert hat. Er hat es mir angeboten mich fristgerecht zu kündigen. Ich möchte halt nur keine Probleme mit dem Amt wenn da was drinne steht was den vom Arbeitsamt nicht passt und die mir eine sperre geben.. oder ist ein Aufhebungsvertrag besser?

DerHans  21.08.2020, 13:49
@Gelenkrheuma

Eine Sperrzeit wird fällig, wenn der Anspruchsteller seine Arbeitslosigkeit fahrlässig selbst verschuldet hat.Dazu gehört auch ein Aufhebungsvertrag.