Frage zum Kleinen Waffenschein?
Hallo,
zu Silvester möchte ich mir eine Schreckschusswaffe kaufen. Dazu ein paar Fragen.
1) Der Erwerb und Besitz der Waffe ist erlaubt, wenn man Volljährig ist. Das MITFÜHREN ist jedoch nur mit dem kleinem Waffenschein gestattet. wie sieht es denn aus, wenn ich mir die Waffe kaufe und sie nach Hause bringe, da führe ich sie ja auch mit mir, ist das erlaubt ? (Ist ja nicht scharf und nicht einsatzbereit)
und ist das Schießen auch dann erlaubt, wenn es nicht der Notwehr dient (also an Silvester) ?
Was muss ich sonst noch beachten?
Danke
3 Antworten
Der so genannte Kleine Waffenschein wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von 2002 eingeführt. Der Kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. Diese müssen mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sein.
Zum bloßen „Erwerb“ einer entsprechenden Waffe wird, anders als oft fälschlich vermutet, noch kein Kleiner Waffenschein benötigt. Für ihn werden im Gegensatz zum „großen“ Waffenschein nur Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit vorausgesetzt. Auch das Besitzen und gegebenenfalls Benutzen einer solchen Waffe auf Privatgelände bedarf keines Kleinen Waffenscheines. Er wird also tatsächlich nur dann benötigt, wenn eine solche Waffe außerhalb von Privatgeländen zugriffs- und einsatzbereit am Körper geführt werden soll.
Die Benutzung einer Schreckschusswaffe außerhalb eines befriedeten Grundstücks wiederum erlaubt auch der Kleine Waffenschein nicht, auch nicht an Silvester — eine Schussabgabe ist nur in tatsächlichen Notwehrsituationen erlaubt. In einem solchen Fall darf die Waffe jedoch auch dann verwendet werden, wenn sie ohne Kleinen Waffenschein – also unerlaubt – mitgeführt wurde.
Der Kleine Waffenschein ist keine Erlaubnis zur Benutzung der Waffe.
Wenn du sie kaufst und in der Verpackung lässt, auf dem Weg nach Hause, kann die nichts passieren.
... solange die Verpackung ordentlich gesichert ist und keine Munition mit drin ist.
Ist zwar etwas älter, deine Frage, aber ich will trotzdem mal antworten:
Wenn du Volljährig bist darfst du sog. freie Waffen , das sind SRS (Signal-,Reizstoff-,Schreckschuss)-Waffen, Luftdruckwaffen (LuPi, LuGe) mit einer Mündungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule und einige Vorderlader-Waffen kaufen, wenn sie entweder mit einem PTB-Prüfzeichen (SRS) oder mit einem F im Fünfeck (LuPi,LuGe) gekennzeichnet sind. Das gleiche gilt für entsprechend geprüfte und zugelassene Munition (Kartuschenmunition um genau zu sein, also Platzpatronen, Reizstoffpatronen, Signalmunition). Diabolos (die kleinen "Eierbecher" für Luftpistolen bzw. -gewehre) gelten nicht als Munition.
Vorderlader-Waffen sind antike Pistolen und Gewehre (oder Repliken derartiger Waffen), die - wie der Name schon sagt - von vorne erst mit Schwarzpulver und Projektil geladen werden und dann mit Stein- oder Radschlössern oder mit Zündhütchen (Perkusionswaffen) den Schuss auslösen. Problem: Die Waffe gibt es legal frei zu kaufen, sämtliche weiteren Materialien zum Schießen gibt es nicht ohne Erlaubnisse nach dem Sprengstoffgesetz (den bekommst du nur nach Lehrgängen und nach einer der waffenrechtlichen Überprüfung entsprechenden Zuverlässigkeitsprüfung, wenn du einen guten Grund (ein sog. Bedürfnis) nachweisen kannst.
Soviel erst mal zum Erwerb. Ergo: Darfst du, wenn du Volljährig bist...
Jetzt kommen wir mal zum "Bewegen" der Waffe im Allgemeinen:
Hier musst du unterscheiden zwischen "Führen" und "Transportieren"
Führen bedeutet, dass du die Waffe zugriffsbereit und ggf. auch schussbereit auf öffentlichem Grund und Boden bei dir trägst. Die Waffe muss dazu nicht zwingend geladen sein, ist sie es aber ist ein Führen in jedem Fall gegeben (um's mal ganz einfach zu formulieren).
Heißt also: In die Tasche stecken, holstern, in welcher Form auch immer (verdeckt oder offen - letzteres wäre in jedem Fall verboten) am Mann/an der Frau tragen ist Führen. Dazu brauchst du um dies legal tun zu dürfen einen kleinen Waffenschein (kWS).
Ausnahme: Dein eigener privater Grund und Boden, deine Wohnung, mit Erlaubnis des Hausrechtsinhabers auf fremdem (privaten) Grund und Boden. Das gilt auch an Sylvester. Führen ist außerdem verboten auf öffentlichen Veranstaltungen, auf dem Weg dort hin oder von dort weg (also Stadtfeste, Discos, Kino, Fußballspiele und dergleichen mehr - auch wenn du einen kWS haben solltest!!!).
Transportieren bedeutet, dass du die Waffe nicht zugriffsbereit, ungeladen und getrennt von Munition "bewegst". Dazu muss die Waffe in einem verschlossenen Behältnis und ungeladen sein, wobei für ein Verschließen schon ein Kabelbinder oder (lächerlicher Weise eine zugebundene Plastiktüte) rechtlich genügt. Du darfst die Waffe nicht mit wenigen Handgriffen in den Anschlag (sprich in den Händen auf ein Ziel gerichtet) bringen können. Darüber hinaus darf im Behältnis keine Munition enthalten sein. Sprich: Die Munition muss in einer anderen Form transportiert werden, wobei hier theoretisch sogar die Jackentasche (SRS-Munition) rechtlich genügen würde. Auch darf sich keine Munition in der Waffe selbst, im Patronenlager, im Magazin etc. befinden, wobei du du bei Selbstladern das Magazin natürlich herausnehmen könntest um dem rechtlichen Anspruch zu genügen. Bei Revolvern geht das natürlich nicht ohne Weiteres.
In der Praxis wirst du also wenn du eine SRS-Waffe für Sylvester kaufst beim freundlichen Waffenhändler deines Vertrauens das Objekt der Begierde in einem kleinen Plastikkoffer übergeben bekommen, der mit einem Schloß (müsstest du mitkaufen) oder zumindest mit einem Kabelbinder verschlossen ist. Den darfst du dann auch erst zu Hause öffnen. Die Munition packst du in eine Plastiktüte oder die Jackentasche und alles ist rechtlich gut. So kannst du dann legal ohne kWS vom Geschäft nach Hause gehen/fahren/fliegen/kriechen und auch wenn du einmal mit der Waffe deine Wohnung/dein Haus/dein Grundstück verlassen willst solltest du sie so verpacken.
Nun kommen wir mal zum heikelsten Teil: Schießen...
Schießen darfst du mit deiner SRS-Waffe oder deinem LuGu/deiner LuPi generell nicht. Aber keine Regel ohne Ausnahme:
1. in Notwehr, wenn der Waffeneinsatz nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit angemessen und geeignet ist, um einen rechtswidrigen und gegenwärtigen Angriff auf dich oder einen anderen abzuwehren. Straftat- /OWi-Tatbestand der Schussabgabe/Ruhestörung etc. formal erfüllt, aber nach §32 StGB entschuldigt, ergo: keine Bestrafung, da kein schuldhaften Handeln.
2. auf deinem befriedeten Grund und Boden WENN niemand anders durch den Lärm gestört wird (erste Hürde) und eventuelle Projektile (Diabolos, Leuchtsterne etc.) das Gelände nicht verlassen können (zweite Hürde).
Dafür musst du durch geeignete (bauliche) Maßnahmen sorgen - bedenke, Luftgewehre schießen bis zu 500m weit und Pyro-Munition fliegt durchaus - je nach Waffe und Platzpatrone- auch locker 150-200m).
Ergo: grundsätzlich zwar möglich, das legal zu tun, aber reell ziemlich schwierig, das so hinzubekommen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Sylvester wird - wenn du Pyro-Munition im Garten abschießt allerdings nicht so genau hingeschaut - wo kein Kläger, da kein Richter - aber darauf berufen kannst du dich in keinster Weise, wenn die Uniformierten dich erwischen. Dann wird's schnell richtig teuer.
3. auf zugelassenen Schießständen. Die einzige Möglichkeit, in jeder Hinsicht legal mit SRS-Waffen zu schießen wäre auf einem zugelassenen Schießstand (z.B. bei deinem örtlichen Schützenverein), wobei meine eigene Erfahrung zeigt, dass SRS-Waffen dort im Allgemeinen nicht besonders gern gesehen werden.
Du siehst: Alles gar nicht so einfach... einfach nur Platzpatronen gingen sicherlich Sylvester im Garten (nicht auf öffentlicher Straße!!!), da sich in dieser Nacht eher niemand vom lauten Knall gestört fühlen dürfte. Bedenke aber auch hier: Platzpatronen haben extrem viel "Bums"!!! Auf Entfernungen von unter 2 Metern können die "Kracher" durchaus tödliche Verletzungen hervorrufen. Also: Wenn Du Sylvester mit einer Schreckschusswaffe "ballern" möchtest, dann nur mit klarem Kopf (also Finger weg vom Alkohol) und unter sicheren Bedingungen.
Ein Tipp vom Sportschützen: ein guter Gehörschutz ist extremst zu empfehlen, wenn du nicht deine neue Freundin "Tinitussi" nennen möchtest :)
Halte die Waffe in jedem Fall ordentlich am ausgestreckten Arm in der Hand (bzw. in beiden Händen, der Rückschlag ist auch bei SRS-Waffen nicht ohne) und lasse niemanden neben dir stehen!!!
Gefahren:
Selbstlader (halbautomatische Pistolen): Ein repetierender Schlitten kann dir locker mal den Daumen brechen oder schlimmstenfalls abreißen - selbst mit Platzpatronen. Und: Die gerade abgefeuerte Kartusche ist extrem heiß und fliegt ziemlich schnell. Die möchte sicherlich niemand ins Auge oder an die Haut bekommen.
Bei einem Revolver: Aus dem kleinen Spalt zwischen Trommel und Lauf fliegt gerne mal ein Dreck, der dann 3000°C heiß sein kann. Ist nicht angenehm, das ins Gesicht zu bekommen.
Pyro-Munition: Wenn du doch Pyro-Munition abschießen möchtest achte darauf, dass du nicht in Richtung brennbarer Objekte (strohgedecktes Haus, trockene Wiesen, Garagen etc.) schießt... Die kleinen Leuchtsterne können durchaus Brände auslösen.
Und: Finger weg von Vogelschreck-Krachern. Die Teile sind verboten bzw. nur mit Munitionserwerbsberechtigung legal zu kaufen (einfach weil sie dir die Hand abreißen, wenn sie falsch benutzt werden - Polenböller sind teilweise harmlos gegen "Vogelschrecks").
Dass auch eine SRS-Waffe nicht in Kinderhände gehört und man so oder so niemals auf Lebewesen zielt erwähne ich nicht weiter, da das eine Frage von Verantwortungsbewusstsein und Anstand ist - und nebenbei strafbar wäre.
Wenn du deine Waffe lange benutzen möchtest solltest du übrigens - egal ob mit Pyros oder nur mit Platzpatronen nicht zu viel hintereinander schießen. Die Waffe wird nach einigen Schuß extrem heiß und kann dann Schaden nehmen. Also zwischendurch mal Pause zum Abkühlen machen.
Und: Kauf dir für eine SRS-Waffe keine Schwarzpulver- sondern nur NC-Kartuschen. Die knallen zwar nicht ganz so heftig, aber die Schwarzpulver-Rückstände sind extrem korrosiv. Der Schwefel in den Schwarzpulverresten bildet mit der Luftfeuchtigkeit Schwefelsäure. Danach musst du die Waffe extrem schnell reinigen, was dir die wahlweise Sylvesterparty oder die Waffe versaut, da sie innerhalb von Stunden das Rosten anfängt. Durch die Laufsperre hast du dann auch noch wenig Chancen, den Lauf ordentlich zu reinigen. Ich habe im Schützenverein schon einige Kameraden fluchen hören, weil ihre (sauteuren) Vorderlader-Schwarzpulver-Waffen mangels gründlichster Reinigung nach Tagen komplett vergammelt waren. Ist schade und muss ja nicht sein, das.
Ich hoffe, das meine Zeilen dir und anderen Lesern ein bisschen weiterhelfen.
So long,
Matze