Sehr gute Begründung für Waffenschein und Waffenbesitzkarte als gefährdete Person.
Ich bin registrierter Edelmetallhändler und Transportiere Bargelder sowie Edelmetalle im Wert zischen 5.000 € bis ca. 120.000 € durch ganz Deutschland. Schreckschusspistole und Stromschocker besitze ich, jedoch sind mir diese im Ernstfall zu harmlos.
Kann mir jemand eine Super-Begründung liefern bei der kein Amt den Antrag ablehnt?
Danke!
8 Antworten
Die Gefährdung durch Deinen Beruf reicht als Begründung völlig aus.
Wenn Du persönlich zuverlässig bist und gegen Dich nichts vorliegt (Führungszeugnis , Alkoholstrafen), sollte das alles gar kein Problem sein.
Ich habe bei deutlich weniger Risiko eine Waffenbesitzkarte (seit 13 Jahren).
Eine Waffenbesitzkarte ist nicht sonderlich schwer zu bekommen, aber für einen Waffenschein der einen berechtigt in der Öffentlichkeit eine Schusswaffe zu griffbereit und geladen zu führen, Ist sehr schwer zu bekommen.In dem hier beschriebenen Fall sehe ich persönlich auch keine Notwendigkeit für eine Waffenschein.
Darfst die Waffen aber nicht führen!
Stimmt, zumindest :
Nicht in der Öffentlichkeit, dazu bedarf es eines Waffenscheins mit eingetragenen Waffen.
Der dürfte aber im Falle des Fragestellers aus beruflichen Gründen problemlos zu erhalten sein, wenn der Fragesteller die persönlichen (streng gehaltenen) Bedingungen des Ordnungsamtes erfüllen kann.
Es gibt viele legale Waffenscheinbesitzer, die aus sehr viel geringerem Grund die Erlaubnis bekommen haben.
Ich galube nicht das der Waffenschein in diesem Fall problemlos zu bekommen ist, den bei Licht betrachte besteht zwar eine etws höhre Gefährdung aber dieser Gefahr kann nicht durch das führen einer Waffe nicht großartig veringert werden. Ansonsten müsste jede Kassiererin die die Tageseinnahmen zur Bank bringt ohen Probleme einen Waffenschein bekomme.
Ich kann Dir leider keine Begründung für eine Schusswaffe liefern aber viele dagegen:
- der Umgang mit Schusswaffen muss regelmäßig trainiert werden.
- Wenn du bereits in den Lauf einer Schusswaffe schaust brauchst Du deine nicht mehr zu ziehen.
- Wenn Du schießt besteht immer die Gefahr, dass unschuldige verletzt oder getötet werden (eine 45 geht locker durch eine Mauer durch und kann die Personen dahinter verletzen)
Alles in allem ist eine Schusswaffe eher gefährlich und nutzlos als das sie dir Sicherheit bietet.
Wenn du mit deiner oben angeführten Aussage bei deiner zuständigen Waffenbehörde bisher keinen Erfolg gehabt hast, wird man dir hier auch nicht weiterhelfen können.
An die Erteilung eines Waffenscheines sind nun mal bestimmte Anforderungen und Auflagen geknüpft.
Übrigens benötigst du als Waffenscheininhaber keine gesonderte WBK. Der Waffenschein ist an eine bestimmte Waffe für einen festgelegten Zeitraum gebunden und muss nach Ablauf erneut beantraget, bzw. verlängert werden.
Und als Inhaber einer WBK bist du nicht zum Führen von Waffen berechtigt.
Da gibt es keine Super Begründung. Glaubst du wirklich wenn dich einer überfällt bring dir eine Schusswaffe etwas, denk dran die andere Seite ist auch bewaffnet.
Ich hatte nicht darum gebeten, mir zu erläutern, warum ich keine Waffen mitführen darf, sondern aus welchen stichhaltigen Gründen der Gesetzgeber bzw. die Behörde eine Genehmigung erteilen wird. Es sollte selbstverständlich sein, dass ich ansonsten alle Voraussetzungen erfülle. Im Übrigen bin ich an Waffen (auch Pistole) durch die Bundeswehr ausgebildet.
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__10.html
Das steht in Absatz 4 wann ein Waffenschein ausgestelt werden kann. So wie ich das sehe hast am ehesten Chancen wenn du die Waffe nur beim Transport von Wertsachen führen willst.
Darfst die Waffen aber nicht führen!