"ich hoffe sie verrecken dran"

12 Antworten

Zähle ich unter Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz.

Eine Gerichtsvollzieherin handelt hoheitlich, wenn sie zum Beispiel Pfändungen in der Wohnung vor nimmt oder da allein sich umguckt.

Hoheitlich handeln dürfen aber nur Beamte. Ein Gerichtsvollzieher ist eine Privatperson mit Dienstausweis und zumeist OHNE richterlich unterschriebenen Aufträgen.

Die macht sich also diverser Taten strafbar, wenn sie unterwegs ist: Hausfriedensbruch, Nötigung, Raub, Amtsanmaßung......

http://grundrechteforum.de/208626/die-grundrechtepartei-veroeffentlicht-ihre-juengste-expertise-zu-der-grundgesetzwidrigen-tatsache-das-hoheitliche-handeln-des-gerichtsvollziehers-privatisiert-zu-haben/

Ratirat  08.10.2013, 18:41

Die macht sich also diverser Taten strafbar, wenn sie unterwegs ist: Hausfriedensbruch, Nötigung, Raub, Amtsanmaßung......

Aha. Du hast dich aber nicht zufällig einmal mit so unwichtigen Kleinigkeiten wie der Bedeutung der Worte "widerrechtlich", "rechtswidrig" und "unbefugt" in diesen Strafvorschriften befasst?

PatrickLassan  08.10.2013, 20:09
@Ratirat

Ein Gerichtsvollzieher ist eine Privatperson mit Dienstausweis und zumeist OHNE richterlich unterschriebenen Aufträgen.

Das Wort 'Unfug' bezog sich natürlich nur auf diesen Satz, da sind mir zwei Zitate durcheinander gekommen. Zu weiteren Erläuterung noch folgendes:

  1. Gerichtsvollzieher sind immer noch Beamte. Beamter wird man durch Ernennung und nicht durch einen Dienstausweis, der dient lediglich zur Identifizierung. 'Amtsausweise' gibt es übrigens nicht (falls der Einwand mal wieder kommt).

  2. Vollstreckungsbescheide werden meines Wissens von Rechtspflegern unterschrieben.

Silbersturm  08.10.2013, 21:43
@PatrickLassan

Ja, weiss ich auch das es keine Amtsausweise gibt. Aber ob jemand zu einem Beamten ernannt wurde - wie kann ich das nachvollziehen???!!! Kann ja JEDER behaupten!!!

KEIN Gerichtsvollzieher hat richterlich unterschriebene Aufträge. Also bleibe ich bei meiner Meinung.

Vollstreckungsbescheide werden von "Menschen" mit Zunamen unterschrieben. Nein, der Zuname steht gedruckt da und es ist noch ein Stempel vorhanden. Mehr nicht!

PatrickLassan  09.10.2013, 09:02
@Silbersturm

Ja, weiss ich auch das es keine Amtsausweise gibt

Dann hast du ja inzwischen etwas dazu gelernt.

Aber ob jemand zu einem Beamten ernannt wurde - wie kann ich das nachvollziehen?

Gar nicht, oder soll der Gerichtsvollzieher etwa ständig seine Ernennungsurkunde mitführen? Der Gerichtsvollzieher oder ein anderer Außendienstbeamter weist sich mit einem Dienstausweis aus, daraus kann man sehen, für welche Behörde er hoheitlich tätig wird.

KEIN Gerichtsvollzieher hat richterlich unterschriebene Aufträge

Weil er sie nicht braucht.

Silbersturm  09.10.2013, 16:08
@PatrickLassan

Natürlich braucht ein Gerichtsvollzieher richterlich unterschriebene Aufträge!!!

Ja, dann soll er seine Ernennungsurkunde immer mitnehmen. An seinen Dienstausweis kann man eben NICHT erkennen, das er hoheitlich handeln darf und eine Beamter ist!!!

PatrickLassan  09.10.2013, 19:41
@Silbersturm

Natürlich braucht ein Gerichtsvollzieher richterlich unterschriebene Aufträge!!!

Schön, dann kannst du mir sicher auch sagen, in welchem Gesetz das steht.

An seinen Dienstausweis kann man eben NICHT erkennen, dass er hoheitlich handeln darf und ein Beamter ist!!!

Dass er hoheitlich tätig ist kann man z.B. daran erkennen, dass der Dienstausweis die Bezeichnung und den Dienststempel des Gerichts trägt. Um hoheitlich handeln zu können, muss man nicht einmal Beamter sein.

PS: Du solltest nicht so viele Ausrufungszeichen verwenden, es gibt da so gewisse Vorurteile.

Silbersturm  10.10.2013, 00:58
@PatrickLassan

Wo steht das ein Dienstempel eines Gerichts jemanden zu hoheitlichen Handeln ermächtigt, wie du es hier suggerierst???!!!

Die Vorurteile sind mir Latte!!!!

Zwecks Wohnungsdurchsuchungen eines Gerichtsvollziehers beziehe ich mich hierauf:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html

Es muss eine RICHTERLICHE Anordnung vorhanden sein!!!

PatrickLassan  10.10.2013, 09:36
@Silbersturm

Wo steht das ein Dienstempel eines Gerichts jemanden zu hoheitlichen Handeln ermächtigt, wie du es hier suggerierst??

Ich suggeriere gar nichts. Wie sollte denn ein Nachweis, dass jemand für ein Gericht oder eine Behörde tätig ist, deiner Meinung nach aussehen?

Die Vorurteile sind mir Latte!!!!

Welche Vorurteile?

Zwecks Wohnungsdurchsuchungen eines Gerichtsvollziehers beziehe ich mich hierauf:

Anderes Thema. Dass für Durchsuchungen ein richterlicher Beschluss vorhanden sein muss, ist mir klar. Ein derartiger Beschluss ist aber nur erforderlich, wenn der Vollstreckungsschuldner den Gerichtsvollzieher nicht freiwillig in die Wohnung läßt.

Also noch mal: Wo steht, dass der Gerichtsvollzieher richterlich unterschriebene Aufträge haben muss?

PS: PS: Du solltest nicht so viele Frage- und Ausrufungszeichen verwenden, es gibt da so gewisse Vorurteile.

PatrickLassan  10.10.2013, 10:52
@PatrickLassan

Sorry, überflüssige Rückfrage wg. der Vorurteile.

Silbersturm  10.10.2013, 19:48
@PatrickLassan

Ach Herr Lassan, lass gut sein!

PatrickLassan  11.10.2013, 07:03
@Silbersturm

Ach, Silbersturm. Du hast also wieder mal etwas behauptet, ohne es belegen zu können.

RobertLiebling  08.10.2013, 06:34

Ein Gerichtsvollzieher ist eine Privatperson mit Dienstausweis

§ 154 GVG ist da etwas anderer Meinung.

PatrickLassan  08.10.2013, 14:56
@RobertLiebling

Zähle ich unter Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz.

Artikel 5 Abs.2 GG:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Ein Gerichtsvollzieher ist eine Privatperson mit Dienstausweis und zumeist OHNE richterlich unterschriebenen Aufträgen.

Unfug.

da sich in mir echt die wut staut

Ich weiß ja nicht wie Du zu der Gerichtsvollzieherin kommst. Aber die ist ganz bestimmt nicht Schuld an Deinen Schulden.

Ich würde es als Beleidigung ansehen aber vielleicht ist sie ganz cool. Aber verlass Dich nicht drauf.

KnucklePunchII 
Beitragsersteller
 07.10.2013, 16:55

das ist GEZ das sind keine schulden sondern pure abzocke

Silbersturm  07.10.2013, 18:58
@KnucklePunchII

Richtig so Knuckle! Ich selber habe noch nie GEZ-Gebühren gezahlt und werde das auch nie tun!

Ratirat  08.10.2013, 07:53
@KnucklePunchII

Das mag man so sehen oder auch nicht, aber darüber haben Gesetzgeber und Richter zu entscheiden und nicht der Gerichtsvollzieher.

Ich würde mir wünschen, dass dir mal jemand Geld schuldet, und du einen Gerichtsvollzieher brauchst. Vielleicht ändert sich deine egozentrische Einstellung dann ein wenig.

PatrickLassan  08.10.2013, 18:34
@Ratirat

Ich selber habe noch nie GEZ-Gebühren gezahlt und werde das auch nie tun!

Kein Problem. Bekanntlich heißt das jetzt 'Haushaltsbeitrag'.

Der Gerichtsvollzieher kann nichts dafür, das ist ein Mensch, der seine Arbeit macht. Vermutlich hat er das aber schon so oft gehört, dass es ihn nicht mehr stört. Er kann aber nichts dafür, das ist eine Sache zwischen denjenigen, der Geld fordert und denjenigen, der es schuldet. Der Gerichtsvollzieher sorgt lediglich dafür, dass der Gläubiger zu seinem Recht kommt. Von daher ist die Aussage auf jeden Fall völlig deplaziert.

KnucklePunchII 
Beitragsersteller
 07.10.2013, 16:58

seine arbeit. tolle arbeit den armen ihr letzes geld aus der tasche zu ziehen. die und sie noch ärmer zu machen. ich würd mich ja lieber erhängen als so einen beruf aus zu üben.

Sebbel2  07.10.2013, 17:12
@KnucklePunchII

Was für eine Einstellung...

Die "ärmeren" haben doch selbst Schuld, wenn die nur kaufen kaufen und kaufen und am Ende die Rechnungen nicht bezahlen können...

Würde jeder so denken, wären die Gläubiger auch irgendwann "arm".

Ob das am Ende besser ist?

Gerichtsvollzieher sind schon wichtig. Sonst würde ja niemand mehr seine Rechnungen bezahlen. Oder z.B. Miete. Sind es ja auch die Gerichtsvollzieher die eine Zwangsräumung etc. durchführen.

Aber ja, sollen die Vermieter doch einfach damit leben, dass jemand nicht zahlt ;).

KnucklePunchII 
Beitragsersteller
 07.10.2013, 17:18
@Sebbel2

naja der unterschied ist aber, ich kaufe nichts. wer kauf und nicht zahlt ist selber schuld. bei mir geht es um GEZ. das sind keine schulden sondern abzocke mit hilfe des gerichtes. und man kann sich nicht mal wehren.

Kematef  07.10.2013, 17:36
@KnucklePunchII

Aber die Annehmlichkeiten unseres Staates nimmt man gerne an !

Haglaz  08.10.2013, 00:51
@KnucklePunchII

seine arbeit. tolle arbeit den armen ihr letzes geld aus der tasche zu ziehen. die und sie noch ärmer zu machen.

Na und? Das macht der Bäcker auch.

Ratirat  08.10.2013, 07:46
@KnucklePunchII

Es ist nicht Aufgabe des Gerichtsvollziehers, über Recht und Unrecht zu entscheiden.

Wenn du eine Ware im Internet gekauft hast, sie zurück schickst und der Händler dir dein Geld nicht erstattet, dann ist der Gerichtsvollzieher auf einmal dein bester Freund. Oder erwartest du dann von ihm Gnade gegenüber dem Händler, weil den die Pfändung gerade in die Insolvenz treibt?

Du kannst auf den Gesetzgeber schimpfen, dass er die Sache mit der GEZ so regelt, eventuell in Grauzonen auch auf den Richter, aber bitte nicht auf den Gerichtsvollzieher, denn macht einen ehrenwerten - und sicher nicht einfachen - Job.

rickdiver  08.10.2013, 10:50
@KnucklePunchII

Ich sehe das persönlich auch als Abzocke, da ist aber nicht der Gerichtsvollzieher dran schuld sondern die deutsche Gesetzgebung, wenn dir das nicht passt steht es dir frei, dagegen zu klagen. Spätestens von dem europäischen Gerichtshof wird die Sache interessant.

Zahl besser deine Rechnungen, denn sonst braucht eine Gerichtsvollzieherin nicht mit dir zu telefonieren oder gar bei dir vorbei kommen!!!

Die meisten Gerichtsvollzieher sind so abgebrüht, müssen sie ja auch, und stecken das sicher weg.

Kannst ja zurückrufen und Dich für den Wutausfall entschuldigen.

KnucklePunchII 
Beitragsersteller
 07.10.2013, 17:00

noch hab ich nicht angerufen. aber am liebsten würde ich ihr sagen dass sie sich das geld von meinen kalten toten händen holen soll.