3 Antworten

Die Aufkleber sind genau das richtige für geldgierige Hersteller und doofe Käufer, trotzdem aber aus meiner Sicht nicht illegal.

Der Grund:

  • Illegal wären die Aufkleber, wenn durch sie Greta Thunberg beleidigt oder in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wäre.
  • Denn die Beleidigung ist ein Straftatbestand (§ 185 StGB), und das Persönlichkeitsrecht ist unter anderem durch die §§ 823 ff. BGB geschützt. Vergleiche dazu: https://dejure.org/gesetze/StGB/185.html und https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html).
  • Die genannten Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kämen in Betracht, wenn auf den Aufklebern zu lesen wäre: "F*ck you, Greta Thunberg!"
  • Tatsächlich steht auf den Aufklebern aber nur: "F*ck you, Greta!" Der Nachname fehlt.
  • Theoretisch könnte also irgendeine x-beliebige "Greta" gemeint sein, egal ob es sie im real life gibt oder nur eine Romanfigur ist.
  • Zwar denken momentan sehr viele Menschen, sobald sie den Namen "Greta" hören, automatisch an Greta Thunberg. Aber: Dass tatsächlich Greta Thunberg auf den Aufklebern gemeint ist, geht aus dem Wortlaut des Aufklebers nicht hervor.
  • Das Gleiche würde beispielsweise gelten für Aufkleber, auf denen zu lesen ist: "Geh in den Ruhestand, Angela!" Viele Leser würden assoziativ an Angela Merkel denken, obwohl ihr Nachname nicht ausdrücklich genannt ist.
  • Insofern ist der Vorname "Greta", der auf den Aufklebern zu lesen ist, nicht ZWINGEND Greta Thunberg zuzuordnen, zumal ja auch kein Foto von Greta Thunberg auf den Aufklebern zu sehen ist.
  • Es fehlt also an der zwingenden ZURECHENBARKEIT des Namens "Greta" zu "Thunberg". Damit scheidet die Annahme einer illegalen Handlung aus.
  • Und genau darauf beruht vermutlich die Überzeugung der Aufkleber-Hersteller, juristisch auf der sicheren Seite zu sein.

Ganz wichtig übrigens:

Selbst wenn die Aufkleber eine Beleidigung oder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes zum Nachteil von Geta Thunberg wären, könnte nur sie selbst (als Geschädigte) dagegen vorgehen. Die Beleidigung ist ein Antragsdelikt. Strafantrag kann nach deutschem Recht nur der oder die Geschädigte (in diesem Fall Greta Thunberg) stellen. https://de.wikipedia.org/wiki/Strafantrag_(Deutschland)

Auch wenn es nicht zur Frage gehört:

Ich selbst finde diese Aufkleber nicht nur bescheuert, sondern megapeinlich für die Leute, die sie benutzen und das auch noch cool finden.

Mir fällt dazu dieser Spruch ein:

Wie tief man die Messlatte für Dummheit auch legt: Jeden Tag kommt jemand und geht mit erhobenen Hauptes darunter durch.
Droitteur  05.07.2019, 21:07

Ich halte das für sehr unwahrscheinlich, mit dieser Argumentation - es könnte ja jede andere Greta gemeint sein - Erfolg zu haben. Das wäre doch im wahren Leben nichts weiter als eine billige Ausrede für einen Richter, der hinter dem Mond lebt (also eher zwecklos^^), hier nur etwas umfangreicher eingekleidet :D Aber scheint ja Anklang zu finden^^

Ich könnte mir aber trotzdem vorstellen, dass man das noch als straflos durchgehen lässt. Der will Greta wahrscheinlich nicht wirklich in der Ehre verletzen, sondern bloß mit Humor seine Meinung zum Ausdruck bringen.

hardliner2019  05.07.2019, 21:19
@Droitteur

Ich halte an meiner rechtlichen Einschätzung fest.

Droitteur  05.07.2019, 21:23
@hardliner2019

Und was genau hältst du daran für "rechtlich"? Man muss doch schließlich generell keinen Namen nennen, um jemanden zu beleidigen. Daher kann es sich doch allenfalls um eine "tatsächliche" Einschätzung, ob sich die in Bezug genommene Person aus den Umständen feststellen lässt, handeln.

hardliner2019  05.07.2019, 21:28
@Droitteur

Ich habe gerne die Frage beantwortet, bin aber nicht an einem ausufernden Thread über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit meiner rechtlichen Einschätzung interessiert.

Falls dir die Darstellung deiner Gegenmeinung wichtig ist, empfehle ich, sie in einer eigenen Antwort auf die Ausgangsfrage zu veröffentlichen.

Danke und schönen Abend noch.

Droitteur  05.07.2019, 21:33
@hardliner2019

Ich denke, dass sie bei dir nicht verkehrt platziert ist. Du bist ja schließlich nicht der einzige Leser deiner Antwort, sondern da gibt es noch andere, um die es mir geht, und die werden gerade bei deiner Antwort am ehesten zu finden sein.

Danke gleichfalls.

hardliner2019  05.07.2019, 19:54

Korrektur:

... und geht erhobenen Hauptes darunter durch.

Darf man nicht. Das ist eine Beleidigung, da macht es auch nicht dass sie eine Person den öffentlichen Lebens ist. Erschwerend kommt hinzu dass sie minderjährig, also besonders Schutzbefürftig ist. Jeder kann was dagegen machen, mit einer Anzeige.

Bitterkraut  05.07.2019, 20:32

Beleidigung ist en Antragsdelikt und nur der Beleidigte kann den Strafantrag stellen.

Und Greta wird denen was husten, die wird noch ganz anders angegriffen als nur von ein paar popeligen Möchteger-Wichtigtuern.

hardliner2019  05.07.2019, 19:58

Wäre schön, wenn es tatsächlich so wäre, wie du schreibst. Ich persönlich würde das begrüßen.

Tatsächlich ist es aber aus meiner Sicht keine Beleidigung. Die Gründe dafür habe ich in meiner eigenen Antwort auf die Ausgangsfrage erläutert.

Selbst wenn es aber eine Beleidigung wäre, könnte nicht "jeder was dagegen machen mit einer Anzeige", wie du schreibst. Denn: Beleidigung ist kein Offizialdelikt. Strafantrag kann nur der oder die Geschädigte - in diesem Fall also Greta Thunberg bzw. deren sorgeberechtigten Eltern - stellen.

wiki01  06.07.2019, 21:24

Nö. Das kann nur der oder die Beleidigte.

ZuumZuum  05.07.2019, 22:32

Wo ist denn da der Bezug zu einer bestimmten Person? Man meint zwar zu wissen, wer gemeint ist, aber offensichtlich ist das nicht.

Droitteur  05.07.2019, 22:53
@ZuumZuum

Ist nicht gerade das doch das Offensichtliche? Wen man "angeblich" stattdessen damit meinen will, wäre doch viel hintergründiger.

Illegal ist es meiner Meinung nach nicht. Aber immerhin sieht man dadurch gleich, dass der jeweilige Fahrer nicht besonders helle ist und Angst vor einem 16 jährigen Mädchen hat.

Kajjo  26.07.2019, 11:25

Wer dafür ist, hat eine Meinung. Wer dagegen ist, hat Angst?

Echt jetzt?

Man kann doch wohl gegen die politische Meinung einer anderen Person sein, ohne Angst zu haben. Solche Unterstellungen bringen den Diskurs nicht weiter.

Was das mit Intelligenz zu tun hat, erschließt sich mir auch nicht. Der Aktionismus von Greta Thunberg beinhaltet schon etliche Komponenten, die man zu recht ablehnen kann.

moreblack  26.07.2019, 12:20
@Kajjo

Natürlich darf man fachlich und politisch über Gretas Aktionismus diskutieren, keine Frage.

Das Schild ist jedoch ein persönlicher und polemischer Angriff auf ein 16 jähriges Mädchen. Wer es nötig hat, mit Beleidigungen zu reagieren, hat meiner Meinung nach Defizite in Sachen Intelligenz. Denn das bringt den Diskurs ebenfalls nicht weiter.

Kajjo  26.07.2019, 12:34
@moreblack

Auch ich finde Vulgärsprache nicht schön und würde solche Aufkleber natürlich nicht verwenden. "F*ck you" ist im engeren Sinne sprachlich gesehen hier aber keine Beleidigung, sondern eine Ablehnung.

Glaubst du wirklich, dass die Verwender es als persönlichen Angriff meinen? Echt jetzt? Ich denke das nicht. Die sind einfach gegen diese Art der Verbotspolitik und nicht gegen das Mädchen selbst. Es ist einfach ein kurzer, cooler Spruch, der genau das ausdrückt.

Greta hat sich selbst zur Frontfrau gemacht. Da muss man dann auch solche Sprüche einstecken können. Tut sie ja auch. Sie hat dagegen ja gar nichts gesagt. Sie ist wahrscheinlich sogar stolz darauf, dass ihr kurzer Name stellvertretend für die gesamte Strömung steht.

hansschwarz241 
Beitragsersteller
 06.07.2019, 15:11

Warum nicht helle?

Warum Angst?

Ist das nicht eher die Antwort von Bürgern mit einer anderen Meinung auf einen von den ****medien gepushten Hype? Solche, die nicht alles fressen, was ihnen zugeworfen wird? Wo bleibt die Toleranz?