Strafe als Beifahrer bei einen Schwarzfahrer?
Hallo vor kurzen wurde ich und ein Kumpel von der Polizei angehalten und allgemein kontrolliert, da er keinen Führerschein hat (ist natürlich illegal) würde er vorrüvergend aus den Verkehr gezogen und jemand mit führerschein musste das Auto abholen. Jeden Fall bei der Kontrolle hat die Polizei mir gesagt das wenn ich nochmal bei ihn mit fahren würde das ich dann auch eine Strafe bekommen würde kann mir jemand sagen ob das richtig und rechtens so ist? Wenn ja wegen was können die mir eine Strafe geben immerhin führe ich ja nicht dieses Fahrzeug.
12 Antworten
Jetzt weißt du ja, dass er keinen Führerschein hat. Fährst du zukünftig mit, machst du das vorsätzlich, müsstest ihn eigentlich davon abhalten, wie einen augenscheinlich besoffenen.
Bis zu dieser Kontrolle konnte dir niemand nachweisen, dass du es nicht wusstest.
okey Danke für die Info
Du machst dich nur dann strafbar, wenn du Halter des Fahrzeugs bist. § 21 Straßenverkehrsgesetz.
Was meinst du mit "erneutem Vergehen"? Es gab doch noch gar kein Vergehen seitens des Beifahrers.
Was für ein Vergehen ? Beifahrer zu sein ist kein Vergehen. Ebenso muss ein Beifahrer sich nicht nach einer Fahrerlaubnis des Fahrers erkundigen, außer er ist der Fahrzeughalter.
Weder kommt eine Strafe noch eine MPU auf den Beifahrer zu, selbst wenn er noch 199994455999 mal bei dem gleichen ohne Fahrerlaubnis mitfährt.
Da wäre nach Deinem Status zu fragen.
Bist Du der Wagenbesitzer, musst Du Fragen ob die Person einen Führerschein hat, bevor Du sie fahren lässt. Sonst machst Du Dich strafbar.
Wenn Du Dich bei Jemanden ins Auto setzt, von dem Du mit Sicherheit weißt, dass er keinen Führerschein hat, kannst Du Dich u.U. such als Gehilfe, oder Anstifter strafbar machen. Wird aber schwer nachweisbar sein.
Bist Du der Wagenbesitzer,
Nicht Besitzer, sondern Halter.
Doch eher Besitzer. Wenn der Halter das Fahrzeug an Person A übergeben hat, ist A der Besitzer. Wenn A einen Führerschein hat, und das Fahrzeug an B weitergibt, welcher keinen Führerschein hat, welchen Vorwurf willst Du dann dem Halter machen?
Nein er ist Halter und Fahrer
Jetzt hast du aber Kenntniss darüber das der Fahrer keinen Führerschein besitzt. Daraus kann man dir den Strick drehen und zumindest ( wenn du den Führerschein machen willst) eine MPU verlangen.
Daraus kann man dir den Strick drehen und zumindest ( wenn du den Führerschein machen willst) eine MPU verlangen.
Dafür würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren.
Wenn er wissentlich Beifahrer ist könnte dies einen deutlichen Schatten auf seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr werfen.
Das ist auch bei illegalen Autorennen und bei Straftaten (mit Kfz) so.
Ich fragte nach der Rechtsgrundlage. Alternativ kannst du auch gern ein paar Beispiele in Form von Urteilen beibringen.
Suchbegriff "Beifahrer" 0 Treffer, Suchbegriff "Mitfahrer" 0 Treffer, Suchbegriff "Mittäter" 0 Treffer...
Warum zitierst du nicht einfach die Paragraphen, die deine Aussage belegen? Die kennst du schließlich, sonst würdest du solche Behauptungen ja nicht in die Welt setzen.
Jep. Mich auch. Das gleiche, wie oben das Heimchen mit der Behauptung, man müsse sich als Beifahrer vom Vorhandensein einer Fahrerlaubnis vergewissern.
Im Grunde ja, da man eigentlich immer sichergehen soll, ob die Person mit der man mitfährt, auch einen Führerschein hat.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe sagt man so schön.
So kenne ich das.
Aber auf welcher Rechtsgrundlage würde man denn dann bestraft werden?
kp, es gibt doch für jeden sche!ß etwas. Bin mir nicht ganz sicher ob es noch oder überhaupt so ist, aber damals in der Fahrschule sagte unser Lehrer immer, man soll als Beifahrer sicher gehen das der Fahrer auch einen Schein hat, und/Oder nicht unter Alkohol Einfluss steht, den auch als Beifahrer kann man dafür eine Strafe bekommen
Und? lässt du dir jedesmal den Führerschein zeigen, wenn irgendwo einsteigst?
Ob du es glaubst oder nicht, ja das mache ich wenn ich mit nen Kumpel mit Fahrer.
Zu mal ich selber streng gegen so ein verhalten bin, vor allem wenn immer Umfälle passieren und unschuldige dran glauben müssen
Jetzt wo der Beifahrer jedoch vom "Nichtführerscheinbesitz" Kenntnis hat könnte bei erneutem Vergehen eine MPU auf ihn zukommen.....