Kleiner Autounfall in der Probezeit; nur kratzer am Auto; Verlängerung oder Entzug?
Meine Freundin ist noch in der Probezeit und hat letztens ein anderes Auto gestreift. Beim rückwärts-ausparken. Das eigene Auto hat einen Lackschaden( einen Kratzer) und das andere hat ebenfalls einen Kratzer und eine kleine Beule. Jetzt bangt sie um Führerschein und Probezeit. Sie ist sofort zur Polizei, weil das Auto weggefahren ist(ohne was zu bemerken) und später zu dem Autobesitzer selbst gefahren. Meine Frage: Passiert jetzt etwas? Außer Reparaturkosten? (Die, die Versicherung nicht übernimmt) Etwas wie Verlängerung der Probezeit oder gar Entzug der Fahrerlaubnis?(o.ä.)
5 Antworten
theoretisch hätte sie das auch ohne polizei regeln können dann würde es überhaupt kein problem geben
also ich mein der andere fahrer hätte das bestimmt auch ohne polizei mit ihr klären können
naja wenn sie das kennzeichen hat kann sie ja zur polizei gehen und fragen wo die wohnen bzw sagen das sie was anderes gemacht hat das keine strafe nach sich zieht
Meine Frage: Passiert jetzt etwas? Außer Reparaturkosten?
Nein da passiert nichts weiter, selbst ein Verwarngeld iHv 35,-€ wird es nicht geben.
Die, die Versicherung nicht übernimmt
Warum sollte die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am anderen Fahrzeug nicht übernehmen ?
Wieso wird sie keine 35 Euro zahlen müssen?!?! Kann ich auch draußen durch die Gegend fahren und alle möglichen Autos zerkratzen und muss nix zahlen? Wofür existiert die Strafe dann?
Wieso wird sie keine 35 Euro zahlen müssen?!?!
Die Beamten werden da sie auf die Wache kam um den Unfall zu melden nur dies zur Kenntnis nehmen, es besteht keine Veranlassung für ein Verwarngeld.
Kann ich auch draußen durch die Gegend fahren und alle möglichen Autos zerkratzen und muss nix zahlen?
Wie kommst Du denn darauf das Du für einen angerichteten Schaden nicht aufkommen musst ? Zudem Du dies dann vorsätzlich tust, ist schon ein gewaltiger Unterschied und sollte selbst dir bewusst sein.
Wofür existiert die Strafe dann?
Eine Verwarngeld gibt es dann wenn zu einem Unfall die Polizei hinzugezogen wird, auch dann kann diese Verwarnung mündlich erfolgen.
Hier in diesem Fall wird wenn überhaupt eine mündliche Verwarnung erfolgen, garantiert.
Ich denke, dass sie nur 35 € Strafe zahlen muss und sonst hat das gar keine weiteren Auswirkungen. Führerscheinentzug schonmal gar nicht und nichtmal eine Verlängerung der Probezeit.
Ist ja auch echt nur ein kleiner Bagatellschaden.
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-unfall/
Es fällt einfach in keine Kategorie der Verstöße, die Auswirkungen auf die Probezeit hätten.
ist doch alles okay, Unfallflucht ist nicht. Schaden trägt die Haftpflicht. Ohne Vollkasko trägt Sie den eigenen Schaden. Da Sie den Unfall verschuldet hat, gibt´s da nen Ticket von viell. 35€ und aus.
Weder A noch B Verstoss. Kommt vielfach vor. Sie soll sich nicht so viele Gedanken machen.
Kann ihr Verhalten als Fahrerflucht ausgelegt werden? Das heißt: Hat sie umgehend die Polizei benachrichtigt? Hat sie sich vom Unfallort entfernt? Auch nachher den Unfall zu melden, ist Fahrerflucht.
Nein. Keine Unfallflucht. Sie ist in den Supermarkt rein (Auf dessen Parkplatz dies stattfand) und hat da den Fahrer ausrufen lassen. Daraufhin hat sich niemand gemeldet und ist DIREKT zur Polizei (3 min. später) danach ist sie DIREKT zu dem Besitzer gefahren
Sie ist sofort zur Polizei
Lesen...
Die haben es garnicht gemerkt :D Und sie konnte dem Halter nicht die Adresse hinterlegen lasse.... und deswegen ist sie zur Polizei gefahren, um es zu melden. Ansonsten wäre es Fahrerflucht gewesen.