Gibt es das: öffentliche Straße auf Privatgrund?
Ich habe ein Grundstück geerbt, auf dem bereits 1937 eine Straße gebaut wurde. Ist das verkäuflich? Welchen Preis kann ich erwarten? Wie kann das rechtlich gelöst werden?
5 Antworten
was steht denn im Grundbuch? der der dort eingetragen ist, ist erstmal der Eigentümer. Ich denke dass die Stadt das damals gekauft hat oder es enteignet wurde oder so. abewr das kannst du alles dort ersehen. eine Strasse zu verkaufen dürfte in Deutschland fast unmöglichsein .....aber viel Erfoilg
Die Widmung nach Strassenrecht kommt nicht ins Grundbuch.
Im Grundbuch muss stehen, welche Lasten auf dem Grund liegen. Aus historischen Gründen ist es theoretisch möglich, dass man 1937 eine Straße über Privatgrund gelegt hat, ohne den Grund selbst zu enteignen bzw. abzukaufen. Dann steht aber mit Sicherheit im Grundbuch eine Dienstbarkeit / Wegerecht für die Gemeinde über diesen Grund, resp. eine Baulast. Sollte hingegen tatsächlich seinerzeit ein entsprechender Eintrag unterblieben bzw. der Grund nie rechtswirksam übereignet worden sein, dann ist das ein Fall für viele Jahre freudiger Verwaltungsgerichtsbarkeit. Im besten Fall wird Dir die Kommune ein Angebot unterbreiten, im schlechtesten Fall einen Enteignungsprozess beginnen. Hier sollte ein gewiefter Anwalt für Verwaltungsrecht eingeschaltet werden.
Aber die Baulast muss eingetragen werden. Immerhin ist die Kommune verpflichtet, die Baulast für den Weg zu tragen.
Aber die Baulast muss eingetragen werden. Immerhin ist die Kommune verpflichtet, die Baulast für den Weg zu tragen.
Du solltest Dir zunächst mal den Grundbucheintrag zu dem Grundstück genau durchlesen. Wurde die Straße auf irgendeiner Rechtsgrundlage gebaut? Wieviel des Grundstücks ist nicht Bestandteil der Straße? Gibt es ein öffentliches Wegerecht? Gehört die Straße zum öffentlichen Straßennetz oder ist sie nur ein Überbleibsel einer unfertigen`Baumaßnahme?
Die Widmung nach Strassenrecht kommt nicht ins Grundbuch.
Ich denke mal, dass die Straße nicht wirklich auf Privatgrund liegt sondern im Bereich der Straße auch der Stadt gehört oder? In jedem Fall mal den genauen Eintrag im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis nachschauen.
Die Widmung nach Strassenrecht kommt nicht ins Grundbuch.
Auch private Grundstücke können nach Straßenrecht dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Wenn Du dafür nicht länger Grundsteuer zahlen willst biete es dem Strassenträger (Bund, Gemeinde oder Land) zum Kauf an; die müssen den gewidmeten Teil Dir abkaufen .
Die Widmung nach Strassenrecht kommt nicht ins Grundbuch.