Ich habe nun zwei Haftpflichtversicherungen gleichzeitig, kann ich dagegen was machen?
Hallo,
ich habe meine alte Haftpflichtversicherung nicht rechtzeitig gekündigt. Eigentlich wollte ich sie zum 1.12.2015 beenden, stattdessen läuft sie nun doch bis zum 1.12.2016 weiter.
Meine neue Haftpflichtversicherung läuft vom 01.01.2016 bis zum 01.01.2017. Das heißt also, dass ich 2 Haftpflichtversicherungen zur gleichen Zeit habe. Kann ich dagegen irgendwas machen?
7 Antworten
Ja, denn Du darfst keine 2 Haftpflichtversicherungen haben, das wäre eine sogenannte Doppelversicherung und das ist nicht erlaubt. Du musst Deiner neuen Versicherung (die am 01.01.16 beginnt) sagen dass Deine alte noch bis zum 01.12.16 besteht. Dann wird der neue Vertrag entweder aufgehoben und du musst später einen neuen Antrag stellen oder der Beginn der neuen Versicherung wird auf den 01.12.16 verschoben.
Falsch, in jeden AHBs steht was Entsprechendes über Doppelversicherung. Das ist anzeigepflichtig ! Und dann wird (natürlich) eine, grundsätzlich die neuere, aufgelöst.
Differenzdeckung ist OK, mehr nicht.
Nö. Am besten Sie lesen die AHB
Verboten ist aber, alle wegen des gleichen Schadens in Anspruch zu nehmen.
Das ist ebenfalls falsch. Die verschiedenen Versicherer treten sowieso als Gesamtschuldner gegenüber dem Versicherungsnehmer auf. Jedes Versicherungsunternehmen muss anteilig für den Schaden aufkommen, der auch laut Vertragsbedingungen versichert ist.
Dafür gibt es 2 Möglichkeiten:
1. Du teilst deiner neuen Versicherung mit, dass die alte noch besteht und das Beginn-Datum auf den 01.12.2016 geändert werden sollte.
2. Du fragst an, ob auch eine Ergänzungsdeckung für den Vertrag möglich ist - bedeutet auf den neuen Vertrag gibt es einen Rabatt der so zwischen 70 - 90 % liegen dürfte. Dies macht man dann, wenn in dem alten Vertrag einige Leistungen ausgeschlossen sind, welche man aber benötigt.
Gruß N.U.
Sie werden es nicht glauben, aber dafür würde ich einen Sonderstern geben :-)
Ja, natürlich kannst Du da was machen: Du könntest Dir z.B. noch eine dritte Haftpflichtversicherung einkaufen, damit die beiden ersten nicht so allein sind. Oder Du bittest den Versicherer des zuletzt abgeschlossenen Vertrages darum, zur Beseitigung einer Doppelversicherung seinen Vertrag von Beginn an aufzuheben. Du bekommst dann alle dort bereits bezahlten Beiträge erstattet.
Hallo Twister1981,
es handelt sich hierbei um eine klassiche Doppelversicherung.
Das ist nicht erlaubt und der neuere Vertrag wird in diesem Zuge aufgehoben, während der alte weiter bestehen bleibt. Du musst also den Beginn der neuen um ein Jahr verlegen lassen und die alte kündigen.
Wo steht es, dass es nicht erlaubt ist?
AHB, Stichwort Doppelversicherung (Anzeigepflicht) und dann ..
Ach. Und warum zitieren Sie nicht die Fundstellen? Oder finden Sie die auch nicht...... :-)
GDV Musterbedingungen, AHB 2015:
22 Mehrfachversicherung
22.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
22.2 Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass der Versicherungs-nehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
22.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Demnach hat der VN keine Pflicht, eine Mehrfachversicherung anzuzeigen, sondern lediglich das Recht, zur Beseitigung der Mehrfachversicherung die Aufhebung eines Vertrages zu verlangen.
Danke ! Ich hoffe, dass Ihre Ausführungen mangelhaftes Wissen von sog. Fachleuten beseitigt.
Demnach hat der VN keine Pflicht, eine Mehrfachversicherung anzuzeigen,
sondern lediglich das Recht, zur Beseitigung der Mehrfachversicherung
die Aufhebung eines Vertrages zu verlangen.
Entschuldigung, aber das ist SO leider nicht richtig:
§ 77 VVG: (1) Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, jedem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Die Pflicht zur Anzeige besteht demnach sehr wohl.
Und:
§ 79 VVG: (1) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
Das Recht zur Aufhebung des jüngsten Vertrages besteht demnach im vorliegenden Fall weder durch die AHB noch per Gesetz.
Zwar werden die meisten Versicherer in der Praxis einer Aufhebung oder Verschiebung der Versicherung zustimmen, dennoch gilt es beim TO keine falschen Erwartungen zu wecken.
Viele Grüße
Loroth
Hallo,
leider ist die rechtliche Situation nicht ganz so einfach, wie sie in einigen Posts hier dargestellt wurde.
In der vorliegenden Konstellation besteht nämlich eben NICHT das Recht des Versicherungsnehmers, die jüngere der beiden Haftpflichtversicherungen "einfach so" aufheben zu lassen.
Dies ist nur dann gegeben, wenn die Doppel- (oder Mehrfach-)Versicherung ohne Kenntnis des Versicherungsnehmers entstanden ist (s. VVG § 79).
Auch gibt es kein Verbot für eine Doppel- oder Mehrfachversicherung; der Versicherungsnehmer darf sich lediglich nicht durch diesen Umstand bereichern und er muss die Existenz der Doppel-/Mehrfachversicherung unverzüglich den betroffenen Versicherern anzeigen (VVG §§ 77, 78).
Die gute Nachricht: Die allermeisten Versicherer lassen in diesem Zusammenhang mit sich reden. Und so kann man zumeist entweder auf Kulanz eine Aufhebung oder aber zumindest ein Verschieben des Versicherungsbeginn auf den nächstmöglichen Ablauf des ersten Vertrages vereinbaren...
Viele Grüße
Loroth
Korrekt (wie immer bei Ihnen), aber die Anzeige führte nach meiner Erfahrung noch nie dazu dass beide Verträge einfach so bestehen blieben.
So auch meine Erfahrung aus der Praxis.
Ich wollte nur vermeiden, dass der/die TO bei der Versicherung etwas einfordert, wo man vielleicht sicherheitshalber besser kleine Brötchen backt...
Man kann so viele Haftpflichtversicherungen abschließen wie man will. Das ist nicht verboten.
Verboten ist aber, alle wegen des gleichen Schadens in Anspruch zu nehmen.